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Hinweise zur Sitzberechnung nach dem d'Hondtschen Wahlverfahren
508 / vereinfachtes + normales Wahlverfahren / Hinweise zur Sitzberechnung nach dem d´Hondtschen Wahlverfahren
Hinweise zur Berechnung der Sitze für das Geschlecht in der
Minderheit nach dem d´Hondtschen Wahlverfahren
Die Berechnung der Sitze für das Geschlecht in der Minderheit erfolgt nach dem
d’Hondtschen Wahlverfahren.
Bei Verwendung unseres „Digitalen Wahlhelfers“ führen wir unter dem Button
„Berechnung der Sitze“ diese Berechnung für Sie automatisch durch. Damit Sie jedoch
die Berechnungen nachvollziehen können, erklären wir Ihnen nachfolgend die
Rechenschritte:
Zur Berechnung des Geschlechts in der Minderheit teilen Sie die Zahl der
wahlberechtigten Männer und Frauen durch die Zahlen 1, 2, 3 usw. Die Ergebnisse
nennt man Höchstzahlen. Die Sitze stehen jeweils der Geschlechtsgruppe mit der in der
Reihenfolge jeweils größten Höchstzahl (fett gekennzeichnet) zu.
Beispiel:
Der Betrieb hat 120 Arbeitnehmer, davon 80 Männer und 40 Frauen. Nach § 9
BetrVG sind 7 Betriebsratsmitglieder insgesamt zu wählen.
Die Verteilung der Sitze auf die Geschlechter berechnet sich nach dem
d’Hondtschen Wahlverfahren wie folgt:
Männer
80:1
80:2
80:3
80:4
80:5
80:6
80:7
=
=
=
=
=
=
=
Höchstzahl
80
40
26,66
20
16
13,33
11,43
Frauen
40:1
40:2
40:3
40:4
40:5
40:6
40:7
=
=
=
=
=
=
=
Höchstzahl
40
20
13,33
10
8
6,66
5,71
Ergebnis: Das Geschlecht in der Minderheit sind in diesem Beispielsfall die Frauen.
Der Gruppe der Frauen stehen mindestens zwei der zu vergebenden sieben
Betriebsratssitze zu.