7 Fälle, in denen der Betriebsrat neu gewählt werden muss

Wann muss ein Betriebsrat neu gewählt werden?

In diesen sieben Fällen:

Erstens:

Natürlich dann, wenn die vierjährige Amtszeit des vorangehenden Betriebsratsturnus gemäß endet. Dann findet die reguläre Betriebsratswahl statt.

Zweitens:

Wenn seit der Wahl 24 Monate vergangen sind und die Zahl der regelmäßig beschäftigten im Betrieb aber um die Hälfte nach oben oder nach unten geschnellt ist. Mindestens aber um 50 Arbeitnehmer nach oben oder unten geschnellt ist. Dann Neuwahl.

Drittens:

Wenn das Betriebsratsgremium nicht mehr genügend Betriebsratsmitglieder hat. Und zwar auch unter Berücksichtigung der Ersatzmitglieder.
Beispiel:
Gesetzlich ist ein Fünfergremium vorgeschrieben. Im Betriebsrat sind aber nur noch vier und Ersatzmitglieder gibt es auch keine mehr. Dann Neuwahl.

Viertens:

Die Mehrheit der Betriebsratsmitglieder hat für den Rücktritt des Betriebsrats votiert. Dann Neuwahl.

Fünftens:

Die Betriebsratswahl wurde erfolgreich angefochten. Wenn also gravierende Fehler bei der Wahl passiert sind, dann Neuwahl.

Sechstens:

Wenn der Betriebsrat durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung aufgelöst worden ist. Wenn der Betriebsrat also massiv gegen gesetzliche Pflichten verstoßen hat, dann ebenfalls Neuwahl.

Siebtens:

Neuwahlen sind aber natürlich auch dann durchzuführen, wenn im Betrieb noch überhaupt kein Betriebsrat vorher bestanden hat.

Übrigens, bei dem ganzen Thema Wahlen. Was ist denn eigentlich eine Wahl?

Ich schließe mich da dem amerikanischen Schriftsteller Henry Louis Mencken an, der das auf eine grundsätzliche Zusammenfassung gebracht hat.

Wahlen dienen dazu, die stärkere Seite zu ermitteln ohne es auf einen Kampf ankommen zu lassen.