Wahlkandidatur zurückziehen - Geht das?

Grundsätzlich kann ein Kandidat seine Kandidatur nicht mehr zurückziehen.

Denn Sie müssen eins bedenken:

Vielleicht haben ja die Unterstützer ihre Stützunterschrift nur deswegen abgegeben, weil sie genau den Kandidaten gut fanden, der da jetzt zurückziehen will. Der Kandidat kommt daher nur ausnahmsweise, nämlich unter diesen drei Möglichkeiten von seiner Kandidatur wieder los:

Erstens:

Alle Unterzeichner des Wahlvorschlags stimmen dem zu, dass er seine Kandidatur zurückzieht.

Zweitens:

Der Kandidat steht als Kandidat auf zwei verschiedenen Listen. Dann kommt es zu dem Verfahren nach § 6 Abs. 7 der Wahlordnung (WO).

Dritten:

Sollte die Wahl ergeben, dass der Kandidat wirklich in den Betriebsrat einziehen könnte, dann kann er gemäß § 17 WO die Wahl immer noch ablehnen.