Formular
Hinweise zur Wählerliste
504 / vereinfachtes + normales Wahlverfahren / Hinweise zur Wählerliste
Hinweise zur Wählerliste
Die Wählerliste ist das Fundament einer korrekten Betriebsratswahl. Deswegen müssen
Sie bei ihrer Erstellung sehr sorgfältig vorgehen und sie ebenso sorgfältig “pflegen”.
Nur die Arbeitnehmer, die auf der Wählerliste stehen, können wählen und gewählt
werden. Das Wahlrecht hängt also von der Eintragung in die Wählerliste ab.
Der Arbeitgeber muss Sie bei der Erstellung der Wählerliste unterstützen (§ 2 Abs. 2 WO)
und Ihnen alle notwendigen Informationen geben. Deswegen ist es sinnvoll, sich zuerst
an ihn zu wenden. Dazu haben wir für Sie das Musteranschreiben (Muster-Formular
070b) vorbereitet.
Denken Sie bitte immer daran: Die letzte Entscheidung, ob ein Mitarbeiter Ihres Betriebs
wahlberechtigt ist, trifft der Wahlvorstand! Sie sollten sich also die Namen aller Mitarbeiter
geben lassen, auch wenn sie der Arbeitgeber nicht für wahlberechtigt hält.
Hinweis: Vielleicht kann der Arbeitgeber Ihnen die Personalliste elektronisch zur
Verfügung stellen. Das ist dann sinnvoll, wenn Sie diese Information anschließend ohne
großen Aufwand weiterverarbeiten können.