Darf ein Wahlkandidat seine eigene Liste stützen?

Wenn man mal auf die große Politikbühne schaut, dann können die, die gewählt werden, doch auch wählen.
Glauben Sie, die wählen nicht sich selbst, sondern jemand anderes?
Eben. Und deswegen gilt auch bei der Betriebsratswahl:
Ja, man darf sich als Kandidat aufstellen lassen, und zwar durch entsprechende Unterschriften auf dem Wahlvorschlag und ja, man darf diesen Wahlvorschlag zugleich mit seiner Unterschrift, wie jeder andere Arbeitnehmer auch, unterstützen.

Eins ist aber wichtig:
Die Unterschrift, dass man sich als Bewerber aufstellen lassen will, die sollte nach Möglichkeit von der Unterschrift, dass man den Wahlvorschlag unterstützt, getrennt erfolgen. Denn das Gesetz verlangt hier Eindeutigkeit. Man kann also nicht von vornherein davon ausgehen, dass man mit ein und derselben Unterschrift zugleich beides erklärt hat, nämlich die Aufstellung als Bewerber auf dem Wahlvorschlag und zugleich die Unterstützung des Wahlvorschlags, dies geht nur, wenn ein entsprechender Erklärungswille des Unterzeichners und eben Kandidats erkennbar ist. Und um hier von vornherein Missverständnisse zu vermeiden, empfehle ich die Unterschrift als Bewerber und eine weitere Unterschrift als Unterstützer. So vermeidet man es, dass die eigene Unterschrift, mit der man seine Kandidatur starten will, vom Wahlvorstand nur als Stützunterschrift verstanden wird.