Wer entscheidet den Ort der Stimmabgabe?

Das entscheidet einzig, einzig und allein der Wahlvorstand. Nicht der Betriebsrat und erst Recht nicht der Arbeitgeber. Und zwar entscheidet der Wahlvorstand dies, wie in allen anderen Fällen auch, per Beschluss. Sofern der Betrieb aus mehreren Betriebsstätten besteht, kann der Wahlvorstand auch beschließen übrigens, dass es mehrere Wahllokale gibt.
Er kann sogar eine Art Tourenplan festlegen, nach dem in den jeweiligen Betriebsstätten dann zeitlich gestaffelt die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können.

Aber: Bei so einem Tourenplan muss der Wahlvorstand dann berücksichtigen, dass die Stimmabgabe innerhalb der Arbeitszeit zu erfolgen hat. Wo die Wahllokale sind und ob ein Tourenplan eben besteht, hat der Wahlvorstand übrigens dann natürlich auch bekannt zu machen.