Betriebsratswahl trotz Kündigung: Darf man trotzdem wählen oder gewählt werden?

Sie wurden gekündigt und möchten trotzdem an der kommenden Betriebsratswahl mitwirken? Das ist durchaus möglich, das Wahlverfahren spielt jedoch eine entscheidende Rolle. Unsere Rechtsanwälte Carolin Wiesbauer und Fabian Baumgartner erklären Ihnen, wer auf die Wählerliste gehört und wer gewählt werden darf.

Inhalt:

0:28 - Kündigung: Wer gehört auf die Wählerliste?
1:55 - Weiterbeschäftigungsanspruch
3:25 - Kündigung: Wer darf gewählt werden?

Fundierte Weiterbildung zum Thema:

Seminar Normales Wahlverfahren → https://www.waf-seminar.de/br156
Seminar Vereinfachtes Wahlverfahren → https://www.waf-seminar.de/br256

Weitere Informationen zum Thema:

Alles zum Thema Wahlverfahren für Betriebsräte → https://www.betriebsrat.com/betriebsrat-gruenden
Alles rund zum Thema Kündigungsschutz des Betriebsrats → https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/kuendigungsschutz