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1. Schritt: Bestellung des Wahlvorstands

Ohne Wahlvorstand keine Betriebsratswahl! In diesem Schritt erfährst du, wer den Wahlvorstand bestellt, wie die Bestellung abläuft und welche Fristen zu beachten sind. Eine gute Planung ist hier entscheidend, um Verzögerungen zu vermeiden. **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → <https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand>

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2. Schritt: Erste Sitzung des Wahlvorstands

Jetzt geht es los! Der Wahlvorstand trifft sich zur ersten Sitzung, legt Termine fest und organisiert die Wahl. In dieser Phase werden die Weichen für eine reibungslose Betriebsratswahl gestellt. **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → <https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand>

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3. Schritt: Aufgaben des Wahlvorstands

Der Wahlvorstand muss die Wahl vorbereiten und durchführen – aber was genau gehört dazu? Von Wählerliste bis Wahlausschreiben: Hier gibt's den Überblick. Wer hier sorgfältig arbeitet, vermeidet später Probleme und Verzögerungen. **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → <https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand>

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4. Schritt: Erlass des Wahlausschreibens

Mit dem Wahlausschreiben startet offiziell die Betriebsratswahl! Was muss drinstehen, wo wird es veröffentlicht und warum ist es so wichtig? Fehler können hier gravierende Folgen haben, daher ist Sorgfalt gefragt. **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → <https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand>

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5. Schritt: Bekanntmachung der Wählerliste und der Wahlordnung

Alle Wahlberechtigten müssen die Wählerliste und Wahlordnung einsehen können. Wie das richtig gemacht wird und was zu beachten ist, erfährst du in diesem Video. Eine transparente Veröffentlichung sorgt für eine faire Wahl. **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → <https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand>

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6. Schritt: Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste

Fehler in der Wählerliste? Wahlberechtigte können Einspruch einlegen! Welche Fristen und Regeln dabei gelten, erklären wir hier. Eine korrekte Wählerliste ist die Grundlage einer rechtssicheren Wahl. **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → <https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand>

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7. Schritt: Einreichung von Wahlvorschlägen

Ohne Kandidaten keine Wahl! Wer Wahlvorschläge einreichen darf, welche Fristen gelten und was der Wahlvorstand beachten muss, erfährst du hier. Ein breites Kandidatenfeld sichert eine demokratische Wahl. **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → <https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand>

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8. Schritt: Prüfung von Wahlvorschlägen

Sind die eingereichten Wahlvorschläge gültig? Der Wahlvorstand prüft genau. Welche typischen Fehler passieren und wie man sie vermeidet, zeigen wir dir hier. Nur fehlerfreie Vorschlagslisten dürfen zur Wahl zugelassen werden. **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → <https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand>

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9. Schritt: Mitteilung zur Gültigkeit der Wahlvorschläge

Der Wahlvorstand teilt den Listenvertretern mit, ob ihre Vorschläge gültig sind – oder nicht. Was dann passiert und welche Fristen gelten, erfährst du hier. Eine schnelle Rückmeldung hilft, mögliche Fehler rechtzeitig zu korrigieren. **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → <https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand>

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10. Schritt: Nachfrist zur Einreichung gültiger Wahlvorschläge

Keine Wahlvorschläge eingegangen? Dann gibt es eine Nachfrist! Wie lange sie dauert und wann die Wahl doch noch stattfinden kann, erfährst du hier. Ohne gültige Vorschläge kann die Wahl nicht durchgeführt werden. **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → <https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand>

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1. Schritt: Bestellung des Wahlvorstands

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1. Schritt: Bestellung des Wahlvorstands

Ohne Wahlvorstand läuft nichts! Erfahre, wer ihn bestimmt, welche Fristen gelten und warum eine frühzeitige Bestellung dir später viel Stress erspart. **Alle Wahl-Seminare** → <https://www.betriebsratswahl.de/seminare> **Weitere Informationen zum Thema:** Wahlwissen zur Betriebsratswahl → https://www.betriebsratswahl.de/wahlvorstand

Betriebsratswahl: So gewinnst Du die Stimmen deiner Kollegen!

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Betriebsratswahl: So gewinnst Du die Stimmen deiner Kollegen!

Du willst bei der nächsten Betriebsratswahl kandidieren und suchst nach klaren Tipps für Deinen Auftritt? In diesem Video erfährst Du, wie Du Dich überzeugend präsentierst, ein starkes Wahlprogramm entwickelst und Deine Kolleginnen und Kollegen gezielt ansprichst. Mit einfachen Mitteln, klarer Botschaft und ganz ohne großes Budget. Nutze Deine Chance, aktiv mitzugestalten und im Betrieb wirklich etwas zu bewegen. **Inhalt:** 0:00 - Einleitung 0:55 - Wie kann man Stimmen gewinnen? **Fundierte Weiterbildung zum Thema:** Normales Wahlverfahren → <https://www.waf-seminar.de/br156> Vereinfachtes Wahlverfahren → <https://www.waf-seminar.de/br256> Alle Wahlseminare → <https://www.waf-seminar.de/wahl> **Weitere Informationen zum Thema:** Alles rund um das Thema Betriebsratswahl 2026 → <https://www.betriebsratswahl.de/>

Erste Sitzung des Wahlvorstands: Diese 6 Punkte sind zu klären!

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Erste Sitzung des Wahlvorstands: Diese 6 Punkte sind zu klären!

Die erste Sitzung des Wahlvorstands ist wie der Film „Zurück in die Zukunft“: Wann und wo und wie soll es zum Betriebsrat der Zukunft gehen? Unser Fachanwalt Dr. Matthias Ferstl erklärt, welche 6 Punkte Sie auf keinen Fall vergessen sollten und worauf zu achten ist. So können Sie schon ganz am Anfang den Grundstein für eine erfolgreiche Betriebsratswahl legen. Damit Sie die BR-Wahl insgesamt erfolgreich durchführen können, haben wir in dieser Serie viele hilfreiche Tipps für Sie zusammengestellt. In den nächsten Wochen folgen alle Tipps in weiteren Videos. **Exklusiver Tipp: Die Wahlhelfer-Software der W.A.F.** Ihr einfacher Weg zur rechtssicheren Betriebsratswahl 2022! Jetzt kostenlos testen → [https://www.betriebsratswahl.de/wahlhelfer/](https://www.betriebsratswahl.de/wahlhelfer) **Weitere Informationen zum Thema** Alles rund um das Thema Betriebsratswahl 2022 → <https://www.betriebsratswahl.de/>

Stützunterschriften: Können die „schlecht“ werden?

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Stützunterschriften: Können die „schlecht“ werden?

Ohne Stützunterschriften gibt es keinen gültigen Wahlvorschlag. Was aber, wenn Wahlbewerber abspringen, NACHDEM die Stützunterschriften bereits gesammelt worden sind? Fabian Baumgartner und Niklas Pastille diskutieren unterhaltsam die jüngste Rechtsprechung. **Themen in dieser Folge:** - Wie viele Stützunterschriften benötigt man? - Welche Ausnahmen gibt es? - Wann – falls irgendwann – werden Stützunterschriften „schlecht“?

Betriebsrat: Was ist das? Aufgaben, Rechte und Pflichten

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Betriebsrat: Was ist das? Aufgaben, Rechte und Pflichten

Betriebsrat - Was ist das? Alles über die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betriebsrats Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitsplatz spielt ja eine wahnsinnig wichtige Rolle für uns. Wir verbringen sehr viel Zeit in der Arbeit und verdienen unseren Lebensunterhalt mit der Arbeit, deswegen ist es natürlich gut, wenn die Arbeitnehmer über den betrieblichen Arbeitsalltag mitbestimmen können. Und das geht über den Betriebsrat. Der Betriebsrat und damit jedes seiner Mitglieder ist so eine Art Superheld im Betrieb und wie ein Superheld auch, so verfügt der Betriebsrat auch über besondere Superkräfte. Er hat nämlich bestimmte Beteiligungsrechte, die nur er gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen kann. Ein Betrieb ohne Betriebsrat verfügt nicht über diese Superkräfte. Die Arbeitnehmer können diese Beteiligungsrechte nicht durchsetzen. Ein Superheld hat aber auch eine besondere Verantwortung. Im Comic schützen die Superhelden die Armen und Schwachen und bei uns im Betrieb beschützt der Betriebsrat, als Superheld, die Arbeitnehmer und setzt deren Interessen durch. Dafür ist der Betriebsrat von Gesetzes wegen mit ganz vielen Rechten ausgestattet und die finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Darin ist unter anderem geregelt, dass der #Betriebsrat alle Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge zu überwachen hat, die zum Schutz der Arbeitnehmer vorhanden sind. Er ist also Hüter über Recht und Gesetz. Aber darüber hinaus hat er auch ganz viele Beteiligungsrechte im betrieblichen Ablauf. Und welche das im Detail sind, erfahren Sie im Video!

Betriebsrat - mehr Rechte für alle Beschäftigten

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Betriebsrat - mehr Rechte für alle Beschäftigten

Der Betriebsrat hat zunächst erstmal als Gremium bestimmte Rechte, Beteiligungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber, und die einzelnen Betriebsratsmitglieder haben auch weitergehende Rechte als normale Arbeitnehmer. Sie haben zum Beispiel besondere Schutzrechte, wie Kündigungsschutz und Benachteiligungsverbot, aber sie haben auch Ansprüche, wie einen Freistellungsanspruch für Betriebsratstätigkeit oder eben einen Schulungsanspruch. Aber all diese weitergehenden Rechte dienen letztlich nur dazu, den Beschäftigten mehr Rechte zu verschaffen. Denn der Betriebsrat hat bei ganz vielen Dingen im Betrieb mitzureden und bringt so Demokratie und Fairness ins Arbeitsleben. So ist er zum Beispiel Hüter über Recht und Gesetz und verschafft den Arbeitnehmern somit das Recht, über die Gesetze zu wachen, über den Betriebsrat, und zu schauen, ob alles eingehalten wird, was zu Gunsten der Arbeitnehmer erlassen wurde. Im Übrigen ist der Betriebsrat zu beteiligen bei ganz vielen Angelegenheiten, wie sozialen Dingen, wenn es um die Ordnung des Betriebes geht oder um Arbeitszeitregelungen oder bei der Einführung von technischen Einrichtungen, bei Urlaubsansprüchen. In personellen Angelegenheiten, wie Einstellung und Versetzung, Umgruppierung oder auch bei Kündigungen ist der Betriebsrat zu beteiligen und ohne Beteiligung des Betriebsrats geht hier nichts. Auch bei wirtschaftlichen Angelegenheiten, über den Wirtschaftsausschuss oder generell bei Betriebsänderungen, Sozialplänen, ist der Betriebsrat beteiligungsberechtigt und verschafft den Arbeitnehmern so mehr Schutzrechte. Er sorgt letztlich für faire Arbeitsbedingungen und sichere Arbeitsplätze. Und all diese Rechte, und sind schließlich entscheidend, die ich hier gerade aufgezählt habe, die hat ein Betrieb ohne Betriebsrat nicht. Also Arbeitnehmer, die keinen Betriebsrat auf die Beine gestellt haben, werden quasi dieser Rechte verlustig, beziehungsweise für die kommt die Wahrnehmung dieser Rechte als einzelner Arbeitnehmer gar nicht in Betracht, das sieht das Gesetz nicht vor. Insofern verschafft der Betriebsrat allen Beschäftigten mehr Rechte. Deswegen ehrt eure Betriebsräte.

Wo darf ein Betriebsrat mitreden und was kann er erreichen?

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Wo darf ein Betriebsrat mitreden und was kann er erreichen?

Der Betriebsrat darf in vier großen Bereichen mitreden. Nämlich bei sozialen Angelegenheiten, also den Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise Beginn und Ende der Arbeitszeit, Lohngestaltung, Verhalten der Arbeitnehmer. Der Betriebsrat darf ferner bei technisch-organisatorischen Angelegenheiten mitreden. Also bei Entscheidungen des Arbeitgebers, die Auswirkungen auf die Arbeit der Arbeitnehmer haben und mit Gesundheitsgefahren vor allem verbunden sind. Der Betriebsrat darf drittens bei personellen Angelegenheiten mitreden. Das geht von der Personalplanung, über die Beschäftigungssicherung, über die Berufsbildung, bis hin zu personellen Einzelmaßnahmen, wie Einstellung, Versetzung und Kündigung. Viertens: Der Betriebsrat darf vor allem noch in wirtschaftlichen Angelegenheiten mitreden, beispielsweise Betriebsänderungen. Vielleicht kennen Sie die Stichworte "Interessenausgleich" und "Sozialplan", mit denen die sozialen Folgen, einer umfangreichen Betriebsschließung beispielsweise, vermieden werden sollen. In diesen vier Bereichen kann der Betriebsrat je nach Stärke seines jeweiligen Beteiligungsrechts, beispielsweise nur Vorschlagsrecht oder aber echtes Mitbestimmungsrecht im engeren Sinne, kann der Betriebsrat also entsprechend viel erreichen. Um Ihnen ein Gefühl dafür zu geben, wie weit das geht, folgende Fragen an Sie: Sehen Sie für Ihre Belegschaft Regelungsbedarf bei der Lage der Arbeitszeit, bei Umgang mit Überstunden? Braucht es eine gerechtere Gehaltsstruktur? Wäre es sinnvoll, wenn Belegschaftsvertreter mitreden können, wenn jemand eingestellt oder versetzt wird? Denkt Ihr Arbeitgeber an eine Betriebsänderung, gar keine Betriebsschließung? Wäre also ein entsprechender Schutz durch starke Belegschaftsvertretung hierbei also sinnvoll? Wie sieht es mit den anstehenden Modernisierungen in Ihrem räumlichen Arbeitsumfeld aus? Neue Maschinen, die neue Gefahren bringen könnten? Ist die Belegschaft fit genug, die Maschinen oder andere neue, geänderte Systeme zu bedienen? Die Liste an Fragen könnte hier noch eine Weile weitergehen, aber ich denke, das ist deutlich geworden. Das deutsche Betriebsverfassungsrecht wünscht sich eine starke Belegschaftsvertretung in Form des Betriebsrats. Und es hat dem Betriebsrat daher in vielen wichtigen Bereichen erhebliche Mitspracherechte eingeräumt.

Vernünftige Betriebsräte bringen Arbeitgebern Vorteile

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Vernünftige Betriebsräte bringen Arbeitgebern Vorteile

Ein vernünftiger Betriebsrat bringt auch dem Arbeitgeber viele Vorteile. Ja, manch ein Arbeitgeber hat vielleicht Vorbehalte gegen Betriebsräte und denkt sich: "Oh mein Gott, die wollen ja nur mitreden und mitbestimmen und machen alles viel komplizierter und ich muss mich mit denen abstimmen, ohne Entscheidungen einfach frei und selbst treffen zu können." Aber letztlich bringt ein gut funktionierender Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorteile. Ich könnte hier natürlich massig Beispiele bringen, aber ich beschränke mich auf vier Punkte, die ich zusammengestellt habe, warum ein guter Betriebsrat dem Arbeitgeber Vorteile bringt. An erster Stelle steht, dass der Betriebsrat Hüter über Recht und Gesetz ist und das Arbeitsrecht ja mannigfaltig geregelt ist, in ganz vielen Arbeitnehmerschutzvorschriften, die letztlich der Arbeitgeber zu beachten hat. Und wenn er sie nicht beachtet, dann drohen dem Arbeitgeber auch behördliche Bußgelder, oder sonstige Nachteile. Daher ist es super, wenn der Betriebsrat schon Mal als Hüter über Recht und Gesetz diese ganzen Vorschriften auf dem Schirm hat. Die werden ihm nämlich auf den Schulungen, die er beanspruchen kann, beigebracht. Dann kann er den Arbeitgeber im Zweifelsfall vor solchen Bußgeldern bewahren, indem er ihn aufmerksam macht, welche Arbeitnehmerschutzvorschriften gerade nicht eingehalten werden. Aber auch bei sonstigen Themen, wie Personalplanung, kann ein gut geschulter Betriebsrat Unterstützung bringen. Denn hier kann er viele Ideen und Vorschläge mit einfließen lassen und den Arbeitgeber so vor voreiligen Maßnahmen bewahren und trägt somit letztlich auch zu einer guten Unternehmenskultur bei. Ein nächster, wichtiger Punkt ist, dass dadurch, dass die Arbeitnehmer über den Betriebsrat an betrieblichen Dingen beteiligt werden, mitbestimmen können über den Betriebsrat, sie sich natürlich ganz anders mit dem Unternehmen identifizieren, sich wertgeschätzt und beachtet fühlen. Das führt zu einer höheren Produktivität, das ist nachgewiesen worden. Und letztlich sollte der Arbeitgeber deswegen auch aus rein wirtschaftlichen Interessen beachten, dass der Betriebsrat ihm hier viele Vorteile bringen kann. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Arbeitgeber Wünsche, Unzufriedenheiten, Befindlichkeiten, Anregungen über den Betriebsrat gebündelt von den Arbeitnehmern erhält, somit sich immer ein Meinungs- und Stimmungsbild einholt und letztlich daher auch für betrieblichen Frieden und betriebliche Zufriedenheit sorgen kann. Das alles führt letztlich auch zu einer besseren Produktivität und einer angenehmeren Unternehmenskultur, die letztlich auch eine Abwanderung verhindert, beziehungsweise eine Personalfluktuation, die ja immer mit großem Aufwand für den Arbeitgeber verbunden ist. Sie sehen also, letztlich sollten auch Arbeitgeber Interesse an einem gut funktionierenden Betriebsrat haben. Ich empfehle sogar Arbeitgebern, dass sie pro aktiv einen Betriebsrat auf die Beine stellen. Sie werden sehen, das tut Ihrem Unternehmen gut.

Kluge Unternehmen schätzen vertrauenswürdige BR-Arbeit

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Kluge Unternehmen schätzen vertrauenswürdige BR-Arbeit

Manch ein Arbeitgeber hat vielleicht Angst, wenn ein Betriebsrat gegründet werden soll oder Angst vor dem bestehenden Betriebsrat, weil der ja nun mitbestimmen will und somit in die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers eingreift. Aber letztlich haben nicht nur Arbeitnehmer Vorteile durch den Betriebsrat, sondern auch der Arbeitgeber oder das Unternehmen selbst und deswegen sollte auch ein Unternehmen seinen Betriebsrat zu schätzen wissen. Betriebsräte machen nämlich nicht nur viel Arbeit, sondern nehmen auch viel Arbeit ab. So haben sie alle Arbeitnehmerschutzvorschriften auf dem Schirm, wenn sie denn gut geschult wurden und können den Arbeitgeber dahingehend beraten, dass er gefeit ist vor Missentscheidungen, Fehlentscheidungen, die möglicherweise zu behördlichen Bußgeldern führen oder sonstige Nachteile bringen. Auch bei personellen Dingen, wie Personalplanung, personelle Auswahlrichtlinien oder auch konkret bei den Einstellungen kann der Betriebsrat konstruktiv mitarbeiten und beratend zur Seite stehen und den Arbeitgeber hier zu klugen Entscheidungen bewegen und vor Nachteilen bewahren. Dadurch kann es nachweislich zu einer höheren Produktivität des Unternehmens kommen und das ist ja ein rein wirtschaftliches Interesse, das der Arbeitgeber in jedem Fall im Auge haben sollte. Letztlich sollten also Arbeitgeber und Betriebsrat wie gleichberechtigte Partner vertrauensvoll zusammenarbeiten, so sagt es ja auch das Betriebsverfassungsgesetz, und letztlich dem Wohl der Arbeitnehmer und des gesamten Betriebes dienen. Also, liebe Arbeitgeber, schätzen Sie Ihren Betriebsrat.

Vorurteile gegen Betriebsräte

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Vorurteile gegen Betriebsräte

Ja, Betriebsräte sind nicht immer sehr beliebt bei den Arbeitgebern und da kursieren auch einige Vorurteile, mit denen ich hier gerne aufräumen möchte. Weit verbreitet ist sicherlich die Auffassung des Arbeitgebers, dass Betriebsräte sich prinzipiell vor der Arbeit drücken, deswegen haben sie ja so ein Amt übernommen, damit sie freigestellt werden können und nicht arbeiten müssen. Meines Erachtens ist das absolute Gegenteil der Fall, denn Betriebsräte halsen sich mit dem Betriebsratsamt durchaus mehr Arbeit auf. Zwar sieht das Gesetz vor, dass ein Freistellungsanspruch existiert und man während der Arbeitszeit stattdessen dann Betriebsratstätigkeit vollziehen muss, aber unter uns Pastorentöchtern, meistens bleibt die Arbeit dann doch liegen und die Betriebsräte sehen sich gezwungen, die Arbeit auch noch zu erledigen, neben der Betriebsratstätigkeit. Ein weiteres weit verbreitetes Vorurteil ist, dass Betriebsräte die Entscheidungshoheit des Arbeitgebers beschneiden ja oder Entscheidungen blockieren und einfach nur Arbeit machen. Richtig! Im Prinzip ist das auch so. Die Betriebsräte können die Entscheidungshoheit des Arbeitgebers beschneiden und auch Entscheidungen oder Durchsetzungen von Entscheidungen blockieren. Möglicherweise macht das auf den ersten Anschein hin auch erstmal mehr Arbeit für den Arbeitgeber. Aber letztlich sind gute Betriebsräte wichtig für eine gute Unternehmenskultur und bringen dem Unternehmen auch viele Vorteile. Schließlich sind Betriebsräte Hüter über Rechte und Gesetz, werden ordentlich geschult und haben auch die Möglichkeit, zu überwachen, ob die Gesetze eingehalten werden im Betrieb, was den Arbeitgeber möglicherweise vor Bußgeldern oder anderen Behördlichen Maßnahmen bewahrt. Auch in personellen Angelegenheiten hat der Betriebsrat ja mitzubestimmen und kann dem entsprechend möglicherweise Entscheidungen mit beeinflussen und den Arbeitgeber auch vor falschen Entscheidungen oder zu schnellen Entscheidungen bewahren und somit eine gute Unternehmenskultur schaffen. Auch die Mitarbeiter identifizieren sich viel mehr mit einem Unternehmen wo sie mitzubestimmen und mitzureden haben und das führt auch nachweislich zu mehr Produktivität. Also dass der Betriebsrat nur Arbeit macht und Entscheidungen blockiert, damit kann man jeden Falls aufräumen. Ein weiteres Vorurteil für Arbeitgeber ist: "Betriebsräte sind unkündbar, die werde ich nie wieder los." Grundsätzlich sind Betriebsräte ordentlich unkündbar, das ist im § 15 Kündigungsschutzgesetz so normiert, aber natürlich auch ein Betriebsrat, der ein schweren Verhaltensverstoß begehen, kann gekündigt werden, dann eben außerordentlich. Deswegen ist das kein Freischein für einen Arbeitnehmer, wenn er jetzt Betriebsrat ist. Ein weiteres Vorurteil, was kursiert, ist natürlich, dass Arbeitgeber meinen, Betriebsräte sind lediglich und ausschließlich nur zum Wohl der Arbeitnehmer da. Dabei normiert der § 2 Betriebsverfassungsgesetz zwar das Betriebsräte zum Wohl der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber zusammen arbeiten, aber im § 2 steht auch drin, dass es zum Wohl des Betriebes geschehen muss, also zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes, ist dort normiert. Das heißt, wo es keinen Sinn macht, eine Entscheidung durch zu drücken pro Arbeitnehmer, weil möglicherweise der Betrieb daran pleite geht und kein Arbeitnehmer dadurch letztlich dann einen Vorteil hat wird der Betriebsrat auch diese Entscheidung nicht durch drücken wollen. Ja, Sie sehen mit vielen Vorurteilen kann man aufräumen. Letztlich ermutige ich auch immer Arbeitgeber: Sorgt für die Gründung eines Betriebsrats bei Euch im Unternehmen, wenn Ihr gut mit dem Betriebsrat zusammen arbeitet, dann kann das für die Unternehmenskultur sehr wichtig sein und räumt diese Vorurteile einfach bei Seite, es ist in der Tat anders als man denkt.

Die größten Vorurteile gegen Betriebsräte

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Die größten Vorurteile gegen Betriebsräte

Es kursieren eine ganze Menge Vorurteile gegenüber Betriebsräten. Nicht nur Arbeitgeber haben Vorurteile, sondern ich erlebe ganz häufig, dass auch Arbeitnehmer Vorstellungen vom Betriebsrat haben, die an der Realität vorbei gehen. Ein weit verbreitetes Vorurteil ist erstmal, dass der Betriebsrat gar nicht viel macht und nichts bewirkt. Ja, wenn ich Arbeitnehmer frage, was macht denn euer Betriebsrat, dann hör ich auch tatsächlich häufig: „Wissen wir gar nicht so genau. Der zieht sich zurück zur Sitzung, da trinken sie viel Kaffee, essen viel Kuchen, aber was dabei rauskommt und ob dabei was rauskommt, das wissen wir nicht.“ Das liegt ganz häufig gar nicht daran, dass der Betriebsrat nichts macht und nichts bewirkt, sondern dass er eine schlechte Öffentlichkeitsarbeit praktiziert, also zu wenig seinen Arbeitnehmern Feedback gibt über seine Arbeit, denn die Betriebsräte die ich kenne und die wir in der Kanzlei beraten, die sind schon relativ agil und aktiv und bewirken auch etwas. Man soll seine Arbeitnehmer aber auch teilhaben lassen an den Ergebnissen. Ein zweites Vorurteil was mir sehr häufig begegnet ist: ein Betriebsratsmitglied ist unkündbar. Ja, das stimmt so nicht. Ordentlich ist ein Betriebsratsmitglied zwar nicht kündbar, aber natürlich kann auch ein Betriebsratsmitglied gekündigt werden, bei schwerem Fehlverhalten, dann allerdings außerordentlich und fristlos. Auch häufiges Vorurteil ist, dass Betriebsratsvorsitzende so Alleinherrscher sind und selbstgefällig gegenüber dem Arbeitgeber auftreten und auch gegenüber den Arbeitnehmern und Entscheidungen einfach durchsetzen nach ihrem Gutdünken. Das ist nicht der Fall. Selbstverständlich kann jedes Betriebsratsgremium nur durch einen demokratisch gefassten Beschluss agieren und nach außen hin tätig werden. Auch ein Betriebsratsvorsitzender, das wissen Sie sicherlich, hat nicht mehr Stimmengewalt oder nicht mehr Macht, sondern kann nur das umsetzen, was vorher demokratisch im Gremium beschlossen wurde. Ein weiteres Vorurteil sowohl auf Arbeitgeber- als aber auch auf Arbeitnehmerseite ist, dass der Betriebsrat nur und ausschließlich zum Wohl der Arbeitnehmer da ist. Das stimmt so nicht. Im Betriebsverfassungsgesetz steht im § 2 ganz eindeutig, dass der Betriebsrat vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zum Wohl der Arbeitnehmer und dem Betrieb zusammen arbeiten soll. Das bedeutet also, der Betriebsrat wird keine Entscheidungen treffen oder Punkte durchsetzen gegenüber dem Arbeitgeber, die letztlich dem Betrieb soweit schaden, dass möglicherweise der Betrieb geschlossen werden muss. Davon hätten sicherlich die einzelnen Arbeitnehmer auch nichts. Deswegen hat er immer auch das Wohl des Betriebes im Fokus, natürlich auch das Wohl seiner Arbeitnehmer. Daraus resultiert möglicherweise aber auch ein weiteres Vorurteil, mit dem ich hier abschließen will, nämlich viele Arbeitnehmer denken, dass der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber was mauschelt. Ja, die setzen sich auch häufig zusammen und irgendwas klamüsern die sich da zurecht und da wird doch irgendwie gemauschelt, höre ich häufig. Ja das liegt vielleicht daran, dass der Betriebsrat natürlich mit dem Arbeitgeber viel zu tun hat. Es gibt Monatsgespräche, die müssen auch stattfinden laut Betriebsverfassungsgesetz. Und natürlich setzt man sich da zusammen und versucht konstruktive Lösungen für bestehende betriebliche Probleme zu finden und der Betriebsrat versucht seine Beteiligungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Das geschieht aber zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes und natürlich muss der Betriebsrat dabei berücksichtigen, dass er Vertrauensvolle Informationen, die er von einzelnen Arbeitnehmern erhalten hat, nicht einfach an den Arbeitgeber weiter mitteilt, schon gar nicht, wenn das irgendwelche Nachteile für die Arbeitnehmer zur Folge hat. Vertrauen Sie deshalb Ihrem Betriebsrat. In aller Regel macht er schon das Richtige.

Das Betriebsratsamt - ein Karriereknick?

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Das Betriebsratsamt - ein Karriereknick?

Als Betriebsratsanwalt will ich ehrlich mit Ihnen sein. Ich habe es nicht zum ersten Mal erlebt, dass die Amtstätigkeit im Betriebsrat einen Karriereknick nach sich zieht. Das heißt nicht, dass das Betriebsratsamt, wichtig wie es ist, ein Karrierekiller wäre. Allerdings, Sie müssen schon darauf achten, dass Sie während Ihrer Amtstätigkeit nicht benachteiligt werden, auch in Entgeltfragen. Nie dürfen Sie weniger verdienen, als ein mit Ihnen vergleichbarer Arbeitnehmer, auch müssen Sie genauso häufig befördert werden, wie ein Arbeitnehmer, der mit Ihnen vergleichbar ist. Vor allem aber sieht das Gesetz es vor, dass Sie nach dem Ende Ihrer Amtstätigkeit bevorzugt berücksichtigt werden, wenn es darum geht eine, typischerweise wegen der Betriebsratsarbeit unterbliebene, betriebsübliche Entwicklung nachzuvollziehen. Das betrifft zunächst einmal alle freigestellten Betriebsratsmitglieder, unabhängig von der Frage, wie lange sie überhaupt freigestellt gewesen sind. Die Freistellung selbst ist offenbar in der Praxis oftmals ein echtes Problem. Denn wer freigestellt ist, obwohl dieses Institut sinnvoll ist, der verliert schnell den Bezug zu seinen eigentlichen beruflichen Aufgaben. Deshalb, immerhin, will das Gesetz freigestellte und mittelbar auch nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder schützen. Wo das steht? In §38 Abs. 4. Fast völlig unbekannt diese Norm, deswegen darf ich sie Ihnen vorlesen: "Freigestellte Betriebsratsmitglieder dürfen von inner- und außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsbildung nicht ausgeschlossen werden." Und jetzt wichtig: "Innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds ist diesem im Rahmen der Möglichkeiten des Betriebs Gelegenheit zu geben, eine wegen der Freistellung unterbliebene, betriebsübliche berufliche Entwicklung nachzuholen." Für Mitglieder des Betriebsrats, die länger freigestellt worden sind, gilt sogar eine noch längere Frist. Liebe Kollegen, was können wir daraus lernen? Das Gesetz lügt nie. Das Gesetz selbst weiß genau, dass Betriebsratstätigkeit nicht nur ein Zuckerschlecken ist, sondern auch eine Bürde sein kann, insbesondere wenn ich mich habe freistellen lassen. Jetzt tun Sie mir einen Gefallen: Achten Sie nicht nur auf die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen, die sind wichtig genug, aber achten Sie auch auf sich selbst. Es kann nicht angehen, dass Sie, weil Sie sich für Dritte einsetzen und das auch noch ehrenamtlich, einen dauernden Knick in Ihrer Karriere erleiden. Dagegen können auch Sie selbst etwas tun. Denken Sie an den Paragraphen, den ich Ihnen vorgelesen habe, auch dann wenn Sie nicht freigestellt sind. Denn auch dann dürfen Sie, wie Sie wissen, keineswegs benachteiligt werden.

Einschüchterung, Drohung, Kündigung - Was tun?

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Einschüchterung, Drohung, Kündigung - Was tun?

Wehren Sie sich liebe Betriebsratsmitglieder! Man muss sich zwar nicht immer Grund sympathisch sein, aber trotzdem sollte der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber respektvoll und höflich zusammen arbeiten und eine Lösung für das jeweilige Problem finden. Wenn es aber so weit geht, dass Ihnen Drohungen entgegen gesprochen werden oder Sie sonstige Nachteile erleiden, dann geht es sicherlich zu weit. Aus rechtlicher Sicht müssen Sie sowas nicht dulden. § 78 Betriebsverfassungsgesetz spricht ganz klar von einem Benachteiligungsverbot. Danach dürfen Mitglieder des Betriebsrats auf Grund ihrer Tätigkeit oder bei ihrer Tätigkeit nicht gestört oder benachteiligt werden. In Gelsenkirchen war folgender Fall, da hatte ein Arbeitgeber großen Zoff mit dem Betriebsrat. Die haben sich schon häufig vor Gericht getroffen und irgendwann dachte der Arbeitgeber: „So jetzt übe ich mal richtigen Druck aus.“ Und er hat den Arbeitnehmern, die eben auch Betriebsratsmitglieder waren, andere Arbeitnehmer, die dem Arbeitgeber sehr nahe standen, bei der Arbeit zur Seite gestellt. Die sollten die die ganze Zeit beobachten, immer auf Schritt und Tritt dabei sein. Auch mal in Gespräche verwickeln, damit die unkonzentriert sind bei der Arbeit und gegebenen Falls Fehler machen. Und im Übrigen hat sich bei der Verhandlung auch herausgestellt, dass so Dinge geäußert wurden, wie: "Wir haben ein Auge auf euch und wir werden euch schon irgendwie los. Wir sind jetzt öfter an eurer Seite." Ja, das haben die Betriebsratsmitglieder Gott sei Dank nicht geduldet. Es gibt hier ein Unterlassungsanspruch, den man vor dem Arbeitsgericht geltend machen kann, das haben die auch gemacht und das Gericht hat festgestellt, dass das natürlich gar nicht geht und den Arbeitgeber verdonnert, das zu unterlassen. Und unter Androhung eines Ordnungsgelds in Höhe von 10.000 Euro. Wenn das alles nicht reicht, dann stellt Ihnen das Betriebsverfassungsgesetz sogar noch eine schärfere Waffe zur Verfügung. Es gibt den § 119 Betriebsverfassungsgesetz. Das ist, und das müssen Sie sich mal vorstellen, eine Strafvorschrift im Betriebsverfassungsgesetz. Die sagt nämlich, dass wenn Betriebsratsmitglieder bei ihrer Arbeit vorsätzlich gestört oder behindert werden, derjenige mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen muss. Das müssen Sie sich mal vorstellen. Das heißt also, im Zweifelsfall können Sie sowas sogar zur Anzeige bringen. Fazit: Sie müssen sich also überhaupt nicht sowas gefallen lassen. Welches Mittel Sie zur Abwehr einsetzen, das ist so ein bisschen Ihnen überlassen. Vor Allem auch wie dick Ihr Fell ist, aber jeden Falls haben Sie alle Möglichkeiten an der Hand. Und gekündigt werden kann Ihnen natürlich auch nicht so einfach, da Sie besonderen Kündigungsschutz genießen.