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1. Schritt: Bestellung des Wahlvorstands

Ohne Wahlvorstand keine Betriebsratswahl! In diesem Schritt erfährst du, wer den Wahlvorstand bestellt, wie die Bestellung abläuft und welche Fristen zu beachten sind. Eine gute Planung ist hier entscheidend, um Verzögerungen zu vermeiden.

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Weitere Informationen zum Thema:
Wahlwissen zur Betriebsratswahl → https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand

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2. Schritt: Erste Sitzung des Wahlvorstands

Jetzt geht es los! Der Wahlvorstand trifft sich zur ersten Sitzung, legt Termine fest und organisiert die Wahl. In dieser Phase werden die Weichen für eine reibungslose Betriebsratswahl gestellt.

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3. Schritt: Aufgaben des Wahlvorstands

Der Wahlvorstand muss die Wahl vorbereiten und durchführen – aber was genau gehört dazu? Von Wählerliste bis Wahlausschreiben: Hier gibt's den Überblick. Wer hier sorgfältig arbeitet, vermeidet später Probleme und Verzögerungen.

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4. Schritt: Erlass des Wahlausschreibens

Mit dem Wahlausschreiben startet offiziell die Betriebsratswahl! Was muss drinstehen, wo wird es veröffentlicht und warum ist es so wichtig? Fehler können hier gravierende Folgen haben, daher ist Sorgfalt gefragt.

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5. Schritt: Bekanntmachung der Wählerliste und der Wahlordnung

Alle Wahlberechtigten müssen die Wählerliste und Wahlordnung einsehen können. Wie das richtig gemacht wird und was zu beachten ist, erfährst du in diesem Video. Eine transparente Veröffentlichung sorgt für eine faire Wahl.

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6. Schritt: Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste

Fehler in der Wählerliste? Wahlberechtigte können Einspruch einlegen! Welche Fristen und Regeln dabei gelten, erklären wir hier. Eine korrekte Wählerliste ist die Grundlage einer rechtssicheren Wahl.

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7. Schritt: Einreichung von Wahlvorschlägen

Ohne Kandidaten keine Wahl! Wer Wahlvorschläge einreichen darf, welche Fristen gelten und was der Wahlvorstand beachten muss, erfährst du hier. Ein breites Kandidatenfeld sichert eine demokratische Wahl.

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8. Schritt: Prüfung von Wahlvorschlägen

Sind die eingereichten Wahlvorschläge gültig? Der Wahlvorstand prüft genau. Welche typischen Fehler passieren und wie man sie vermeidet, zeigen wir dir hier. Nur fehlerfreie Vorschlagslisten dürfen zur Wahl zugelassen werden.

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9. Schritt: Mitteilung zur Gültigkeit der Wahlvorschläge

Der Wahlvorstand teilt den Listenvertretern mit, ob ihre Vorschläge gültig sind – oder nicht. Was dann passiert und welche Fristen gelten, erfährst du hier. Eine schnelle Rückmeldung hilft, mögliche Fehler rechtzeitig zu korrigieren.

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10. Schritt: Nachfrist zur Einreichung gültiger Wahlvorschläge

Keine Wahlvorschläge eingegangen? Dann gibt es eine Nachfrist! Wie lange sie dauert und wann die Wahl doch noch stattfinden kann, erfährst du hier. Ohne gültige Vorschläge kann die Wahl nicht durchgeführt werden.

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2. Schritt: Erste Sitzung des Wahlvorstands

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2. Schritt: Erste Sitzung des Wahlvorstands

Jetzt geht’s ans Eingemachte: Der Wahlvorstand trifft sich, legt Termine fest und plant die nächsten Schritte. Hier erfährst du, worauf es dabei ankommt. **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand

3. Schritt: Aufgaben des Wahlvorstands

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3. Schritt: Aufgaben des Wahlvorstands

Wählerliste, Wahlausschreiben, Stimmenauszählung – der Wahlvorstand hat einiges zu tun! Welche Aufgaben unbedingt erledigt werden müssen, siehst du hier. **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand

4. Schritt: Erlass des Wahlausschreibens

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4. Schritt: Erlass des Wahlausschreibens

Das Wahlausschreiben ist das offizielle Startsignal für die Wahl. Welche Infos unbedingt enthalten sein müssen und warum hier größte Sorgfalt gefragt ist, erfährst du in diesem Video. **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand

5. Schritt: Bekanntmachung der Wählerliste und der Wahlordnung

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5. Schritt: Bekanntmachung der Wählerliste und der Wahlordnung

Wer darf wählen? Wer nicht? Damit keine Missverständnisse entstehen, muss die Wählerliste für alle zugänglich sein. Wie das funktioniert, zeigen wir dir hier. **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand

6. Schritt: Einsprüche gegen die Wählerliste

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6. Schritt: Einsprüche gegen die Wählerliste

Die Wählerliste ist nicht in Stein gemeißelt! Wer glaubt, dass ein Fehler vorliegt, kann Einspruch einlegen – aber nur drei Tage lang. Was dabei zu beachten ist, erfährst du hier. **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand

7. Schritt: Einreichung von Wahlvorschlägen

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7. Schritt: Einreichung von Wahlvorschlägen

Jetzt sind Kandidaten gefragt! Wie Wahlvorschläge eingereicht werden, welche Fristen gelten und warum es hier keine Nachfrist gibt, erklären wir in diesem Video. **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand

8. Schritt: Prüfung von Wahlvorschlägen

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8. Schritt: Prüfung von Wahlvorschlägen

Nicht jeder Wahlvorschlag ist automatisch gültig. Der Wahlvorstand muss genau hinschauen und prüfen. Welche Fehler häufig vorkommen und wie sie korrigiert werden können, erfährst du hier. **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand

9. Schritt: Mitteilung zur Gültigkeit der Wahlvorschläge

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9. Schritt: Mitteilung zur Gültigkeit der Wahlvorschläge

Gültig oder ungültig? Der Wahlvorstand informiert die Listenvertreter über das Ergebnis der Prüfung. Warum dabei Schnelligkeit zählt und was danach passiert, erfährst du hier. **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand

10. Schritt: Nichtstattfinden der eingeleiteten Betriebsratswahl

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10. Schritt: Nichtstattfinden der eingeleiteten Betriebsratswahl

Was, wenn keine Wahlvorschläge eingehen? Dann war’s das mit der Wahl. Wie der Wahlvorstand die Belegschaft darüber informiert und was das für den Betrieb bedeutet, erfährst du in diesem Video. **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand

11. Schritt: Reihenfolge der Wahlvorschläge

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11. Schritt: Reihenfolge der Wahlvorschläge

Hier gibt es endlich mal eine echte Vereinfachung: Die Wahlbewerber werden alphabetisch nach Nachnamen aufgelistet. Keine Auslosung, keine Diskussion – einfach sortieren und fertig! **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand

Herzlichen Glückwunsch zur Wahl in den Betriebsrat

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Herzlichen Glückwunsch zur Wahl in den Betriebsrat

Mit deinem neuen Amt übernimmst du Verantwortung. Für deine Kollegen. Für mehr Mitbestimmung. Für faire Lösungen im Betrieb. Als Betriebsrat bist du Stimme, Rückgrat und Ansprechpartner für die Belegschaft. Du setzt dich für die Menschen ein, die Unterstützung brauchen. Und du hilfst dabei, Arbeitsbedingungen aktiv mitzugestalten. Die W.A.F. gratuliert dir herzlich zur Wahl und wünscht dir einen starken Start in deine neue Aufgabe. **Mehr Wissen für deine Betriebsratsarbeit findest du unter:** Neu im Betriebsrat → <https://www.waf-seminar.de/neu-im-betriebsrat>

Personenwahl oder Listenwahl? Das entscheidet die BR-Wahl

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Personenwahl oder Listenwahl? Das entscheidet die BR-Wahl

Du willst wissen, ob bei eurer Betriebsratswahl Personenwahl oder Listenwahl gilt? Dann solltest Du dieses Video unbedingt sehen. Denn die Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf den Ablauf der Wahl. Du erfährst, wann welches Wahlverfahren angewendet wird und worauf der Wahlvorstand achten muss. Schon kleine Fehler bei Vorschlagslisten, Fristen oder der Einordnung können große Folgen haben. Hol Dir jetzt Klarheit, damit Ihr bei der BR-Wahl sicher startet **Inhalt:** 0:00 Einleitung 1:18 Wann zwingend die Personenwahl gilt 3:26 Wann aus einer Personenwahl plötzlich eine Listenwahl wird **Weitere Informationen zum Thema:** Alles rund um das Thema Betriebsratswahl 2026 → <https://www.betriebsratswahl.de/>

Stützunterschriften bei der Betriebsratswahl einfach erklärt

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Stützunterschriften bei der Betriebsratswahl einfach erklärt

Stützunterschriften sind bei der Betriebsratswahl so ein Thema, bei dem schnell Hektik entsteht: „Sollen wir lieber schon mal sammeln, bevor’s zu spät ist?“ Genau da passieren die typischen Fehler, die am Ende dafür sorgen können, dass ein Wahlvorschlag ungültig ist. In diesem Video zeigen wir dir kurz und verständlich, wofür Stützunterschriften da sind, wann du sie wirklich brauchst, wie viele nötig sind und warum du erst loslegen solltest, wenn die Kandidatenliste komplett feststeht. Außerdem klären wir die Klassiker aus der Praxis: Darfst du dich selbst stützen, dürfen Wahlvorstandsmitglieder unterschreiben und warum du nicht mehrere Vorschläge gleichzeitig unterstützen darfst. **Inhalt:** 0:00 - Einleitung 0:12 Was sind Stützunterschriften und warum sie bei der BR-Wahl wichtig sind 2:20 Wie viele Stützunterschriften braucht man – abhängig von der Betriebsgröße 3:55 Typische Fehler vermeiden: Zeitpunkt, Änderungen, Doppelunterschriften **Weitere Informationen zum Thema:** Alles rund um das Thema Betriebsratswahl 2026 → <https://www.betriebsratswahl.de/>

Betriebsratswahl: Dürfen leitende Angestellte wählen?

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Betriebsratswahl: Dürfen leitende Angestellte wählen?

Die Betriebsratswahl rückt näher – und plötzlich steht die Frage im Raum: Dürfen leitende Angestellte wählen oder kandidieren? In diesem Video erfährst du, warum sie nach § 5 BetrVG weder aktiv noch passiv wahlberechtigt sind – obwohl sie Arbeitnehmer sind. Außerdem ordnen wir den Klassiker ein: Prokura bedeutet nicht automatisch „raus aus der Wahl“. Damit du als Wahlvorstand die Wählerliste sicher erstellst und typische Fehler vermeidest. **Inhalt:** 0:00 - Einleitung 0:15 - Warum Leitende nicht wahlberechtigt sind 3:00 - Entscheidung liegt beim Wahlvorstand 4:14 - Prokura: nicht automatisch Ausschluss **Weitere Informationen zum Thema:** Alles rund um das Thema Betriebsratswahl 2026 → [www.waf-seminar.de/betriebsratswahl](https://www.waf-seminar.de/betriebsratswahl)

Aktives und passives Wahlrecht – Was du als Wahlvorstand wissen musst!

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Aktives und passives Wahlrecht – Was du als Wahlvorstand wissen musst!

Was genau ist der Unterschied zwischen aktivem und passivem Wahlrecht bei der Betriebsratswahl? Wer darf wählen – und wer darf kandidieren? In diesem Video erfährst du alles Wichtige rund um die Wählerliste und welche Fehler du als Wahlvorstand unbedingt vermeiden musst. Denn falsche Angaben beim Wahlrecht können die ganze Wahl anfechtbar machen. Damit das nicht passiert, zeigen wir dir, worauf es wirklich ankommt. Ich freue mich, wenn du wieder im W.A.F.-Kanal reinschaust oder wir uns im Seminar zur Betriebsratswahl persönlich sehen! **Inhalt:** 0:00 - Einleitung 1:08 - Zusammensetzung nach Geschlechtern 3:35 - Minderheitsgeschlechtsquote **Weitere Informationen zum Thema:** Alles rund um das Thema Betriebsratswahl 2026 → <https://www.betriebsratswahl.de/>

BR-Wahl 2026: Drittes Geschlecht – Wie war das nochmal?

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BR-Wahl 2026: Drittes Geschlecht – Wie war das nochmal?

Betriebsratswahl 2026 – egal ob vereinfachtes oder normales Wahlverfahren: Das Thema „drittes Geschlecht“ sorgt oft für Unsicherheit. In dieser Ratgeberfolge sprechen wir über die rechtliche Einordnung des Minderheitengeschlechts und was der Wahlvorstand unbedingt beachten muss. Wir klären, wie §15 Abs.2 BetrVG in der Praxis wirkt, was es mit dem D’Hondt-Verfahren auf sich hat und ob es ein „Mittelgeschlecht“ gibt. **Inhalt:** 0:00 - Einleitung 1:08 - Zusammensetzung nach Geschlechtern 3:35 - Minderheitsgeschlechtsquote **Fundierte Weiterbildung zum Thema:** Normales Wahlverfahren → <https://www.waf-seminar.de/br156> Vereinfachtes Wahlverfahren → <https://www.waf-seminar.de/br256> **Weitere Informationen zum Thema:** Alles rund um das Thema Betriebsratswahl 2026 → <https://www.betriebsratswahl.de/>

BR-Wahl und Betriebsteil: Wann wählen Betriebsteile selbst?

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BR-Wahl und Betriebsteil: Wann wählen Betriebsteile selbst?

Die Frage, was genau zum Betrieb gehört und wie Betriebsteile in die BR-Wahl eingebunden sind, ist nicht immer einfach zu beantworten. In diesem Video erklärt Rechtsanwalt Tobias Gerlach, wann Betriebsteile ihre eigenen Betriebsräte wählen können und welche Kriterien dabei eine Rolle spielen. Von der Abgrenzung von Betriebsteilen bis zu den Regelungen für Kleinstbetriebe – hier gibt es wichtige Informationen für alle, die sich mit der BR-Wahl beschäftigen. **Inhalt:** 0:00 - Einleitung 0:34 - Wer wählt wo?

Betriebsratswahl 2026 – Wissen, Seminare & Tipps, die zählen

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Betriebsratswahl 2026 – Wissen, Seminare & Tipps, die zählen

Die Betriebsratswahl 2026 steht vor der Tür – und wir machen euch fit dafür! Ob Seminare, Checklisten oder praktische Tipps: Hier findet ihr alles, was ihr braucht, um sicher und gut vorbereitet zu sein. Holt euch jetzt das Wissen, das zählt – einfach, praxisnah und auf den Punkt. **Weitere Informationen zum Thema:** Alle Wahl-Seminare entdecken → <https://www.waf-seminar.de/betriebsratswahl>

Wahlumschlag: Braucht man ihn noch?

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Wahlumschlag: Braucht man ihn noch?

Braucht man den Wahlumschlag bei der Betriebsratswahl eigentlich noch? Genau dieser Frage gehen Rechtsanwältin Lina Goldbach und Rechtsanwalt Michael Puzicha in diesem Ratgeber nach. Dabei werfen sie einen Blick ins Gesetz, erklären die Unterschiede zwischen Stimmzettel und schriftlicher Stimmabgabe und zeigen, wann Wahlumschläge doch noch gebraucht werden. Kompakt, praxisnah und verständlich erklärt – mit wertvollen Hinweisen für Ihre BR-Wahl 2026. **Inhalt:** 0:12 - Einleitung 0:30 - Braucht man den Wahlumschlag noch? 4:06 - Besonderheiten der schriftlichen Stimmabgabe

Digitaler Wahlhelfer

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Digitaler Wahlhelfer

Die Betriebsratswahl steht an? Mit dem digitalen Wahlhelfer geht das ganz einfach und rechtssicher. Die Software führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Wahlprozess – von der Planung über die Durchführung bis zur Auszählung. So vermeiden Sie Fehler und behalten jederzeit den Überblick. Ob im Seminar kostenlos oder separat erhältlich: Der digitale Wahlhelfer ist Ihr zuverlässiger Begleiter bei der BR-Wahl. **Jetzt informieren und direkt starten:** <https://www.betriebsratswahl.de/wahlhelfer>

Erste Sitzung des Wahlvorstands: Diese 6 Punkte sind zu klären!

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Erste Sitzung des Wahlvorstands: Diese 6 Punkte sind zu klären!

Die erste Sitzung des Wahlvorstands ist wie der Film „Zurück in die Zukunft“: Wann und wo und wie soll es zum Betriebsrat der Zukunft gehen? Unser Fachanwalt Dr. Matthias Ferstl erklärt, welche 6 Punkte Sie auf keinen Fall vergessen sollten und worauf zu achten ist. So können Sie schon ganz am Anfang den Grundstein für eine erfolgreiche Betriebsratswahl legen. Damit Sie die BR-Wahl insgesamt erfolgreich durchführen können, haben wir in dieser Serie viele hilfreiche Tipps für Sie zusammengestellt. In den nächsten Wochen folgen alle Tipps in weiteren Videos. **Exklusiver Tipp: Die Wahlhelfer-Software der W.A.F.** Ihr einfacher Weg zur rechtssicheren Betriebsratswahl ! Jetzt kostenlos testen → [https://www.betriebsratswahl.de/wahlhelfer/](https://www.betriebsratswahl.de/wahlhelfer) **Weitere Informationen zum Thema** Alles rund um das Thema Betriebsratswahl → <https://www.betriebsratswahl.de/>

Beschlussfassung zur Größe des Wahlvorstands - Worauf muss man achten?

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Beschlussfassung zur Größe des Wahlvorstands - Worauf muss man achten?

Wie groß der Wahlvorstand tatsächlich sein muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welche Fragen du dir stellen musst, um die richtige Größe festlegen zu können, erklärt dir in diesem Video Rechtsanwalt Dr. Matthias Ferstl. **Exklusiver Tipp: Die Wahlhelfer-Software der W.A.F.** Ihr einfacher Weg zur rechtssicheren Betriebsratswahl! Jetzt kostenlos testen → [https://www.betriebsratswahl.de/wahlhelfer/](https://www.betriebsratswahl.de/wahlhelfer) **Weitere Informationen zum Thema** Alles rund um das Thema Betriebsratswahl → <https://www.betriebsratswahl.de/>

Wer benennt den Vorsitzenden des Wahlvorstands

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Wer benennt den Vorsitzenden des Wahlvorstands

Betriebsrat und Wahlvorstand sind zwei völlig unterschiedliche Gremien, deswegen ist auch der Wahlvorstand dem Betriebsrat keine Rechenschaft schuldig und umgekehrt. Doch wie funktioniert die Bestellung des Wahlvorstands? Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Matthias Ferstl erklärt es euch. **Exklusiver Tipp: Die Wahlhelfer-Software der W.A.F.** Ihr einfacher Weg zur rechtssicheren Betriebsratswahl 2022! Jetzt kostenlos testen → [https://www.betriebsratswahl.de/wahlhelfer/](https://www.betriebsratswahl.de/wahlhelfer) **Weitere Informationen zum Thema** Alles rund um das Thema Betriebsratswahl 2022 → <https://www.betriebsratswahl.de/>

Wie berechne ich die Größe des Betriebrats?

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Wie berechne ich die Größe des Betriebrats?

Welche Mitarbeiter zählen zur Betriebsgröße und beeinflussen damit letztlich die Anzahl der Sitze im Betriebsrat? Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Matthias Ferstl klärt euch auf. **Exklusiver Tipp: Die Wahlhelfer-Software der W.A.F.** Ihr einfacher Weg zur rechtssicheren Betriebsratswahl! Jetzt kostenlos testen → [https://www.betriebsratswahl.de/wahlhelfer/](https://www.betriebsratswahl.de/wahlhelfer) **Weitere Informationen zum Thema** Alles rund um das Thema Betriebsratswahl → <https://www.betriebsratswahl.de/>

Dürfen Nebenbetriebe an einer Betriebsratswahl teilnehmen?

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Dürfen Nebenbetriebe an einer Betriebsratswahl teilnehmen?

Ein Nebenbetrieb bzw. ein Betriebsteil, der mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer hat, darf eigentlich einen eigenen Betriebsrat wählen. Ob und warum dieser trotzdem bei den Betriebsratswahlen im Hauptbetrieb teilnehmen darf, erklärt euch Fachanwalt Dr. Matthias Ferstl. **Exklusiver Tipp: Die Wahlhelfer-Software der W.A.F.** Ihr einfacher Weg zur rechtssicheren Betriebsratswahl 2022! Jetzt kostenlos testen → https://www.betriebsratswahl.de/wahlhelfer/ **Weitere Informationen zum Thema** Alles rund um das Thema Betriebsratswahl 2022 → [https://www.betriebsratswahl.de/](/)

Erstellung der Wählerliste – wer ist dafür zuständig?

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Erstellung der Wählerliste – wer ist dafür zuständig?

Erstellt die Geschäftsführung die Wählerliste? Erstellt die Personalabteilung die Wählerliste? Wer erstellt denn jetzt die Wählerliste? Dr. Matthias Ferstl erklärt es euch. **Exklusiver Tipp: Die Wahlhelfer-Software der W.A.F.** Ihr einfacher Weg zur rechtssicheren Betriebsratswahl 2022! Jetzt kostenlos testen → https://www.betriebsratswahl.de/wahlhelfer/ **Weitere Informationen zum Thema** Alles rund um das Thema Betriebsratswahl 2022 → [https://www.betriebsratswahl.de/](/)

Mehrheitswahl und Persönlichkeitswahl - einfach erklärt

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Mehrheitswahl und Persönlichkeitswahl - einfach erklärt

Erstmal muss man wissen, dass die Mehrheitswahl und die Persönlichkeitswahl ein und dasselbe Wahlverfahren meinen. Der Gegenbegriff zur Mehrheits- bzw. Persönlichkeitswahl ist vielmehr die Verhältniswahl bzw. Listenwahl. Weitere Unterschiede bekommt ihr von Fachanwalt Dr. Matthias Ferstl in diesem Video erklärt. **Exklusiver Tipp: Die Wahlhelfer-Software der W.A.F.** Ihr einfacher Weg zur rechtssicheren Betriebsratswahl 2022! Jetzt kostenlos testen → https://www.betriebsratswahl.de/wahlhelfer/ **Weitere Informationen zum Thema** Alles rund um das Thema Betriebsratswahl 2022 → [https://www.betriebsratswahl.de/](/)

Betriebsratswahl: Welches Wahlverfahren gilt? Normal oder vereinfacht?

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Betriebsratswahl: Welches Wahlverfahren gilt? Normal oder vereinfacht?

Bei der Frage, welches Wahlverfahren bei der BR-Wahl zum Einsatz kommt, gilt: Aller guten Dinge sind drei! Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Matthias Ferstl erklärt einfach und präzise, welches Wahlverfahren für euch das richtige ist. **Exklusiver Tipp: Die Wahlhelfer-Software der W.A.F.** Ihr einfacher Weg zur rechtssicheren Betriebsratswahl 2022! Jetzt kostenlos testen → [https://www.betriebsratswahl.de/wahlhelfer/](https://www.betriebsratswahl.de/wahlhelfer) **Weitere Informationen zum Thema** Alles rund um das Thema Betriebsratswahl 2022 → <https://www.betriebsratswahl.de/>

Welche Arbeitnehmer besitzen ein aktives Wahlrecht?

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Welche Arbeitnehmer besitzen ein aktives Wahlrecht?

Beim Wahlrecht muss man zwischen dem aktiven und dem passiven unterscheiden. Was der Unterschied ist und welche Arbeitnehmer bei der Betriebsratswahl ein aktives Wahlrecht besitzen, erklärt euch Dr. Matthias Ferstl, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er hat außerdem einen einfach zu merkenden Wahlspruch für euch! **Exklusiver Tipp: Die Wahlhelfer-Software der W.A.F.** Ihr einfacher Weg zur rechtssicheren Betriebsratswahl 2022! Jetzt kostenlos testen → https://www.betriebsratswahl.de/wahlhelfer/ **Weitere Informationen zum Thema** Alles rund um das Thema Betriebsratswahl 2022 → [https://www.betriebsratswahl.de/](/)

Welche Arbeitnehmer besitzen ein passives Wahlrecht?

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Welche Arbeitnehmer besitzen ein passives Wahlrecht?

Was genau ist das passive Wahlrecht bei der Betriebsratswahl? Und was ist der Unterschied zum aktiven Wahlrecht? D. Matthias Ferstl, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt euch, welche Arbeitnehmer wählbar sind und worauf ihr genau achten müsst. Damit eure Betriebsratswahl ein voller Erfolg wird! **Exklusiver Tipp: Die Wahlhelfer-Software der W.A.F.** Ihr einfacher Weg zur rechtssicheren Betriebsratswahl 2022! Jetzt kostenlos testen → https://www.betriebsratswahl.de/wahlhelfer/ **Weitere Informationen zum Thema** Alles rund um das Thema Betriebsratswahl 2022 → [https://www.betriebsratswahl.de/](/)

Stützunterschriften: Können die „schlecht“ werden?

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Stützunterschriften: Können die „schlecht“ werden?

Ohne Stützunterschriften gibt es keinen gültigen Wahlvorschlag. Was aber, wenn Wahlbewerber abspringen, NACHDEM die Stützunterschriften bereits gesammelt worden sind? Fabian Baumgartner und Niklas Pastille diskutieren unterhaltsam die jüngste Rechtsprechung. **Themen in dieser Folge:** - Wie viele Stützunterschriften benötigt man? - Welche Ausnahmen gibt es? - Wann – falls irgendwann – werden Stützunterschriften „schlecht“?

Der Tag der Tage: Die Wahl steht an!

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Der Tag der Tage: Die Wahl steht an!

Nach endlos langer Vorbereitung ist es endlich soweit: der Wahltag der Betriebsratswahl steht vor der Tür! Doch was muss nochmal alles beachtet werden? Carolin Wiesbauer und Sandra Becker gehen den großen Tag Schritt für Schritt durch. **Themen in der heutigen Folge:** - Welche Änderungen gibt es in der Wahlordnung? - Welche Tipps gibt es zu einem schnellen Ablauf des Wahlvorgangs? - Was muss der Wahlvorstand beachten? Wie genau erfolgt die Stimmauszählung? - Welche Stolpersteine gibt es beim Ablauf der Wahl? - Wer ist in den Betriebsrat eingezogen? **Seminarempfehlung aus dem Podcast:** Seminare für Betriebsräte: [https://www.waf-seminar.de/seminare](http://www.waf-seminar.de/seminare) Wahlhelfer-Software: https://www.waf-seminar.de/service/software/wahlhelfer

Home-Office: Briefwahl für alle?

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Home-Office: Briefwahl für alle?

Alle sind im Home-Office und die Betriebsratswahlen stehen vor der Tür. Als bestellter Wahlvorstand fragt man sich natürlich, ob man jetzt einfach Briefwahl anordnen kann. Fabian Baumgartner und Niklas Pastille klären auf, ob das durch das jüngst erneuerte Wahlrecht möglich ist und was dabei zu beachten ist. **Themen in der heutigen Folge:** - Wer nimmt überhaupt Home-Office in Anspruch? - Was gilt bei einer lockeren Home-Office-Regelung? - Was gilt bei Langzeiterkrankten? **Seminarempfehlung aus dem Podcast:** Normales Wahlverfahren: https://www.waf-seminar.de/br156 Vereinfachtes Wahlverfahren: https://www.waf-seminar.de/br256 SBV-Wahl 2022: https://www.waf-seminar.de/br158

Betriebsratswahl - Praxistipps zur Vorbereitung und Briefwahl

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Betriebsratswahl - Praxistipps zur Vorbereitung und Briefwahl

Unsere Fachreferenten Sandra Becker und Arne Schrein geben hilfreiche Tipps zur Vorbereitung der Wahl im normalen Wahlverfahren. Außerdem lernt ihr einiges zur Briefwahl und erfahrt, worauf ihr bei der abschließenden Überprüfung der Wählerliste achten müsst. **Themen in der heutigen Folge:** - Vorbereitende Maßnahmen zur Wahl - Wahldurchführung Briefwahl nach § 24 WO - Abschließende Überprüfung der Wählerliste

Mit 16 den Betriebsrat wählen? Neuerungen mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz

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Mit 16 den Betriebsrat wählen? Neuerungen mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Mit dem neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BRModG) treten einige Neuerungen in Kraft. Ganz frisch ist die Senkung des Wahlalters auf 16 hinzugekommen. Arne Schrein und Carolin Wiesbauer werden die neue Regelung diskutieren. **Themen in der heutigen Folge:** Welche Auswirkungen ergeben sich aus der Absenkung des Wahlalters in Bezug auf: - die Größe des BR, - das Stimmgewicht im GBR/KBR - und die Beteiligungsrechte? **Weitere Informationen zum Thema:** Betriebsrätemodernisierungsgesetz → www.betriebsrat.com/betriebsraetemodernisierungsgesetz

Zu zweit im Wahlvorstand - geht das?

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Zu zweit im Wahlvorstand - geht das?

Wie viele Mitglieder dürfen laut Gesetz im Wahlvorstand sein und ist eine gerade Anzahl im vereinfachten Wahlverfahren ebenfalls möglich? Dies und mehr erklären Arne Schrein und Carolin Wiesbauer. **Themen in der heutigen Folge:** - Welche gesetzliche Grundlage gilt? - Wer darf Wahlvorstand sein? - Welcher Ablauf ist bei der Wahl und danach zu beachten?

Betriebsratswahl: Anfechtung durch Formalien?

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Betriebsratswahl: Anfechtung durch Formalien?

Arne Schrein und Sandra Becker sprechen über zwei neue Urteile zur Betriebsratswahl. Wie scheinbar kleine Formalien zur Anfechtung der Wahl führen können. **Themen in der heutigen Folge:** - Entscheidung: BAG vom 16.09.2020 Anfechtung durch falsche Stimmzettel zur Listenwahl - Entscheidung: BAG vom 20.01.2021 Anfechtung durch Stimmabgabe ohne Wahlumschlag **Weitere Informationen zum Thema:** [https://www.betriebsratswahl.de/](/)

Betriebsratswahl in Coronazeiten – verschieben oder durchziehen?

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Betriebsratswahl in Coronazeiten – verschieben oder durchziehen?

Ab März 2022, also in einem Jahr, stehen wieder die Betriebsratswahlen an. Ob Corona dann auch noch ein Thema ist, kann jedenfalls nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Außerdem stellt sich natürlich die Frage wie es mit außerplanmäßigen Betriebsratswahlen aussieht. Können diese zu Coronazeiten überhaupt wirksam stattfinden? **Thema in der heutigen Folge:** - Wann wird ein BR gewählt? Darf eine BR-Wahl überhaupt stattfinden? - Kann man eine BR-Wahl verschieben? - Welche Anpassungen kommen auf einen zu? Keine Angst vor Anfechtung **Weitere Informationen zum Thema:** Betriebsratswahl → [https://www.betriebsratswahl.de/](/)

Betriebsrat neu gründen in Coronazeiten

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Betriebsrat neu gründen in Coronazeiten

Wenn man sich für die BR-Wahl in Coronazeiten entscheidet, gibt es einiges zu beachten. Die erste Hürde ist die Bestellung des Wahlvorstands – bereits hier sieht man, wie ungemütlich eine Wahl in Pandemiezeiten werden kann. Mit den Tipps von unseren Referentinnen, ist eine entspannte Wahl trotzdem machbar. **Themen in der heutigen Folge:** - Was macht der Wahlvorstand und wie kommt er zustande? - 129 BetrVG für Wahl des Wahlvorstandes auf der Betriebsversammlung anwendbar? - Wahlversammlung kann nicht durchgeführt werden, was tun? - Nachteil bei Gang übers Arbeitsgericht? - Tipps **Weitere Informationen zum Thema:** Betriebsrat gründen - einfach erklärt! → [https://www.betriebsrat.com/betriebsrat-gruenden](https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/betriebsrat-gruenden)

Das Betriebsrätestärkungsgesetz: Welche Änderungen gibt es für Betriebsräte?

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Das Betriebsrätestärkungsgesetz: Welche Änderungen gibt es für Betriebsräte?

Das neue Betriebsrätestärkungsgesetz ist vorerst nur ein Entwurf. Welche Änderungen für Betriebsräte darin allerdings geplant sind, zeigen Sandra Becker und Arne Schrein in diesem Podcast. **Themen in der heutigen Folge:** - Stärkung des BR bei Weiterbildung und mobiler Arbeit - Virtuelle BR-Sitzungen als fester Bestandteil des BetrVG? - Mitbestimmung beim Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) **Weitere Informationen zum Thema:** Betriebsrätemodernisierungsgesetz → https://www.betriebsrat.com/wissen/recht-und-gesetz/betriebsraetemodernisierungsgesetz

Betriebsrat: Was ist das? Aufgaben, Rechte und Pflichten

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Betriebsrat: Was ist das? Aufgaben, Rechte und Pflichten

Betriebsrat - Was ist das? Alles über die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betriebsrats Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitsplatz spielt ja eine wahnsinnig wichtige Rolle für uns. Wir verbringen sehr viel Zeit in der Arbeit und verdienen unseren Lebensunterhalt mit der Arbeit, deswegen ist es natürlich gut, wenn die Arbeitnehmer über den betrieblichen Arbeitsalltag mitbestimmen können. Und das geht über den Betriebsrat. Der Betriebsrat und damit jedes seiner Mitglieder ist so eine Art Superheld im Betrieb und wie ein Superheld auch, so verfügt der Betriebsrat auch über besondere Superkräfte. Er hat nämlich bestimmte Beteiligungsrechte, die nur er gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen kann. Ein Betrieb ohne Betriebsrat verfügt nicht über diese Superkräfte. Die Arbeitnehmer können diese Beteiligungsrechte nicht durchsetzen. Ein Superheld hat aber auch eine besondere Verantwortung. Im Comic schützen die Superhelden die Armen und Schwachen und bei uns im Betrieb beschützt der Betriebsrat, als Superheld, die Arbeitnehmer und setzt deren Interessen durch. Dafür ist der Betriebsrat von Gesetzes wegen mit ganz vielen Rechten ausgestattet und die finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Darin ist unter anderem geregelt, dass der #Betriebsrat alle Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge zu überwachen hat, die zum Schutz der Arbeitnehmer vorhanden sind. Er ist also Hüter über Recht und Gesetz. Aber darüber hinaus hat er auch ganz viele Beteiligungsrechte im betrieblichen Ablauf. Und welche das im Detail sind, erfahren Sie im Video!

Betriebsrat - mehr Rechte für alle Beschäftigten

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Betriebsrat - mehr Rechte für alle Beschäftigten

Der Betriebsrat hat zunächst erstmal als Gremium bestimmte Rechte, Beteiligungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber, und die einzelnen Betriebsratsmitglieder haben auch weitergehende Rechte als normale Arbeitnehmer. Sie haben zum Beispiel besondere Schutzrechte, wie Kündigungsschutz und Benachteiligungsverbot, aber sie haben auch Ansprüche, wie einen Freistellungsanspruch für Betriebsratstätigkeit oder eben einen Schulungsanspruch. Aber all diese weitergehenden Rechte dienen letztlich nur dazu, den Beschäftigten mehr Rechte zu verschaffen. Denn der Betriebsrat hat bei ganz vielen Dingen im Betrieb mitzureden und bringt so Demokratie und Fairness ins Arbeitsleben. So ist er zum Beispiel Hüter über Recht und Gesetz und verschafft den Arbeitnehmern somit das Recht, über die Gesetze zu wachen, über den Betriebsrat, und zu schauen, ob alles eingehalten wird, was zu Gunsten der Arbeitnehmer erlassen wurde. Im Übrigen ist der Betriebsrat zu beteiligen bei ganz vielen Angelegenheiten, wie sozialen Dingen, wenn es um die Ordnung des Betriebes geht oder um Arbeitszeitregelungen oder bei der Einführung von technischen Einrichtungen, bei Urlaubsansprüchen. In personellen Angelegenheiten, wie Einstellung und Versetzung, Umgruppierung oder auch bei Kündigungen ist der Betriebsrat zu beteiligen und ohne Beteiligung des Betriebsrats geht hier nichts. Auch bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, über den Wirtschaftsausschuss oder generell bei Betriebsänderungen, Sozialplänen, ist der Betriebsrat beteiligungsberechtigt und verschafft den Arbeitnehmern so mehr Schutzrechte. Er sorgt letztlich für faire Arbeitsbedingungen und sichere Arbeitsplätze. Und all diese Rechte, und sind schließlich entscheidend, die ich hier gerade aufgezählt habe, die hat ein Betrieb ohne Betriebsrat nicht. Also Arbeitnehmer, die keinen Betriebsrat auf die Beine gestellt haben, werden quasi dieser Rechte verlustig, beziehungsweise für die kommt die Wahrnehmung dieser Rechte als einzelner Arbeitnehmer gar nicht in Betracht, das sieht das Gesetz nicht vor. Insofern verschafft der Betriebsrat allen Beschäftigten mehr Rechte. Deswegen ehrt eure Betriebsräte.

Wo darf ein Betriebsrat mitreden und was kann er erreichen?

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Wo darf ein Betriebsrat mitreden und was kann er erreichen?

Der Betriebsrat darf in vier großen Bereichen mitreden. Nämlich bei sozialen Angelegenheiten, also den Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise Beginn und Ende der Arbeitszeit, Lohngestaltung, Verhalten der Arbeitnehmer. Der Betriebsrat darf ferner bei technisch-organisatorischen Angelegenheiten mitreden. Also bei Entscheidungen des Arbeitgebers, die Auswirkungen auf die Arbeit der Arbeitnehmer haben und mit Gesundheitsgefahren vor allem verbunden sind. Der Betriebsrat darf drittens bei personellen Angelegenheiten mitreden. Das geht von der Personalplanung, über die Beschäftigungssicherung, über die Berufsbildung, bis hin zu personellen Einzelmaßnahmen, wie Einstellung, Versetzung und Kündigung. Viertens: Der Betriebsrat darf vor allem noch in wirtschaftlichen Angelegenheiten mitreden, beispielsweise Betriebsänderungen. Vielleicht kennen Sie die Stichworte "Interessenausgleich" und "Sozialplan", mit denen die sozialen Folgen, einer umfangreichen Betriebsschließung beispielsweise, vermieden werden sollen. In diesen vier Bereichen kann der Betriebsrat je nach Stärke seines jeweiligen Beteiligungsrechts, beispielsweise nur Vorschlagsrecht oder aber echtes Mitbestimmungsrecht im engeren Sinne, kann der Betriebsrat also entsprechend viel erreichen. Um Ihnen ein Gefühl dafür zu geben, wie weit das geht, folgende Fragen an Sie: Sehen Sie für Ihre Belegschaft Regelungsbedarf bei der Lage der Arbeitszeit, bei Umgang mit Überstunden? Braucht es eine gerechtere Gehaltsstruktur? Wäre es sinnvoll, wenn Belegschaftsvertreter mitreden können, wenn jemand eingestellt oder versetzt wird? Denkt Ihr Arbeitgeber an eine Betriebsänderung, gar keine Betriebsschließung? Wäre also ein entsprechender Schutz durch starke Belegschaftsvertretung hierbei also sinnvoll? Wie sieht es mit den anstehenden Modernisierungen in Ihrem räumlichen Arbeitsumfeld aus? Neue Maschinen, die neue Gefahren bringen könnten? Ist die Belegschaft fit genug, die Maschinen oder andere neue, geänderte Systeme zu bedienen? Die Liste an Fragen könnte hier noch eine Weile weitergehen, aber ich denke, das ist deutlich geworden. Das deutsche Betriebsverfassungsrecht wünscht sich eine starke Belegschaftsvertretung in Form des Betriebsrats. Und es hat dem Betriebsrat daher in vielen wichtigen Bereichen erhebliche Mitspracherechte eingeräumt.

Vernünftige Betriebsräte bringen Arbeitgebern Vorteile

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Vernünftige Betriebsräte bringen Arbeitgebern Vorteile

Ein vernünftiger Betriebsrat bringt auch dem Arbeitgeber viele Vorteile. Ja, manch ein Arbeitgeber hat vielleicht Vorbehalte gegen Betriebsräte und denkt sich: "Oh mein Gott, die wollen ja nur mitreden und mitbestimmen und machen alles viel komplizierter und ich muss mich mit denen abstimmen, ohne Entscheidungen einfach frei und selbst treffen zu können." Aber letztlich bringt ein gut funktionierender Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorteile. Ich könnte hier natürlich massig Beispiele bringen, aber ich beschränke mich auf vier Punkte, die ich zusammengestellt habe, warum ein guter Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorteile bringt. An erster Stelle steht, dass der Betriebsrat Hüter über Recht und Gesetz ist und das Arbeitsrecht ja mannigfaltig geregelt ist, in ganz vielen Arbeitnehmerschutzvorschriften, die letztlich der Arbeitgeber zu beachten hat. Und wenn er sie nicht beachtet, dann drohen dem Arbeitgeber auch behördliche Bußgelder, oder sonstige Nachteile. Daher ist es super, wenn der Betriebsrat schon Mal als Hüter über Recht und Gesetz diese ganzen Vorschriften auf dem Schirm hat. Die werden ihm nämlich auf den Schulungen, die er beanspruchen kann, beigebracht. Dann kann er den Arbeitgeber im Zweifelsfall vor solchen Bußgeldern bewahren, indem er ihn aufmerksam macht, welche Arbeitnehmerschutzvorschriften gerade nicht eingehalten werden. Aber auch bei sonstigen Themen, wie Personalplanung, kann ein gut geschulter Betriebsrat Unterstützung bringen. Denn hier kann er viele Ideen und Vorschläge mit einfließen lassen und den Arbeitgeber so vor voreiligen Maßnahmen bewahren und trägt somit letztlich auch zu einer guten Unternehmenskultur bei. Ein nächster, wichtiger Punkt ist, dass dadurch, dass die Arbeitnehmer über den Betriebsrat an betrieblichen Dingen beteiligt werden, mitbestimmen können über den Betriebsrat, sie sich natürlich ganz anders mit dem Unternehmen identifizieren, sich wertgeschätzt und beachtet fühlen. Das führt zu einer höheren Produktivität, das ist nachgewiesen worden. Und letztlich sollte der Arbeitgeber deswegen auch aus rein wirtschaftlichen Interessen beachten, dass der Betriebsrat ihm hier viele Vorteile bringen kann. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Arbeitgeber Wünsche, Unzufriedenheiten, Befindlichkeiten, Anregungen über den Betriebsrat gebündelt von den Arbeitnehmern erhält, somit sich immer ein Meinungs- und Stimmungsbild einholt und letztlich daher auch für betrieblichen Frieden und betriebliche Zufriedenheit sorgen kann. Das alles führt letztlich auch zu einer besseren Produktivität und einer angenehmeren Unternehmenskultur, die letztlich auch eine Abwanderung verhindert, beziehungsweise eine Personalfluktuation, die ja immer mit großem Aufwand für den Arbeitgeber verbunden ist. Sie sehen also, letztlich sollten auch Arbeitgeber Interesse an einem gut funktionierenden Betriebsrat haben. Ich empfehle sogar Arbeitgebern, dass sie pro aktiv einen Betriebsrat auf die Beine stellen. Sie werden sehen, das tut Ihrem Unternehmen gut.

Kluge Unternehmen schätzen vertrauenswürdige BR-Arbeit

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Kluge Unternehmen schätzen vertrauenswürdige BR-Arbeit

Manch ein Arbeitgeber hat vielleicht Angst, wenn ein Betriebsrat gegründet werden soll oder Angst vor dem bestehenden Betriebsrat, weil der ja nun mitbestimmen will und somit in die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers eingreift. Aber letztlich haben nicht nur Arbeitnehmer Vorteile durch den Betriebsrat, sondern auch der Arbeitgeber oder das Unternehmen selbst und deswegen sollte auch ein Unternehmen seinen Betriebsrat zu schätzen wissen. Betriebsräte machen nämlich nicht nur viel Arbeit, sondern nehmen auch viel Arbeit ab. So haben sie alle Arbeitnehmerschutzvorschriften auf dem Schirm, wenn sie denn gut geschult wurden und können den Arbeitgeber dahingehend beraten, dass er gefeit ist vor Missentscheidungen, Fehlentscheidungen, die möglicherweise zu behördlichen Bußgeldern führen oder sonstige Nachteile bringen. Auch bei personellen Dingen, wie Personalplanung, personelle Auswahlrichtlinien oder auch konkret bei den Einstellungen kann der Betriebsrat konstruktiv mitarbeiten und beratend zur Seite stehen und den Arbeitgeber hier zu klugen Entscheidungen bewegen und vor Nachteilen bewahren. Dadurch kann es nachweislich zu einer höheren Produktivität des Unternehmens kommen und das ist ja ein rein wirtschaftliches Interesse, das der Arbeitgeber in jedem Fall im Auge haben sollte. Letztlich sollten also Arbeitgeber und Betriebsrat wie gleichberechtigte Partner vertrauensvoll zusammenarbeiten, so sagt es ja auch das Betriebsverfassungsgesetz, und letztlich dem Wohl der Arbeitnehmer und des gesamten Betriebes dienen. Also, liebe Arbeitgeber, schätzen Sie Ihren Betriebsrat.

Vorurteile gegen Betriebsräte

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Vorurteile gegen Betriebsräte

Ja, Betriebsräte sind nicht immer sehr beliebt bei den Arbeitgebern und da kursieren auch einige Vorurteile, mit denen ich hier gerne aufräumen möchte. Weit verbreitet ist sicherlich die Auffassung des Arbeitgebers, dass Betriebsräte sich prinzipiell vor der Arbeit drücken, deswegen haben sie ja so ein Amt übernommen, damit sie freigestellt werden können und nicht arbeiten müssen. Meines Erachtens ist das absolute Gegenteil der Fall, denn Betriebsräte halsen sich mit dem Betriebsratsamt durchaus mehr Arbeit auf. Zwar sieht das Gesetz vor, dass ein Freistellungsanspruch existiert und man während der Arbeitszeit stattdessen dann Betriebsratstätigkeit vollziehen muss, aber unter uns Pastorentöchtern, meistens bleibt die Arbeit dann doch liegen und die Betriebsräte sehen sich gezwungen, die Arbeit auch noch zu erledigen, neben der Betriebsratstätigkeit. Ein weiteres weit verbreitetes Vorurteil ist, dass Betriebsräte die Entscheidungshoheit des Arbeitgebers beschneiden ja oder Entscheidungen blockieren und einfach nur Arbeit machen. Richtig! Im Prinzip ist das auch so. Die Betriebsräte können die Entscheidungshoheit des Arbeitgebers beschneiden und auch Entscheidungen oder Durchsetzungen von Entscheidungen blockieren. Möglicherweise macht das auf den ersten Anschein hin auch erstmal mehr Arbeit für den Arbeitgeber. Aber letztlich sind gute Betriebsräte wichtig für eine gute Unternehmenskultur und bringen dem Unternehmen auch viele Vorteile. Schließlich sind Betriebsräte Hüter über Rechte und Gesetz, werden ordentlich geschult und haben auch die Möglichkeit, zu überwachen, ob die Gesetze eingehalten werden im Betrieb, was den Arbeitgeber möglicherweise vor Bußgeldern oder anderen Behördlichen Maßnahmen bewahrt. Auch in personellen Angelegenheiten hat der Betriebsrat ja mitzubestimmen und kann dem entsprechend möglicherweise Entscheidungen mit beeinflussen und den Arbeitgeber auch vor falschen Entscheidungen oder zu schnellen Entscheidungen bewahren und somit eine gute Unternehmenskultur schaffen. Auch die Mitarbeiter identifizieren sich viel mehr mit einem Unternehmen wo sie mitzubestimmen und mitzureden haben und das führt auch nachweislich zu mehr Produktivität. Also dass der Betriebsrat nur Arbeit macht und Entscheidungen blockiert, damit kann man jeden Falls aufräumen. Ein weiteres Vorurteil für Arbeitgeber ist: "Betriebsräte sind unkündbar, die werde ich nie wieder los." Grundsätzlich sind Betriebsräte ordentlich unkündbar, das ist im § 15 Kündigungsschutzgesetz so normiert, aber natürlich auch ein Betriebsrat, der ein schweren Verhaltensverstoß begehen, kann gekündigt werden, dann eben außerordentlich. Deswegen ist das kein Freischein für einen Arbeitnehmer, wenn er jetzt Betriebsrat ist. Ein weiteres Vorurteil, was kursiert, ist natürlich, dass Arbeitgeber meinen, Betriebsräte sind lediglich und ausschließlich nur zum Wohl der Arbeitnehmer da. Dabei normiert der § 2 Betriebsverfassungsgesetz zwar das Betriebsräte zum Wohl der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber zusammen arbeiten, aber im § 2 steht auch drin, dass es zum Wohl des Betriebes geschehen muss, also zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes, ist dort normiert. Das heißt, wo es keinen Sinn macht, eine Entscheidung durch zu drücken pro Arbeitnehmer, weil möglicherweise der Betrieb daran pleite geht und kein Arbeitnehmer dadurch letztlich dann einen Vorteil hat wird der Betriebsrat auch diese Entscheidung nicht durch drücken wollen. Ja, Sie sehen mit vielen Vorurteilen kann man aufräumen. Letztlich ermutige ich auch immer Arbeitgeber: Sorgt für die Gründung eines Betriebsrats bei Euch im Unternehmen, wenn Ihr gut mit dem Betriebsrat zusammen arbeitet, dann kann das für die Unternehmenskultur sehr wichtig sein und räumt diese Vorurteile einfach bei Seite, es ist in der Tat anders als man denkt.

Die größten Vorurteile gegen Betriebsräte

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Die größten Vorurteile gegen Betriebsräte

Es kursieren eine ganze Menge Vorurteile gegenüber Betriebsräten. Nicht nur Arbeitgeber haben Vorurteile, sondern ich erlebe ganz häufig, dass auch Arbeitnehmer Vorstellungen vom Betriebsrat haben, die an der Realität vorbei gehen. Ein weit verbreitetes Vorurteil ist erstmal, dass der Betriebsrat gar nicht viel macht und nichts bewirkt. Ja, wenn ich Arbeitnehmer frage, was macht denn euer Betriebsrat, dann hör ich auch tatsächlich häufig: „Wissen wir gar nicht so genau. Der zieht sich zurück zur Sitzung, da trinken sie viel Kaffee, essen viel Kuchen, aber was dabei rauskommt und ob dabei was rauskommt, das wissen wir nicht.“ Das liegt ganz häufig gar nicht daran, dass der Betriebsrat nichts macht und nichts bewirkt, sondern dass er eine schlechte Öffentlichkeitsarbeit praktiziert, also zu wenig seinen Arbeitnehmern Feedback gibt über seine Arbeit, denn die Betriebsräte die ich kenne und die wir in der Kanzlei beraten, die sind schon relativ agil und aktiv und bewirken auch etwas. Man soll seine Arbeitnehmer aber auch teilhaben lassen an den Ergebnissen. Ein zweites Vorurteil was mir sehr häufig begegnet ist: ein Betriebsratsmitglied ist unkündbar. Ja, das stimmt so nicht. Ordentlich ist ein Betriebsratsmitglied zwar nicht kündbar, aber natürlich kann auch ein Betriebsratsmitglied gekündigt werden, bei schwerem Fehlverhalten, dann allerdings außerordentlich und fristlos. Auch häufiges Vorurteil ist, dass Betriebsratsvorsitzende so Alleinherrscher sind und selbstgefällig gegenüber dem Arbeitgeber auftreten und auch gegenüber den Arbeitnehmern und Entscheidungen einfach durchsetzen nach ihrem Gutdünken. Das ist nicht der Fall. Selbstverständlich kann jedes Betriebsratsgremium nur durch einen demokratisch gefassten Beschluss agieren und nach außen hin tätig werden. Auch ein Betriebsratsvorsitzender, das wissen Sie sicherlich, hat nicht mehr Stimmengewalt oder nicht mehr Macht, sondern kann nur das umsetzen, was vorher demokratisch im Gremium beschlossen wurde. Ein weiteres Vorurteil sowohl auf Arbeitgeber- als aber auch auf Arbeitnehmerseite ist, dass der Betriebsrat nur und ausschließlich zum Wohl der Arbeitnehmer da ist. Das stimmt so nicht. Im Betriebsverfassungsgesetz steht im § 2 ganz eindeutig, dass der Betriebsrat vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zum Wohl der Arbeitnehmer und dem Betrieb zusammen arbeiten soll. Das bedeutet also, der Betriebsrat wird keine Entscheidungen treffen oder Punkte durchsetzen gegenüber dem Arbeitgeber, die letztlich dem Betrieb soweit schaden, dass möglicherweise der Betrieb geschlossen werden muss. Davon hätten sicherlich die einzelnen Arbeitnehmer auch nichts. Deswegen hat er immer auch das Wohl des Betriebes im Fokus, natürlich auch das Wohl seiner Arbeitnehmer. Daraus resultiert möglicherweise aber auch ein weiteres Vorurteil, mit dem ich hier abschließen will, nämlich viele Arbeitnehmer denken, dass der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber was mauschelt. Ja, die setzen sich auch häufig zusammen und irgendwas klamüsern die sich da zurecht und da wird doch irgendwie gemauschelt, höre ich häufig. Ja das liegt vielleicht daran, dass der Betriebsrat natürlich mit dem Arbeitgeber viel zu tun hat. Es gibt Monatsgespräche, die müssen auch stattfinden laut Betriebsverfassungsgesetz. Und natürlich setzt man sich da zusammen und versucht konstruktive Lösungen für bestehende betriebliche Probleme zu finden und der Betriebsrat versucht seine Beteiligungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Das geschieht aber zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes und natürlich muss der Betriebsrat dabei berücksichtigen, dass er Vertrauensvolle Informationen, die er von einzelnen Arbeitnehmern erhalten hat, nicht einfach an den Arbeitgeber weiter mitteilt, schon gar nicht, wenn das irgendwelche Nachteile für die Arbeitnehmer zur Folge hat. Vertrauen Sie deshalb Ihrem Betriebsrat. In aller Regel macht er schon das Richtige.

Das Betriebsratsamt - ein Karriereknick?

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Das Betriebsratsamt - ein Karriereknick?

Als Betriebsratsanwalt will ich ehrlich mit Ihnen sein. Ich habe es nicht zum ersten Mal erlebt, dass die Amtstätigkeit im Betriebsrat einen Karriereknick nach sich zieht. Das heißt nicht, dass das Betriebsratsamt, wichtig wie es ist, ein Karrierekiller wäre. Allerdings, Sie müssen schon darauf achten, dass Sie während Ihrer Amtstätigkeit nicht benachteiligt werden, auch in Entgeltfragen. Nie dürfen Sie weniger verdienen, als ein mit Ihnen vergleichbarer Arbeitnehmer, auch müssen Sie genauso häufig befördert werden, wie ein Arbeitnehmer, der mit Ihnen vergleichbar ist. Vor allem aber sieht das Gesetz es vor, dass Sie nach dem Ende Ihrer Amtstätigkeit bevorzugt berücksichtigt werden, wenn es darum geht eine, typischerweise wegen der Betriebsratsarbeit unterbliebene, betriebsübliche Entwicklung nachzuvollziehen. Das betrifft zunächst einmal alle freigestellten Betriebsratsmitglieder, unabhängig von der Frage, wie lange sie überhaupt freigestellt gewesen sind. Die Freistellung selbst ist offenbar in der Praxis oftmals ein echtes Problem. Denn wer freigestellt ist, obwohl dieses Institut sinnvoll ist, der verliert schnell den Bezug zu seinen eigentlichen beruflichen Aufgaben. Deshalb, immerhin, will das Gesetz freigestellte und mittelbar auch nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder schützen. Wo das steht? In §38 Abs. 4. Fast völlig unbekannt diese Norm, deswegen darf ich sie Ihnen vorlesen: "Freigestellte Betriebsratsmitglieder dürfen von inner- und außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsbildung nicht ausgeschlossen werden." Und jetzt wichtig: "Innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds ist diesem im Rahmen der Möglichkeiten des Betriebs Gelegenheit zu geben, eine wegen der Freistellung unterbliebene, betriebsübliche berufliche Entwicklung nachzuholen." Für Mitglieder des Betriebsrats, die länger freigestellt worden sind, gilt sogar eine noch längere Frist. Liebe Kollegen, was können wir daraus lernen? Das Gesetz lügt nie. Das Gesetz selbst weiß genau, dass Betriebsratstätigkeit nicht nur ein Zuckerschlecken ist, sondern auch eine Bürde sein kann, insbesondere wenn ich mich habe freistellen lassen. Jetzt tun Sie mir einen Gefallen: Achten Sie nicht nur auf die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen, die sind wichtig genug, aber achten Sie auch auf sich selbst. Es kann nicht angehen, dass Sie, weil Sie sich für Dritte einsetzen und das auch noch ehrenamtlich, einen dauernden Knick in Ihrer Karriere erleiden. Dagegen können auch Sie selbst etwas tun. Denken Sie an den Paragraphen, den ich Ihnen vorgelesen habe, auch dann wenn Sie nicht freigestellt sind. Denn auch dann dürfen Sie, wie Sie wissen, keineswegs benachteiligt werden.

Ist Betriebsratstätigkeit eine normale Berufstätigkeit?

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Ist Betriebsratstätigkeit eine normale Berufstätigkeit?

Nein, Betriebsräte führen ihr Amt ehrenamtlich und unentgeltlich aus und das ist nicht wie eine normale Berufstätigkeit zu werten. Sie engagieren sich freiwillig in diesem Ehrenamt für die Interessen ihrer Mitarbeiter, ihrer Kollegen, der Arbeitnehmer und dafür dürfen sie auch keine zusätzliche Vergütung erhalten, wie bei einer Arbeitsleistung. Sie dürfen aber auch nicht benachteiligt werden und müssen, auch wenn sie freigestellt werden von der Arbeitsleistung, in dieser Zeit weiterbezahlt werden, als ob sie normal arbeiten würden. In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht steht die Betriebsratstätigkeit aber der Arbeitsleistung gleich und Unfälle, Wegeunfälle zu Betriebsratssitzungen zum Beispiel werden wie Berufsunfälle behandelt. Übrigens, grundsätzlich darf die Betriebsratstätigkeit gegen den Willen des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis auch nicht erwähnt werden.

Einschüchterung, Drohung, Kündigung - Was tun?

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Einschüchterung, Drohung, Kündigung - Was tun?

Wehren Sie sich liebe Betriebsratsmitglieder! Man muss sich zwar nicht immer Grund sympathisch sein, aber trotzdem sollte der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber respektvoll und höflich zusammen arbeiten und eine Lösung für das jeweilige Problem finden. Wenn es aber so weit geht, dass Ihnen Drohungen entgegen gesprochen werden oder Sie sonstige Nachteile erleiden, dann geht es sicherlich zu weit. Aus rechtlicher Sicht müssen Sie sowas nicht dulden. § 78 Betriebsverfassungsgesetz spricht ganz klar von einem Benachteiligungsverbot. Danach dürfen Mitglieder des Betriebsrats auf Grund ihrer Tätigkeit oder bei ihrer Tätigkeit nicht gestört oder benachteiligt werden. In Gelsenkirchen war folgender Fall, da hatte ein Arbeitgeber großen Zoff mit dem Betriebsrat. Die haben sich schon häufig vor Gericht getroffen und irgendwann dachte der Arbeitgeber: „So jetzt übe ich mal richtigen Druck aus.“ Und er hat den Arbeitnehmern, die eben auch Betriebsratsmitglieder waren, andere Arbeitnehmer, die dem Arbeitgeber sehr nahe standen, bei der Arbeit zur Seite gestellt. Die sollten die die ganze Zeit beobachten, immer auf Schritt und Tritt dabei sein. Auch mal in Gespräche verwickeln, damit die unkonzentriert sind bei der Arbeit und gegebenen Falls Fehler machen. Und im Übrigen hat sich bei der Verhandlung auch herausgestellt, dass so Dinge geäußert wurden, wie: "Wir haben ein Auge auf euch und wir werden euch schon irgendwie los. Wir sind jetzt öfter an eurer Seite." Ja, das haben die Betriebsratsmitglieder Gott sei Dank nicht geduldet. Es gibt hier ein Unterlassungsanspruch, den man vor dem Arbeitsgericht geltend machen kann, das haben die auch gemacht und das Gericht hat festgestellt, dass das natürlich gar nicht geht und den Arbeitgeber verdonnert, das zu unterlassen. Und unter Androhung eines Ordnungsgelds in Höhe von 10.000 Euro. Wenn das alles nicht reicht, dann stellt Ihnen das Betriebsverfassungsgesetz sogar noch eine schärfere Waffe zur Verfügung. Es gibt den § 119 Betriebsverfassungsgesetz. Das ist, und das müssen Sie sich mal vorstellen, eine Strafvorschrift im Betriebsverfassungsgesetz. Die sagt nämlich, dass wenn Betriebsratsmitglieder bei ihrer Arbeit vorsätzlich gestört oder behindert werden, derjenige mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen muss. Das müssen Sie sich mal vorstellen. Das heißt also, im Zweifelsfall können Sie sowas sogar zur Anzeige bringen. Fazit: Sie müssen sich also überhaupt nicht sowas gefallen lassen. Welches Mittel Sie zur Abwehr einsetzen, das ist so ein bisschen Ihnen überlassen. Vor Allem auch wie dick Ihr Fell ist, aber jeden Falls haben Sie alle Möglichkeiten an der Hand. Und gekündigt werden kann Ihnen natürlich auch nicht so einfach, da Sie besonderen Kündigungsschutz genießen.