Ist es gerechtfertigt, dass eine Betriebsratswahl-Vorschlagsliste ungültig erklärt wird, wenn sie ein Smiley-Symbol im Kennwort enthält? Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem Wahl-Anfechtungsverfahren entschieden, ob dies der Fall ist oder nicht. Zudem stellt sich die Frage, warum der Name "FAIR die Liste" als zu ähnlich zur ver.di-Liste angesehen wurde. Wir klären im heutigen Video auf.
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Inhalt:
0:00 - Einleitung
0:33 - LAG Köln, Beschluss vom 01.12.2023
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