Dauer der Amtszeit des Betriebsrats?

Die Antwort ist Vier.
Genau vier Jahre nämlich ist ein Betriebsrat regelmäßig im Amt. Das steht so im § 21 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Und wenn der Betriebsrat regelmäßig vier Jahre im Amt ist, wann wird er dann regelmäßig gewählt?

Das Gesetz sieht als regelmäßige Wahlperiode den Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.05. vor. Und das wegen der regelmäßigen Amtszeit von vier Jahren eben im Vier-Jahres-Rythmus. Da also deutschlandweit die letzten regelmäßigen Betriebsratswahlen in der Zeit ab dem 01.03.2014 bis zum 31.05.2014 stattfanden, finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen in Deutschlands Betrieben in der Zeit vom 01.03. bis zum 31.05.2018 statt.

Wichtig dabei:

Wenn der neue Betriebsrat in 2018 sehr früh gewählt wird, beispielsweise die Wahl schon Anfang April rund ums Eck ist und bis dahin aber noch nicht die vier Jahre des bisherigen Betriebsrats durch sind, weil dessen Amtszeit im Jahr 2014 erst im Mai begann, in dieser Situation muss der neue Betriebsrat warten, bis die Amtszeit des bisherigen Betriebsrats beendet ist.

Und wichtig:

Das alles gilt für die regelmäßige Amtszeit eines eben in der regelmäßigen Wahlperiode gewählten Betriebsrats. Wer aber einen Sonderfall im Betrieb hat, zu dem das, was ich gerade gesagt habe nicht so passt, der findet weiterführende Hinweise, insbesondere in folgenden, etwas verstreuten Paragraphen:

Nämlich in § 13 Abs. 2 & 3, § 21, § 21a und § 21b, sowie in § 22 BetrVG.