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Checkliste für die Durchführung der ersten Wahlversammlung

009c / vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren / Checkliste für die Durchführung der ersten Wahlversammlung


Checkliste für die Durchführung der ersten Wahlversammlung


1.


Ausstattung für die Versammlung beim Arbeitgeber einfordern


Notebook, Beamer, evtl. Mikrofonanlage, Papier, Drucker, Kopierer, Kugelschreiber.


2.


Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Teilnehmer durch Einladende


• Knappe Erläuterung der Gründe für die Einladung zur ersten Wahlversammlung


• Aufzeigen der einzelnen Schritte der Wahl des Wahlvorstands


3.


Wahl einer Versammlungsleitung


Unterbreitung eines Vorschlags; einfache Mehrheitsentscheidung genügt.


4.


Bestimmung eines Protokollführers durch die Versammlungsleitung


Die Anfertigung eines Protokolls ist wichtig für den späteren Nachweis, dass ein


Wahlvorstand ordnungsgemäß gewählt wurde. Der Protokollführer notiert die


einzelnen Schritte bis zur Wahl des Wahlvorstands; diese Aufgabe kann auch der


Versammlungsleiter selbst übernehmen.


5.


Prüfung der Teilnahmeberechtigung


• Das Teilnahmerecht der Arbeitgeberseite ist umstritten; wenn


Arbeitgebervertreter auf entsprechende Bitte hin nicht bereit sind, den Raum zu


verlassen, empfiehlt es sich, die Versammlung fortzuführen und Abstimmungen


ggf. geheim durchzuführen.


• Leitende Angestellte haben kein Teilnahmerecht, sie sind aufzufordern, den


Raum zu verlassen. Ggf. Verlesung der Definition eines „leitenden


Angestellten“ gem. § 5 Abs. 3 und 4 BetrVG.


• Betriebsfremde Arbeitnehmer haben kein Teilnahmerecht.


• Leiharbeitnehmer, die insgesamt für mehr als drei Monate im Betrieb beschäftigt


wurden bzw. beschäftigt werden sollen, sind berechtigt, an der Versammlung und an


Abstimmungen teilzunehmen. Leiharbeitnehmer, die weniger als drei Monate im


Betrieb zum Einsatz kommen (sollen), haben ein Recht zur Teilnahme an der


Betriebsversammlung (§ 14 Abs. 2 S. 3 AÜG). Es ist jedoch umstritten und


höchstrichterlich noch nicht geklärt, ob sie auch stimmberechtigt sind.


6.


Durchführung der Wahl von Wahlvorstandsmitgliedern


• Es ist stets ein dreiköpfiger Wahlvorstand zu wählen.


• Für jedes Mitglied des Wahlvorstands kann für den Fall seiner Verhinderung ein


Ersatzmitglied bestellt werden.


• Aufforderung zur Unterbreitung von Kandidaten-Vorschlägen für den


Wahlvorstand (beachte: Nur wahlberechtigte Arbeitnehmer können Mitglied des


Wahlvorstand werden).


• Kurze Vorstellung der Kandidaten


• Erfassung der Zahl der Anwesenden


• Durchführung der Wahl der Vollmitglieder


▪ Jeder Kandidat benötigt die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden.


▪ Jeder darf maximal drei Kreuze machen bzw. bei Ausgabe leerer Wahlzettel


maximal drei Namen angeben; die mehrfache Nennung einer Person ist


unzulässig.





Jeder muss seinen Zettel persönlich ausfüllen, dieser darf nicht an andere


weitergegeben werden.


▪ Jeder darf nur einen Zettel abgeben.


Auszählung der Stimmen


▪ Die Auszählung der Stimmen muss öffentlich erfolgen.


▪ Die Versammlungsleitung entscheidet, ob Stimmen (eventuell) ungültig sind:


o Anzahl Kreuze übersteigt Anzahl der Stimmen/Mitglieder des


Wahlvorstands


o Kreuze/Markierungen sind nicht eindeutig


o Der Stimmzettel enthält weitere Merkmale


▪ Gewählt ist nur, wer die Mehrheit der Stimmen der Anwesenden bekommt.


Fehlt es einzelnen Kandidierenden an der Mehrheit: Stichwahl


▪ Es muss entschieden werden, welche Kandidierenden an der Stichwahl


teilnehmen sollen (Empfehlung im Regelfall: doppelt so viel wie noch


Wahlvorstandsmitglieder benötigt werden).


▪ Fehlt es der Mehrheit der Kandidierenden an der Mehrheit: Abbruch der


Versammlung und Einleitung eines gerichtlichen Bestellungsverfahrens.


▪ Wenn in der Stichwahl ausreichend Kandidierende die erforderliche


Stimmenmehrheit erreicht haben, geht es weiter.


7.


Durchführung der Wahl der Ersatzmitglieder und Auszählung der Stimmen


Dasselbe Verfahren wie bei der Wahl der Mitglieder des Wahlvorstands (siehe oben).


8.


Übergabe des versiegelten Umschlags an den Wahlvorstand


Die Einladenden übergeben dem Wahlvorstand den versiegelten Umschlag des


Arbeitgebers mit den für die Erstellung der Wählerliste notwendigen Informationen.


9.


Der Wahlvorstand erstellt die Wählerliste:


• Basis sind die vom Arbeitgeber übergebenen Informationen; weichen diese von


Kenntnissen der Wahlvorstandsmitglieder ab, sollte nach Möglichkeit aus der


Versammlung heraus eine schnelle Klärung erfolgen.


• Wählerliste alphabetisch sortiert, nach Geschlechtern getrennt.


• Die Wählerliste wird nach deren Erstellung laut verlesen.


• Die Versammlungsteilnehmer werden gebeten, Einwände gegen die Wählerliste


sofort geltend zu machen.


10. Der Wahlvorstand bereitet den Erlass des Wahlausschreibens vor:


Die für den Erlass des Wahlausschreibens erforderlichen Entscheidungen,


insbesondere die


• Festlegung der genauen Wahl- und Stimmauszählungstermine


• Bestimmung der Wahlvorstandsadresse


• Bestimmung der Größe des Betriebsrats


• Bestimmung des Minderheitengeschlechts


• Bestimmung einer Frist für die Abgabe der ausgefüllten Briefwahlunterlagen


erfordern keine Unterbrechung der Wahlversammlung, sondern werden auf der


Wahlversammlung selbst getroffen.


11. Erlass des Wahlausschreibens:


• Der Wahlvorstand fasst formalen Beschluss über das Wahlausschreiben.


• Das Wahlausschreiben wird laut verlesen.


009c / vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren / Checkliste für die Durchführung der ersten Wahlversammlung




Der Wahlvorstand weist auf die Möglichkeit hin, noch während der laufenden


Wahlversammlung mündlich Wahlvorschläge einreichen zu können.


Nach Abschluss der Wahlversammlung: Aushang des Wahlausschreibens an


einer oder mehreren geeigneten Stellen im Betrieb sowie ggf. in weiteren


Betriebsstätten.


12. Entgegennahme der eingereichten Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand:


• Schriftliche Wahlvorschläge, die vor der Wahlversammlung aufgestellt worden


sind, oder direkt auf der Wahlversammlung in mündlicher Form getätigte


Vorschläge werden vom Wahlvorstand entgegen genommen.


• Protokollierung der Namen der vorgeschlagenen Kandidaten


• Protokollierung der Namen der Beschäftigten, die auf der Wahlversammlung


mündlich einen Wahlvorschlag unterstützen (Stützerklärung)


• Protokollierung der mündlichen Zustimmungserklärungen der vorgeschlagenen


Bewerber.


• Die Vertreter der Wahlvorschläge erhalten nach Abschluss der


Wahlversammlung eine Kopie bzw. Durchschrift von dem Protokoll der


Wahlversammlung, aus dem sich die Einreichung des Wahlvorschlags ergibt.


Wahlvorschläge der Gewerkschaften können nur in schriftlicher Form eingereicht


werden.


13. Prüfung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand:


• Prüfung der Existenz etwaig notwendiger Stützunterschriften, wobei folgendes


gilt: In Betrieben mit in der Regel bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern


bedarf es keiner Unterzeichnung von Wahlvorschlägen. Wahlvorschläge sind in


Betrieben mit in der Regel 21 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern von


mindestens zwei wahlberechtigten Arbeitnehmern und in Betrieben mit in der


Regel mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern von mindestens einem


Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer zu unterzeichnen. In jedem Fall


genügt die Unterzeichnung durch 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer. (vgl. §14


Abs. 4 BetrVG).


• Der Wahlvorstand prüft das Vorliegen mehrfacher Stützunterschriften und


Stützerklärungen, ggf. werden die wahlberechtigten Arbeitnehmer aufgefordert,


noch in der laufenden Wahlversammlung sich für einen Wahlvorschlag (mündlich)


zu entscheiden. Die Entscheidung ist zu protokollieren.


Bei schriftlichen Wahlvorschlägen muss eine Erklärung in schriftlicher Form bis


zum Ende der Wahlversammlung abgegeben werden.


• Der Wahlvorstand prüft unheilbare Mängel wie:


▪ nicht ausreichende Anzahl von Stützunterschriften bzw.


Stützerklärungen wahlberechtigter Beschäftigter


▪ nicht wählbare Beschäftigte als Kandidierende auf dem Wahlvorschlag.


▪ bei schriftlichen Wahlvorschlägen: Ausreichende Verbindung Kandidatenteil


und Stützunterschriften?


Erforderlich ist die sofortige mündliche Mitteilung des Prüfungsergebnisses an


den Wahlvorschlagsvertreter. Nach Abschluss der Wahlversammlung erhält


dieser ein Protokoll der Wahlversammlung, aus dem sich die Prüfung und die


Begründung für die Ungültigkeit des Wahlvorschlags ergeben.


• Der Wahlvorstand prüft heilbare Mängel wie:


▪ die fehlende Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und


Art der Beschäftigung im Betrieb



fehlende schriftliche oder mündliche Zustimmung des Bewerbers (im Fall


eines schriftlichen Wahlvorschlags kann die fehlende Zustimmung auch


nur in schriftlicher Form bis zum Ende der Wahlversammlung nachgereicht


werden)


▪ keine ausreichende Anzahl von Stützunterschriften bzw.


Stützerklärungen infolge Streichens einer Stützunterschrift, die für


verschiedene Wahlvorschläge abgegeben worden war


Erforderlich ist die sofortige mündliche Mitteilung des Prüfungsergebnisses an


den Wahlvorschlagsvertreter oder bei seiner Nichtanwesenheit an den


Stellvertreter. Hinweis auf die Möglichkeit, bis zum Ende der Wahlversammlung


den Mangel zu beseitigen. Nach Abschluss der Wahlversammlung erhalten


diese ein Protokoll der Wahlversammlung, aus dem sich die Beanstandung des


Mangels ergibt.


14. Schlusswort des Wahlvorstandsvorsitzenden:


• Hinweis auf die zweite Wahlversammlung und deren genaue zeitliche und


räumliche Lage; eventuell Hinweis auf die Möglichkeit, die nachträgliche


schriftliche Stimmabgabe bis drei Tage vor der zweiten Wahlversammlung


zu beantragen.


• Dank und Verabschiedung.


001 - Synopse Deutsch - Englisch zur Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzs
009a - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe ab 101 wahlberechtigte AN)
009b - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe bis 100 wahlberechtigte AN)
011a - Anschreiben an den AG zur Erstellung der Wählerliste
011b - Letter to announce the start of the election season
011b - Wahlausschreiben für die BR-Wahl im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren
011c - Hinweise zur Erstellung einer Liste zur Erfassung der Wahlvorschläge
015a - Checkliste zur Vorbereitung der BR-Wahl
015b - Stimmzettel (Persönlichkeitswahl)
015c - Wahlniederschrift (Persönlichkeitswahl)