Ersatzmitglieder für den Wahlvorstand bestimmen?

Muss der Betriebsrat Ersatzmitglieder für den Wahlvorstand bestellen?

Laut dem Betriebsverfassungsgesetz: Nein.

Der Betriebsrat kann zwar Ersatzmitglieder bestellen, er muss aber nicht. In der Praxis ist das aber, wie beim Fußballverein. Natürlich könnte jeder Erstligaverein sein Spiel auch nur mit elf Mann bestreiten und also auf die Ersatzbank völlig verzichten.

Aber wäre das noch ein schönes Spiel?

Stellen wir uns vor, was da dann noch über den Rasen läuft, wenn die Saison sich dem Ende nähert.
Oder sollte ich eher sagen "humpelt", beziehungsweise "kriecht"?
Da steht dann am Ende doch nur noch Manuel Neuer am Platz oder?
Wäre das also schön?

Ich nehme an je nach Fußballaffinität, beziehungsweise Lieblingsverein, wird es da die unterschiedlichsten Antworten geben. Aber bei der Betriebsratswahl, da sind wir doch alle ein Team, da wollen wir, dass die Wahl klappt. Und deswegen sollte der Betriebsrat auch Ersatzmitglieder für den Wahlvorstand bestellen.

Oder wie man im Fußball so schön sagt: Edelreservisten.