Formular
Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe bis 100 wahlberechtigte AN)
009b / vereinfachtes zweistufiges Wahlverfahren / Einladung zur Betriebsversammlung
Datum des Aushangs: …
Uhrzeit: …
Aushangort: …
Ende des Aushangs: …
Betriebsratswahl im Betrieb …
Einladung zur 1. Wahlversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands
und zur Einleitung der Betriebsratswahl
am …
um ... Uhr
in ...
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten gerne einen Betriebsrat gründen.
Voraussetzung für die Durchführung der Betriebsratswahl ist die Wahl eines
Wahlvorstands. Diese Wahl soll im Rahmen der 1. Wahlversammlung erfolgen, zu der
wir alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebs hiermit einladen.
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Begrüßung und Begründung unseres Vorhabens
So wird gewählt: Informationen zur Betriebsratswahl
Wahl eines Versammlungsleiters und eines Protokollführers
Wahl eines Wahlvorstands
Aufstellung der Wählerliste
Erstellung des Wahlausschreibens
Beschlussfassung des Wahlvorstands über Wählerliste und
Wahlausschreiben sowie Bekanntmachung durch Aushang
8. Einreichung von Wahlvorschlägen für die Betriebsratswahl
und Prüfung durch den Wahlvorstand
Alle Arbeitnehmer/-innen des Betriebs dürfen an dieser Wahlversammlung teilnehmen.
Ihr Vorgesetzter muss Sie dazu von der Arbeit vergütet freistellen.
Wir hoffen auf eine zahlreiche Beteiligung und möchten im Folgenden noch einige
wichtige Hinweise geben:
1. Wahl eines Wahlvorstands
Der zu wählende Wahlvorstand muss aus drei wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern unseres Betriebs bestehen.
Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstands können formlos zu Beginn der
Wahlversammlung gemacht werden.
In Betracht kommen alle wahlberechtigten Beschäftigten unseres Betriebs. Hierzu
können auch von anderen Arbeitgebern überlassene Beschäftigte (Leiharbeitnehmer)
gehören, wenn sie länger als drei Monate in unserem Betrieb tätig sind. Wahlberechtigt
sind gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 BetrVG auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der
Hauptsache für unseren Betrieb arbeiten.
2. Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Wahl zum Betriebsrat setzt die Einreichung von Wahlvorschlägen voraus. Diese
können schriftlich oder mündlich bis zum Ende der Wahlversammlung gemacht werden.
Eine Einreichung von Wahlvorschlägen nach dem Ende der ersten Wahlversammlung
ist nicht mehr möglich.
Wahlvorschläge, die vor der Wahlversammlung aufgestellt und dem Wahlvorstand per
Boten übergeben werden (z.B. wegen Abwesenheit auf der Versammlung), müssen
schriftlich eingereicht werden.
Alle auf Wahlvorschlägen angeführte Kandidaten müssen mit
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Art der Beschäftigung im Betrieb
bezeichnet werden. Die Bereitschaft zur Kandidatur muss von allen Kandidaten
schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erklärt werden. Die Erklärungen sind dem
Wahlvorschlag beizufügen.
Mündliche Wahlvorschläge können während der ersten Wahlversammlung zu Protokoll
des Wahlvorstands erklärt werden. Hierbei müssen die gleichen Angaben gemacht
werden wie bei schriftlichen Wahlvorschlägen. Dazu ist die persönliche Anwesenheit der
Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber sowie der unterstützenden Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer nötig.
In Betrieben mit in der Regel bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern bedarf es keiner
Unterzeichnung von Wahlvorschlägen. Wahlvorschläge sind in Betrieben mit in der
Regel 21 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern von mindestens zwei
wahlberechtigten Arbeitnehmern und in Betrieben mit in der Regel mehr als 100
wahlberechtigten Arbeitnehmern von mindestens einem Zwanzigstel der
wahlberechtigten Arbeitnehmer zu unterzeichnen. In jedem Fall genügt die
Unterzeichnung durch 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer.
3. Wahl des neuen Betriebsrats
Die Wahl des Betriebsrats findet gemäß § 14a Abs. 1 BetrVG auf einer zweiten
Wahlversammlung eine Woche nach der ersten statt, also am … . Hierzu wird der
Wahlvorstand in einem Wahlausschreiben noch gesondert einladen.
Ort …, Datum …
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Wahlberechtigte/r
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Wahlberechtigte/r
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Wahlberechtigte/r