Wie lange ist das Wahlausschreiben auszuhängen?

Das Wahlausschreiben ist für die Belegschaft quasi die Bedienungsanleitung oder das Navi für die Betriebsratswahlen. Und daher muss das Wahlausschreiben auch an dem Tag, an dem es erlassen worden ist, aushängen.

Und zwar bis einschließlich zum letzten Tag der Stimmabgabe. Und das übrigens an einem oder mehreren geeigneten und dem wahlberechtigten zugänglichen Stellen im Betrieb. Und zwar gut lesbar.

Daher ein kleiner Tipp:

Kontrollieren Sie doch als Wahlvorstand regelmäßig, ob mit dem Wahlausschreiben da noch alles in Ordnung ist. Manchmal nämlich wird es gerne entfernt. Von wem auch immer...