Forum
Wahlwissen
Arbeitshilfen
Seminare


Formulare zur Betriebsratswahl

Formular
Hinweise zur Terminierung der BR-Wahl durch den Wahlvorstand

500 / normales + vereinfachtes Wahlverfahren / Hinweise zur Terminierung der BR-Wahl durch den Wahlvorstand


Hinweise zur Terminierung der BR-Wahl durch den Wahlvorstand


Sie müssen im Wahlvorstand in der ersten Sitzung einen verbindlichen Termin- und


Arbeitsplan erarbeiten und hierüber sodann Beschluss fassen. Ausgangspunkt ist der


Termin für die Betriebsratswahl.


Wichtig: Nur der Wahlvorstand kann den Wahltermin verbindlich festlegen.


Geben Sie den gewünschten Termin für die Betriebsratswahl in die Software „Digitaler


Wahlhelfer“ ein.


Hinweis: Der Termin für die Betriebsratswahl sollte mindestens eine Woche vor Ablauf


der Amtszeit des derzeitigen Betriebsrats liegen (§ 3 Abs. 1 Satz 3 WO). Fragen Sie Ihren


derzeitigen Betriebsratsvorsitzenden nach dem genauen Termin des Ablaufs der


Amtszeit. Aber Vorsicht! Sie dürfen sich nicht “blind” auf diese Auskunft verlassen. Der


Wahlvorstand ist verpflichtet, die notwendigen Recherchen selbst anzustellen.


Zwei Beispiele


Wann die Amtszeit des Betriebsrats endet, ist in den §§ 13, 21 und 22 BetrVG geregelt.


Wir beschränken uns hier auf zwei Fallgruppen:


1. Fallgruppe: Reguläre Betriebsratswahl (Standardfall)


Für die Amtszeit des Betriebsrats gilt § 21 BetrVG, d.h. die Amtszeit endet entweder



vier Jahre nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Betriebsratswahl


Beispiel:


Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei der letzten Betriebsratswahl


am 30.04.2022; Ende dieser Amtsperiode am 30.04.2026


oder



vier Jahre nach dem Beginn der Amtszeit des derzeitigen Betriebsrats


Beispiel:


Beginn der Amtsperiode 18.04.2022; Ende der Amtsperiode


17.04.2026


Wenn es hier Unklarheiten gibt, sollten Sie in den Wahlakten der letzten Betriebsrats-wahl


und/oder im Protokoll der konstituierenden Betriebsratssitzung Ihres aktuell amtierenden


Betriebsrates nachsehen.


2. Fallgruppe: Betriebsratswahl außerhalb des regulären Wahlzeitraums


Sie mussten das letzte Mal außerhalb des gesetzlich vorgesehenen Turnus einen neuen


Betriebsrat wählen (z.B. weil der Betriebsrat zurückgetreten ist). Für Ihren Betriebsrat


500 / normales + vereinfachtes Wahlverfahren / Hinweise zur Terminierung der BR-Wahl durch den Wahlvorstand


gilt § 13 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, d.h. wegen der letzten Wahl außerhalb der gesetzlich


vorgesehenen Termine ist seine Amtszeit verkürzt und endet spätestens am 31.05. des


nächsten regelmäßigen Wahljahrs. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall keinen genauen


Termin für das Ende der Amtszeit bestimmt. Sie haben also einen gewissen Spielraum,


müssen aber sicherstellen, dass der neu zu wählende Betriebsrat zwischen dem 01.03


und 31.05. sein Amt antreten kann!


001 - Synopse Deutsch - Englisch zur Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzs
009a - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe ab 101 wahlberechtigte AN)
009b - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe bis 100 wahlberechtigte AN)
009c - Checkliste für die Durchführung der ersten Wahlversammlung
011a - Anschreiben an den AG zur Erstellung der Wählerliste
011b - Letter to announce the start of the election season
011b - Wahlausschreiben für die BR-Wahl im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren
011c - Hinweise zur Erstellung einer Liste zur Erfassung der Wahlvorschläge
015a - Checkliste zur Vorbereitung der BR-Wahl
015b - Stimmzettel (Persönlichkeitswahl)