Erste Betriebsratssitzung innerhalb 1 Woche?

Nein, das stimmt nicht ganz. Richtig ist vielmehr das, was in § 29 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) steht. Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag muss der Wahlvorstand die Mitglieder des neuen Betriebsrats zur konstituierenden Sitzung nur einberufen haben.
War also Dienstag der letzte Tag der Stimmenabgabe, dann muss der Betriebsrat spätestens bis Dienstag der folgenden Woche zur ersten Betriebsratssitzung einberufen worden sein, die Sitzung selbst muss aber nicht innerhalb dieser Woche schon stattgefunden haben.