Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand?

Der Wahlvorstand muss feststellen, was als Betrieb, Betriebsteil, beziehungsweise Kleinstbetrieb gilt.

Er muss prüfen, wer darf wählen und die Wählerliste dazu aufstellen.
Er muss prüfen, wie viele Sitze der nächste Betriebsrat hat und wie viele Sitze davon an das Minderheitengeschlecht gehen.
Er muss weiterhin festlegen, wo der Wahlvorstand zu erreichen ist und ihm gegenüber Erklärungen abgegeben werden können.
Er muss den Wahltag, den Wahlort, die Wahlzeit festlegen.
Er muss das Wahlausschreiben erlassen und aushängen.
Er muss Wählerliste und die Wahlordnung auslegen.
Er muss Einsprüche gegen die Wählerliste prüfen.
Er muss Wahlvorschläge entgegennehmen und prüfen.
Wenn keine gültigen Wahlvorschläge eingehen, muss er die Nachfrist bestimmen und er muss die endgültigen Wahlvorschläge nach Ablauf der Fristen bekanntgeben.
Er muss weiterhin die Wahl am Wahltag durchführen und er muss die gewählten entsprechend benachrichtigen und zur Erklärung auffordern, ob sie denn überhaupt bereit sind, die Wahl anzunehmen.
Er muss weiterhin Arbeitgeber, Gewerkschaft und Belegschaft über das Wahlergebnis informieren.
Er muss die gewählten Betriebsratsmitglieder zur ersten Betriebsratssitzung laden.

Ganz schön viel also, woran man so zu denken hat als Wahlvorstand.