Formular
Checkliste zur Prüfung von Wahlvorschlägen
220 a / vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren / Checkliste zur Prüfung von Wahlvorschlägen
Wird ein Wahlvorschlag eingereicht, gehen Sie wie folgt vor:
1. Stempeln mit Eingangsdatum.
2. Bestätigen Sie den Eingang des Wahlvorschlages sofort (Muster-Formular 220b).
3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf
Gültigkeit überprüfen (§ 33 Abs. 5 iVm 7 Abs. 2 WO):
a)
Feststellung von unheilbaren Mängeln
Zunächst müssen Sie im Wahlvorstand prüfen, ob ein Wahlvorschlag unheilbare
Mängel aufweist. Unheilbar bedeutet, dass es keine Möglichkeit
gibt, den Mangel im Wege der Nachbesserung zu beseitigen. Der Vertreter des
Wahlvorschlags hat jedoch die Möglichkeit, einen weiteren Wahlvorschlag
einzureichen, wenn die Frist hierfür noch nicht abgelaufen ist.
Ein unheilbarer Mangel liegt bei Wahlvorschlägen nach § 36 Abs. 5 S. 2
iVm § 8 Abs. 1 WO insbesondere vor, wenn
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b)
Wahlvorschläge nicht fristgerecht eingereicht worden sind,
sie nicht die erforderliche Zahl von Stützunterschriften aufweisen,
ein nicht wählbarer Beschäftigter aufgeführt wird oder
sich die Stützunterschriften nicht auf den vollständigen Kandidatenteil
beziehen.
Beanstandung von heilbaren Mängeln
Ein heilbarer Mangel liegt nach § 36 Abs. 5 S. 2 iVm § 8 Abs. 2 WO
insbesondere vor, wenn
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die Bewerber nicht unter Angabe ihres Familiennamens, Vornamens,
Geburtsdatums und/oder ihrer Art der Beschäftigung im Betrieb
bezeichnet worden sind,
die schriftliche Zustimmung des Bewerbers zur Aufnahme in den
Wahlvorschlag nicht vorliegt oder
infolge der Streichung oder Rücknahme einer Stützunterschrift dieser die
erforderliche Anzahl von Stützunterschriften nicht mehr aufweist.
4. Ist der Wahlvorschlag gültig: Anerkennung des Wahlvorschlags durch Beschluss des
Wahlvorstands (§ 1 Abs. 3 WO).
5. Ist der Wahlvorschlag ungültig oder zu beanstanden: Führen Sie einen entsprechenden
Beschluss des Wahlvorstands herbei; anschließend unverzügliche, d.h. sofortige,
schriftliche Mitteilung (siehe Muster-Formular 220d) an den einreichenden
Arbeitnehmer (§ § 36 Abs. 5 S. 2 iVm § 7 Abs. 2 WO).
220 a / vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren / Checkliste zur Prüfung von Wahlvorschlägen
6. Wurden bereits ein Vorschlag oder mehrere Vorschläge eingereicht, müssen Sie
außerdem prüfen, ob ein Arbeitnehmer bereits einen früher eingereichten
Wahlvorschlag mit seiner Unterschrift unterstützt hat. Das ist unzulässig (§ 36 Abs. 5
iVm 6 Abs. 5 WO). Sie müssen ihn auffordern (siehe Muster-Formular 220f), binnen
einer Frist von drei Arbeitstagen zu erklären, welche Unterschrift gelten soll.
Unterbleibt die fristgerechte Antwort, gilt die Unterschrift nur auf dem zuerst
eingereichten Wahlvorschlag. Auf dem/den anderen werden sie gestrichen. Vorsicht:
Vielleicht reicht dann die Zahl der Unterstützungsunterschriften bei den anderen
Wahlvorschlägen nicht mehr.