Schritt für Schritt zur rechtssicheren BR-Wahl
Betriebsratswahl 2026
Die Betriebsratswahl ist ein wichtiger Schritt für die Mitbestimmung im Unternehmen. Damit alles reibungslos und rechtssicher läuft, finden Sie als Wahlvorstand hier alle Infos, Fristen und Praxistipps – kompakt, verständlich und direkt anwendbar.
Viel Erfolg bei Ihrer nächsten Betriebsratswahl!

Wir greifen Ihnen unter die Arme
Infos für eine erfolgreiche BR-Wahl
Fundiertes Wissen
Seminare und Webinare zur BR-Wahl
Betriebsratswahl 2026 - Normales Wahlverfahren: Der Ablauf in 26 Schritten
Zur PlaylistDie wichtigsten
Fragen und Antworten zur Betriebsratswahl
Ein Betriebsrat kann jederzeit neu gegründet werden. Es gibt allerdings einen festen Zeitraum für die regulären Betriebsratswahlen.
Diese finden nämlich alle vier Jahre zwischen dem 1. März und dem 31. Mai statt. Die Amtszeit eines Betriebsrats dauert regulär vier Jahre. Die nächste turnusmäßige BR-Wahl findet im Jahr 2026 statt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auch außerhalb dieses Zeitraums wählen.
Um einen Betriebsrat zu gründen, müssen in Ihrem Betrieb mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sein.
Von diesen müssen 3 Arbeitnehmer auch wählbar sein.
Das aktive Wahlrecht hat, wer bei der Betriebsratswahl das 16. Lebensjahr vollendet hat. Stichtag ist der Wahltag – bei mehreren Wahltagen der letzte.
Wahlberechtigt ist grundsätzlich jeder, der in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber steht.
Gewählt werden kann, wer zusätzlich das 18. Lebensjahr vollendet hat, dem Betrieb 6 Monate angehört und sein Wahlrecht nicht durch strafgerichtliche Verurteilung verloren hat.
In Betrieben mit weniger als 101 wahlberechtigten Mitarbeitern, die bereits einen Betriebsrat haben wählt man im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren. Ist im Betrieb noch kein Betriebsrat vorhanden, wird im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren gewählt.
In Betrieben ab 101 wahlberechtigten Mitarbeitern wird im normalen Wahlverfahren gewählt.
Es gibt allerdings eine Ausnahme und zu beachtende Details hierzu.
Der Wahlvorstand leitet die Wahl zum Betriebsrat. Er nimmt damit eine zentrale Rolle für eine ordnungsgemäße Betriebsratswahl ein.
Mindestens zehn Wochen (im normalen Wahlverfahren) bzw. vier Wochen (im vereinfachten Wahlverfahren) vor Ende seiner Amtszeit muss der aktuelle Betriebsrats einen neuen, grundsätzlich 3-köpfigen, Wahlvorstand bestellen. Denn nur mit Wahlvorstand ist eine Durchführung der Betriebsratswahl gültig.
Bei der Betriebsratswahl wird der Betriebsrat gewählt. Dieser ist die ehrenamtliche Interessenvertretung für die Belange der Arbeitnehmer.
Er ist für die Einhaltung von Vorschriften (insbesondere zum Schutz von Arbeitnehmern) zuständig und gestaltet
betriebliche Entscheidungen zum Wohle der Belegschaft – aber auch des Betriebes – mit.
Das Betriebsverfassungsrecht gibt dem Betriebsrat dazu verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten, die sich nach Inhalt und Intensität unterscheiden.
Auch wenn die ersten Fragen schnell geklärt sind, liegt die Tücke bei der Betriebsratswahl im Detail. Denn Formfehler bei der Umsetzung können die Wahl anfechtbar und damit schnell nichtig machen.
Wir von der W.A.F. unterstützen Sie mit
- fundiertem Expertenwissen,
- hilfreichen Werkzeugen und
- hochwertigen Seminaren,
damit Ihre BR-Wahl ein voller Erfolg wird!
Fundiertes Wissen zur BR-Wahl
Die Wahl-Seminare der W.A.F.
Ihre nächste Betriebsratswahl steht an? Was müssen Sie als Wahlvorstand alles wissen, um keine Fehler zu machen? Bei der Durchführung der Betriebsratswahl sind viele Formvorschriften zu beachten.
Unsere Betriebsratswahl-Seminare helfen Ihnen bei der Vorbereitung der BR-Wahl nach den gesetzlichen Vorschriften.
