Listenwahl / Verhältniswahl - Einfach erklärt

Zunächst einmal eins:
Listenwahl und Verhältniswahl sind bei der Betriebsratswahl ein und dasselbe. Die Gegenbegriffe dazu sind die Persönlichkeits- oder Mehrheitswahl. Bei der Listenwahl bekommen die Wähler mindestens zwei Listen zur Auswahl, zwischen denen sie sich entscheiden müssen. Auf einer Liste stehen jeweils in geordneter Reihenfolge die Namen der Kandidaten. Und der Wähler kann sich nun für eine der Listen als Ganzes entscheiden.

Bitte beachten Sie dabei:
Entscheidung eben nur für eine der Listen und Entscheidung für die ganze Liste. Der Wähler kauft also ein Gesamtpaket ein, aus dem er nicht den einen oder den anderen Kandidaten abwählen könnte, den er vielleicht nicht so mag. Nein, nur eine von mehreren Listen und diese Liste als Ganzes. Die Listenwahl findet übrigens im normalen Wahlverfahren statt. Und zwar, wenn mehr als eine Vorschlagsliste wirksam existiert.