Aushangsort des Wahlausschreibens

Wer entscheidet die Orte, an denen das Wahlausschreiben aushängen soll?

Einzig und allein der Wahlvorstand und zwar per Beschluss und zwar möglichst schon auf seiner ersten Sitzung. Auch in diesem Punkt kann einem als Wahlvorstand niemand etwas anderes vorschreiben, weder einzelne Arbeitnehmer, noch der Betriebsrat und erst recht nicht der Arbeitgeber.

Wenn man sich als Wahlvorstand jetzt sich aber nicht so sicher ist, dann kann man ja vielleicht herausfinden, wo ja der Wahlvorstand für die letzte Betriebsratswahl das Wahlausschreiben ausgehängt hat und ob es damit Probleme gegeben hat. Das gibt einem eine erste Orientierungshilfe bezüglich der Orte. Im Zweifel aber gilt, je mehr Orte, desto besser. Es geht darum, dass die gesamte Belegschaft über den Inhalt des Wahlausschreibens und damit letztlich über den gesamten Gang des Wahlverfahrens zuverlässig informiert wird.