Auch als Wahlvorstand hat man so einige gesetzliche Ansprüche. Die gilt es durchzusetzen um die Betriebsratswahlen ordnungsgemäß stattfinden zu lassen.
Aber gehört hierzu auch ein eigenes Wahlvorstandsbüro?
Auch als Wahlvorstand hat man so einige gesetzliche Ansprüche. Die gilt es durchzusetzen um die Betriebsratswahlen ordnungsgemäß stattfinden zu lassen.
Aber gehört hierzu auch ein eigenes Wahlvorstandsbüro?