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Formulare zur Betriebsratswahl

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Hinweise zur Terminierung der BR-Wahl durch den Wahlvorstand

500 / normales + vereinfachtes Wahlverfahren / Hinweise zur Terminierung der BR-Wahl durch den Wahlvorstand


Hinweise zur Terminierung der BR-Wahl durch den Wahlvorstand


Sie müssen im Wahlvorstand in der ersten Sitzung einen verbindlichen Termin- und


Arbeitsplan erarbeiten und hierüber sodann Beschluss fassen. Ausgangspunkt ist der


Termin für die Betriebsratswahl.


Wichtig: Nur der Wahlvorstand kann den Wahltermin verbindlich festlegen.


Geben Sie den gewünschten Termin für die Betriebsratswahl in die Software „Digitaler


Wahlhelfer“ ein.


Hinweis: Der Termin für die Betriebsratswahl (erster Tag der Stimmabgabe) sollte


mindestens eine Woche vor Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Betriebsrats liegen (§ 3


Abs. 1 Satz 3 WO). Fragen Sie Ihren derzeitigen Betriebsratsvorsitzenden nach dem


genauen Termin des Ablaufs der Amtszeit. Aber Vorsicht! Sie dürfen sich nicht „blind”


auf diese Auskunft verlassen. Der Wahlvorstand ist verpflichtet, die notwendigen


Recherchen selbst anzustellen.


Zwei Beispiele


Wann die Amtszeit des Betriebsrats endet, ist in den §§ 13, 21 und 22 BetrVG geregelt.


Wir beschränken uns hier auf zwei Fallgruppen:


1. Fallgruppe: Reguläre Betriebsratswahl (Standardfall)


Für die Amtszeit des Betriebsrats gilt § 21 BetrVG, d.h. die Amtszeit endet entweder



vier Jahre nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Betriebsratswahl


Beispiel:


Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei der letzten Betriebsratswahl


am 30.04.2022; Ende dieser Amtsperiode am 30.04.2026


oder



vier Jahre nach dem Beginn der Amtszeit des derzeitigen Betriebsrats


Beispiel:


Beginn der Amtsperiode 18.04.2022; Ende der Amtsperiode


17.04.2026


Wenn es hier Unklarheiten gibt, sollten Sie in den Wahlakten der letzten Betriebsratswahl


und/oder im Protokoll der konstituierenden Betriebsratssitzung Ihres aktuell amtierenden


Betriebsrates nachsehen.


2. Fallgruppe: Betriebsratswahl außerhalb des regulären Wahlzeitraums


Sie mussten das letzte Mal außerhalb des gesetzlich vorgesehenen Turnus einen neuen


Betriebsrat wählen (z.B. weil der Betriebsrat zurückgetreten ist, § 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG).


500 / normales + vereinfachtes Wahlverfahren / Hinweise zur Terminierung der BR-Wahl durch den Wahlvorstand


Für Ihren Betriebsrat gilt § 13 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, d.h. wegen der letzten Wahl


außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Termine ist seine Amtszeit verkürzt und endet


spätestens am 31.05. des nächsten regelmäßigen Wahljahrs. Der Gesetzgeber hat für


diesen Fall keinen genauen Termin für das Ende der Amtszeit bestimmt. Sie haben also


einen gewissen Spielraum, müssen aber sicherstellen, dass der neu zu wählende


Betriebsrat zwischen dem 01.03 und 31.05. sein Amt antreten kann!


009a - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe ab 101 wahlberechtigte AN)
009b - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe bis 100 wahlberechtigte AN)
009c - Checkliste für die Durchführung der ersten Wahlversammlung
011a - Anschreiben an den AG zur Erstellung der Wählerliste
011b - Letter to announce the start of the election season
011b - Wahlausschreiben für die BR-Wahl im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren
011c - Hinweise zur Erstellung einer Liste zur Erfassung der Wahlvorschläge
015a - Checkliste zur Vorbereitung der BR-Wahl
015b - Stimmzettel (Persönlichkeitswahl)
015c - Wahlniederschrift (Persönlichkeitswahl)