Formular
Arbeitshilfe zur Bearbeitung der Vorschlagslisten
530 / normales Wahlverfahren / Arbeitshilfe zur Bearbeitung der Vorschlagslisten
Arbeitshilfe zur Bearbeitung der Vorschlagslisten
Sie haben mindestens eine gültige Wahlvorschlagsliste erhalten. Diese ist/sind
mindestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe bekannt zu machen, vgl. § 10
Abs. 2 WO.
•
Wenn Sie nur eine Wahlvorschlagsliste erhalten haben, müssen Sie nur einen
einzigen Vordruck erstellen und neben dem Wahlaushang aushängen (verwenden
Sie bitte unser Muster-Formular 130c).
•
Wenn Sie mehrere Wahlvorschlagslisten erhalten haben, dürfen Sie niemanden
benachteiligen. Aus diesem Grund müssen Sie auslosen, in welcher Reihenfolge
die Listen auf dem Aushang bzw. auf dem Stimmzettel aufgeführt werden, vgl. § 10
Abs. 1 WO. Zu dieser Losentscheidung müssen Sie die Listenvertreter „rechtzeitig“
vorher einladen (verwenden Sie dazu bitte unser Muster-Formular 130a).
Die Losentscheidung führt der Wahlvorstand durch. Art und Weise ist nicht
vorgeschrieben. In dieser ausgelosten Reihenfolge müssen Sie sodann die
Vorschlagslisten in der Bekanntmachung (siehe Muster-Formular 130b) und später
auf dem Stimmzettel auflisten.