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Arbeitshilfe zur Bearbeitung der Wählerliste

510 / vereinfachtes + normales Wahlverfahren / Arbeitshilfe zur Bearbeitung der Wählerliste


Arbeitshilfe zur Bearbeitung der Wählerliste


Sie haben die Liste aller Mitarbeiter und Leiharbeiter bei Ihrem Arbeitgeber angefordert


und inzwischen erhalten.


Sie müssen jetzt die Wahlberechtigung aller auf der Liste verzeichneten Arbeitnehmer


prüfen.


1.


Kennzeichnung aller eindeutig wahlberechtigten Personen in der Spalte


Bearbeitungsvermerk;


2.


Prüfung der Problemfälle und Entscheidung in jedem Einzelfall durch den


Wahlvorstand per Beschluss. Zweckmäßigerweise sollten Sie die Begründung in


dem jeweiligen Sitzungsprotokoll vermerken.


3.


Nach § 2 Abs. 1 S. 3 WO sind die nicht passiv Wahlberechtigten in der


Wählerliste auszuweisen.


Der Gesetzgeber hat in § 5 Abs. 1 S. 1 BetrVG bereits positiv festgelegt, dass






Auszubildende


Außendienstmitarbeiter


Beschäftigte in Telearbeit


in Heimarbeit Beschäftigte, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten,


wahlberechtigte Arbeitnehmer im Sinne des § 7 BetrVG sind.


Wahlberechtigte Arbeitnehmer sind nach der Rechtsprechung daneben auch


• Teilzeitbeschäftigte, unabhängig von der Dauer ihrer Arbeitszeit einschließlich der


geringfügig Beschäftigten;


• befristet Beschäftigte, unabhängig von Art und Dauer der Befristung;


• Aushilfen;


• Langzeiterkrankte;


• Arbeitnehmer aus einem anderen Betrieb Ihres Unternehmens oder Konzerns, die


für eine längere Zeit (in der Regel drei Monate oder länger) in Ihren Betrieb


abgeordnet (entsandt) wurden;


• Arbeitnehmer Ihres Betriebs, die vorübergehend in einem anderen Betrieb


eingesetzt werden;


• Arbeitnehmer, die für Ihren Betrieb vorübergehend im Ausland tätig sind;


• Arbeitnehmer in unselbstständigen Nebenbetrieben oder Betriebsteilen Ihres


Betriebs (z.B. Filiale) ohne eigenen Betriebsrat;


• Arbeitnehmer in Elternzeit.


Abgrenzung zum leitenden Angestellten iSv § 5 Abs. 3, 4 BetrVG:


Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder


im Betrieb


1.


zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der


Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder


2.


Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum


Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder


3.


regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die


Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und


deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er


dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft


oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere


aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei


Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.


Im Zweifel ist Leitender Angestellter, wer



aus Anlass der letzten Wahl des Betriebsrats, des Sprecherausschusses


oder von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer oder durch


rechtskräftige gerichtliche Entscheidung den leitenden Angestellten


zugeordnet worden ist oder



einer Leitungsebene angehört, auf der in dem Unternehmen überwiegend


leitende Angestellte vertreten sind, oder



ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das für leitende Angestellte


in dem Unternehmen üblich ist, oder,



falls auch bei der Anwendung der Nummer 3 noch Zweifel bleiben, ein


regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das das Dreifache der


Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch


überschreitet.


001 - Synopse Deutsch - Englisch zur Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzs
009a - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe ab 101 wahlberechtigte AN)
009b - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe bis 100 wahlberechtigte AN)
009c - Checkliste für die Durchführung der ersten Wahlversammlung
011a - Anschreiben an den AG zur Erstellung der Wählerliste
011b - Letter to announce the start of the election season
011b - Wahlausschreiben für die BR-Wahl im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren
011c - Hinweise zur Erstellung einer Liste zur Erfassung der Wahlvorschläge
015a - Checkliste zur Vorbereitung der BR-Wahl
015b - Stimmzettel (Persönlichkeitswahl)