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Checkliste zur Prüfung von Wahlvorschlägen

220 a / vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren / Checkliste zur Prüfung von Wahlvorschlägen


Wird ein Wahlvorschlag eingereicht, gehen Sie wie folgt vor:


1. Stempeln mit Eingangsdatum.


2. Bestätigen Sie den Eingang des Wahlvorschlages sofort (Muster-Formular 220b).


3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf


Gültigkeit überprüfen (§ 33 Abs. 5 iVm 7 Abs. 2 WO):


a)


Feststellung von unheilbaren Mängeln


Zunächst müssen Sie im Wahlvorstand prüfen, ob ein Wahlvorschlag unheilbare


Mängel aufweist. Unheilbar bedeutet, dass es keine Möglichkeit


gibt, den Mangel im Wege der Nachbesserung zu beseitigen. Der Vertreter des


Wahlvorschlags hat jedoch die Möglichkeit, einen weiteren Wahlvorschlag


einzureichen, wenn die Frist hierfür noch nicht abgelaufen ist.


Ein unheilbarer Mangel liegt bei Wahlvorschlägen nach § 36 Abs. 5 S. 2


iVm § 8 Abs. 1 WO insbesondere vor, wenn






b)


Wahlvorschläge nicht fristgerecht eingereicht worden sind,


sie nicht die erforderliche Zahl von Stützunterschriften aufweisen,


ein nicht wählbarer Beschäftigter aufgeführt wird oder


sich die Stützunterschriften nicht auf den vollständigen Kandidatenteil


beziehen.


Beanstandung von heilbaren Mängeln


Ein heilbarer Mangel liegt nach § 36 Abs. 5 S. 2 iVm § 8 Abs. 2 WO


insbesondere vor, wenn





die Bewerber nicht unter Angabe ihres Familiennamens, Vornamens,


Geburtsdatums und/oder ihrer Art der Beschäftigung im Betrieb


bezeichnet worden sind,


die schriftliche Zustimmung des Bewerbers zur Aufnahme in den


Wahlvorschlag nicht vorliegt oder


infolge der Streichung oder Rücknahme einer Stützunterschrift dieser die


erforderliche Anzahl von Stützunterschriften nicht mehr aufweist.


4. Ist der Wahlvorschlag gültig: Anerkennung des Wahlvorschlags durch Beschluss des


Wahlvorstands (§ 1 Abs. 3 WO).


5. Ist der Wahlvorschlag ungültig oder zu beanstanden: Führen Sie einen entsprechenden


Beschluss des Wahlvorstands herbei; anschließend unverzügliche, d.h. sofortige,


schriftliche Mitteilung (siehe Muster-Formular 220d) an den einreichenden


Arbeitnehmer (§ § 36 Abs. 5 S. 2 iVm § 7 Abs. 2 WO).


220 a / vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren / Checkliste zur Prüfung von Wahlvorschlägen


6. Wurden bereits ein Vorschlag oder mehrere Vorschläge eingereicht, müssen Sie


außerdem prüfen, ob ein Arbeitnehmer bereits einen früher eingereichten


Wahlvorschlag mit seiner Unterschrift unterstützt hat. Das ist unzulässig (§ 36 Abs. 5


iVm 6 Abs. 5 WO). Sie müssen ihn auffordern (siehe Muster-Formular 220f), binnen


einer Frist von drei Arbeitstagen zu erklären, welche Unterschrift gelten soll.


Unterbleibt die fristgerechte Antwort, gilt die Unterschrift nur auf dem zuerst


eingereichten Wahlvorschlag. Auf dem/den anderen werden sie gestrichen. Vorsicht:


Vielleicht reicht dann die Zahl der Unterstützungsunterschriften bei den anderen


Wahlvorschlägen nicht mehr.


001 - Synopse Deutsch - Englisch zur Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzs
009a - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe ab 101 wahlberechtigte AN)
009b - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe bis 100 wahlberechtigte AN)
009c - Checkliste für die Durchführung der ersten Wahlversammlung
011a - Anschreiben an den AG zur Erstellung der Wählerliste
011b - Letter to announce the start of the election season
011b - Wahlausschreiben für die BR-Wahl im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren
011c - Hinweise zur Erstellung einer Liste zur Erfassung der Wahlvorschläge
015a - Checkliste zur Vorbereitung der BR-Wahl
015b - Stimmzettel (Persönlichkeitswahl)