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Betriebsratswahl 2026 - Jetzt Wissen aufbauen

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Infos für eine erfolgreiche BR-Wahl

Termine und Fristen auf einen Blick

Fris­ten zu BR-Wahl

Bei einer Betriebsratswahl gilt es, zahlreiche Termine und Fristen einzuhalten.
Behalten Sie mit diesem Artikel den Durchblick!

Fundiertes Wissen
Seminare und Webinare zur BR-Wahl

Die wichtigsten
Fragen und Antworten zur Betriebsratswahl

Ein Betriebsrat kann jederzeit neu gegründet werden. Es gibt allerdings einen festen Zeitraum für die regulären Betriebsratswahlen.

Diese finden nämlich alle vier Jahre zwischen dem 1. März und dem 31. Mai statt. Die Amtszeit eines Betriebsrats dauert regulär vier Jahre. Die nächste turnusmäßige BR-Wahl findet im Jahr 2026 statt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auch außerhalb dieses Zeitraums wählen.

Um einen Betriebsrat zu gründen, müssen in Ihrem Betrieb mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sein.

Von diesen müssen 3 Arbeitnehmer auch wählbar sein.

Mehr zur Gründung eines Betriebsrats erfahren.

Das aktive Wahlrecht hat, wer bei der Betriebsratswahl das 16. Lebensjahr vollendet hat. Stichtag ist der Wahltag – bei mehreren Wahltagen der letzte.

Wahlberechtigt ist grundsätzlich jeder, der in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber steht.

Gewählt werden kann, wer zusätzlich das 18. Lebensjahr vollendet hat, dem Betrieb 6 Monate angehört und sein Wahlrecht nicht durch strafgerichtliche Verurteilung verloren hat.

Mehr zum aktiven und passivem Wahlrecht.

In Betrieben mit weniger als 101 wahlberechtigten Mitarbeitern, die bereits einen Betriebsrat haben wählt man im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren. Ist im Betrieb noch kein Betriebsrat vorhanden, wird im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren gewählt.

In Betrieben ab 101 wahlberechtigten Mitarbeitern wird im normalen Wahlverfahren gewählt.

Es gibt allerdings eine Ausnahme und zu beachtende Details hierzu.

Mehr zur Auswahl des Wahlverfahrens.

Der Wahlvorstand leitet die Wahl zum Betriebsrat. Er nimmt damit eine zentrale Rolle für eine ordnungsgemäße Betriebsratswahl ein.

Mindestens zehn Wochen (im normalen Wahlverfahren) bzw. vier Wochen (im vereinfachten Wahlverfahren) vor Ende seiner Amtszeit muss der aktuelle Betriebsrats einen neuen, grundsätzlich 3-köpfigen, Wahlvorstand bestellen. Denn nur mit Wahlvorstand ist eine Durchführung der Betriebsratswahl gültig.

Mehr zum Wahlvorstand erfahren.

Bei der Betriebsratswahl wird der Betriebsrat gewählt. Dieser ist die ehrenamtliche Interessenvertretung für die Belange der Arbeitnehmer.

Er ist für die Einhaltung von Vorschriften (insbesondere zum Schutz von Arbeitnehmern) zuständig und gestaltet
betriebliche Entscheidungen zum Wohle der Belegschaft – aber auch des Betriebes – mit.

Das Betriebsverfassungsrecht gibt dem Betriebsrat dazu verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten, die sich nach Inhalt und Intensität unterscheiden.

Auch wenn die ersten Fragen schnell geklärt sind, liegt die Tücke bei der Betriebsratswahl im Detail. Denn Formfehler bei der Umsetzung können die Wahl anfechtbar und damit schnell nichtig machen.

Wir von der W.A.F. unterstützen Sie mit

  • fundiertem Expertenwissen,
  • hilfreichen Werkzeugen und
  • hochwertigen Seminaren,

damit Ihre BR-Wahl ein voller Erfolg wird!

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