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Hinweise zur Wählerliste

504 / vereinfachtes + normales Wahlverfahren / Hinweise zur Wählerliste


Hinweise zur Wählerliste


Die Wählerliste ist das Fundament einer korrekten Betriebsratswahl. Deswegen müssen


Sie bei ihrer Erstellung sehr sorgfältig vorgehen und sie ebenso sorgfältig “pflegen”.


Nur die Arbeitnehmer, die auf der Wählerliste stehen, können wählen und gewählt


werden. Das Wahlrecht hängt also von der Eintragung in die Wählerliste ab.


Der Arbeitgeber muss Sie bei der Erstellung der Wählerliste unterstützen (§ 2 Abs. 2 WO)


und Ihnen alle notwendigen Informationen geben. Deswegen ist es sinnvoll, sich zuerst


an ihn zu wenden. Dazu haben wir für Sie das Musteranschreiben (Muster-Formular


070b) vorbereitet.


Denken Sie bitte immer daran: Die letzte Entscheidung, ob ein Mitarbeiter Ihres Betriebs


wahlberechtigt ist, trifft der Wahlvorstand! Sie sollten sich also die Namen aller Mitarbeiter


geben lassen, auch wenn sie der Arbeitgeber nicht für wahlberechtigt hält.


Hinweis: Vielleicht kann der Arbeitgeber Ihnen die Personalliste elektronisch zur


Verfügung stellen. Das ist dann sinnvoll, wenn Sie diese Information anschließend ohne


großen Aufwand weiterverarbeiten können.


001 - Synopse Deutsch - Englisch zur Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzs
009a - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe ab 101 wahlberechtigte AN)
009b - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe bis 100 wahlberechtigte AN)
009c - Checkliste für die Durchführung der ersten Wahlversammlung
011a - Anschreiben an den AG zur Erstellung der Wählerliste
011b - Letter to announce the start of the election season
011b - Wahlausschreiben für die BR-Wahl im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren
011c - Hinweise zur Erstellung einer Liste zur Erfassung der Wahlvorschläge
015a - Checkliste zur Vorbereitung der BR-Wahl
015b - Stimmzettel (Persönlichkeitswahl)