Kein neuer Betriebsrat: Was jetzt?

Das ist die harte Konsequenz des Betriebsverfassungsrechts. Wo ein neuer Betriebsrat nicht gewählt wird, gibt es keinen neuen Betriebsrat. Punkt. Und wenn dann die Amtszeit des alten Betriebsrats abläuft, dann ist Schluss. Und zwar Schluss mit so gut wie allen Rechten, die da die Betriebsverfassung für den jeweiligen Betrieb vorgesehen hat. Deswegen lassen Sie es nicht so weit kommen. Bestellen Sie frühzeitig den Wahlvorstand. Sehen Sie zu, dass Ihre Kollegen erfahren, warum es gut ist, einen Betriebsrat zu haben. Denken Sie nur an § 87 BetrVG.

Wer soll sonst, wenn nicht der Betriebsrat, ein Auge auf die Lage der Arbeitszeit und Überstunden haben? Wer soll sonst, wenn nicht der Betriebsrat, kontrollieren und gegebenenfalls einschreiten, wenn der Arbeitgeber neue EDV-Systeme einführen will, die aber zugleich auch Daten der Arbeitnehmer aufzeichnen und auswerten können. Und wer soll sonst sich dem Thema Lohngerechtigkeit verschreiben, wenn nicht der Betriebsrat? Allein der Arbeitgeber? Sie haben die Wahl.