Formular
Arbeitshilfe zur Bearbeitung des Wahlausschreibens
520 / vereinfachtes + normales Wahlverfahren / Arbeitshilfe zur Bearbeitung des Wahlausschreibens
Arbeitshilfe zur Bearbeitung des Wahlausschreibens
Sie benötigen diese Arbeitshilfe für die Bearbeitung unserer Muster-Formulare 115a
(normales Wahlverfahren) und 215a (vereinfachtes Wahlverfahren).
Feld Datum (ganz oben links im Wahlausschreiben): Sie müssen das Wahlausschreiben
am Tag des Erlasses auch wirklich aushängen.
Ergänzend kann das Wahlausschreiben auch mittels der im Betrieb vorhandenen
Informations- und Kommunikationstechnik (z.B. Intranet) bekannt gemacht werden, vgl. §
3 Abs. 4 S. 2 WO. Erfolgt die Bekanntmachung des W ahlausschreibens nur ergänzend
mittels Informations- und Kommunikationstechnik, ist allein der Aushang nach § 3 Abs. 4
S. 1 WO maßgeblich.
Das Wahlausschreiben ausschließlich in elektronischer Form bekannt zu machen ist nur
zulässig, wenn sichergestellt ist, dass
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alle Arbeitnehmer von dem Wahlausschreiben Kenntnis nehmen können und
nur der Wahlvorstand Änderungen des W ahlausschreibens vornehmen kann.
Neben dem Wahlausschreiben sind auch
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ein Abdruck der Wählerliste und
ein Abdruck der Wahlordnung
bis zum Anschluss der Stimmabgabe an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme
auszulegen, vgl. § 2 Abs. 4 WO.