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Formulare zur Betriebsratswahl

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Vorschlagsliste zur BR-Wahl

215b / vereinfachtes einstufiges + zweistufiges Wahlverfahren / Vorschlagsliste


Vorschlagsberechtigt sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer/-innen. Auch die im Betrieb vertretenen


Gewerkschaften können Wahlvorschläge machen (§ 14 Abs. 3 BetrVG).


Als Bewerber/-innen vorgeschlagen werden können alle wahlberechtigten Arbeitnehmer/-innen, die das


18. Lebensjahr vollendet haben und sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit


Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige


Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der/die Arbeitnehmer/-in unmittelbar vorher


einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes)


angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus


öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt (§ 8 Abs. 1 BetrVG).


Der Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerber/-innen enthalten, wie Mitglieder für den


Betriebsrat zu wählen sind (§§ 36 Abs. 4 iVm 33 Abs. 2 iVm 6 Abs. 2 WO).


Das Geschlecht, das im Betrieb in der Minderheit ist, muss, sofern der Betriebsrat aus mindestens 3


Personen besteht, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten


sein (§ 15 Abs. 2 BetrVG). Auf einem Wahlvorschlag müssen die Geschlechter nicht entsprechend


ihrem zahlenmäßigen Verhältnis im Betrieb vertreten sein. Ein Wahlvorschlag, auf dem die


Geschlechter nicht entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis im Betrieb vertreten sind bzw. das


Minderheitengeschlecht nicht entsprechend der Mindestanzahl von Betriebsratssitzen mit


Wahlbewerbern vertreten ist, nimmt gleichwohl an der Wahl teil und ist deswegen nicht ungültig.


In Betrieben mit in der Regel bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern bedürfen Wahlvorschläge


keinerlei Stützunterschriften. Wahlvorschläge in Betrieben mit in der Regel 21 bis 100 wahlberechtigten


Arbeitnehmern sind hingegen von mindestens zwei wahlberechtigten Arbeitnehmern und in Betrieben


mit in der Regel mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern von mindestens einem Zwanzigstel der


wahlberechtigten Arbeitnehmer zu unterzeichnen. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch 50


wahlberechtigte Arbeitnehmer. (vgl. § 14 Abs. 4 BetrVG). Der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss


von zwei Beauftragten unterzeichnet sein. (§ 14 Abs. 5 BetrVG).


Die Unterschrift des/der Wahlberechtigten zählt nur für einen Wahlvorschlag. Hat ein/-e


Wahlberechtigte/-r mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so hat er/sie auf Aufforderung des


Wahlvorstands binnen einer ihm/ihr gesetzten angemessenen Frist, spätestens jedoch vor Ablauf von


drei Arbeitstagen, zu erklären, welche Unterschrift er/sie aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte


Erklärung, so wird sein/ihr Name auf dem zuerst eingereichten Wahlvorschlag gezählt und auf den


übrigen Wahlvorschlägen gestrichen (§§ 36 Abs. 4 iVm 33 Abs. 2 iVm 6 Abs. 5 WO).


Die schriftliche Zustimmung des Bewerbers/der Bewerberin zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist


beizufügen (§§ 36 Abs. 4 iVm 33 Abs. 2 iVm 6 Abs. 3 WO).


Wenn ein Wahlvorschlag erkennbar aus mehreren Wahlbewerbern besteht, ist die Unterstützung auch


nur durch zwei Wahlberechtigte für diesen Vorschlag erforderlich. Andererseits hat der Wahlvorstand


darauf zu achten, dass verschiedene Wahlvorschläge nicht von denselben Arbeitnehmern unterstützt


werden. Im Übrigen ist drauf hinzuweisen, dass auch mehrere Wahlvorschläge nicht zur Listenwahl


führen. Die Wahl in dem vereinfachten Wahlverfahren erfolgt immer als Mehrheitswahl, 14 Abs. 2


BetrVG.


Im zweistufigen vereinfachten Wahlverfahren, d.h. wenn der Wahlvorstand auf einer Wahlversammlung


gewählt wird, können Mängel der Wahlvorschläge nur auf der Wahlversammlung


215b / vereinfachtes einstufiges + zweistufiges Wahlverfahren / Vorschlagsliste


zur Wahl des Wahlvorstands beseitigt werden (§ 33 Abs. 3 WO). Das Gleiche gilt für die Abgabe von


Erklärungen zu den Wahlvorschlägen (§ 33 Abs. 2 WO).


Wenn kein/-e andere/-r Unterzeichner/-in des Wahlvorschlags ausdrücklich als Listenvertreter/-in


bezeichnet ist, wird der/die, der/die an erster Stelle unterzeichnet hat, als Listenvertreter/-in angesehen.


Der/Die Listenvertreter/-in ist berechtigt und verpflichtet, dem Wahlvorstand die zur Beseitigung von


Beanstandungen erforderlichen Erklärungen abzugeben sowie Erklärungen und Entscheidungen des


Wahlvorstands entgegenzunehmen (§§ 36 Abs. 4 iVm 33 Abs. 2 iVm 6 Abs. 4 WO).


215b / vereinfachtes einstufiges + zweistufiges Wahlverfahren / Vorschlagsliste


Wahlvorschlag


zur Wahl des Betriebsrats


Einreicher:


Seite … von …


Mit dieser Liste werden die folgenden Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl in den


Betriebsrat vorgeschlagen:


Lfd. Nr.


1.


2.


3.


4.


5.


6.


7.


8.


9.


10.


11.


12.


13.


14.


15.


Familienname


Vorname


(bitte in


(bitte in


Druckbuchstaben)


Druckbuchstaben)


Geb.Datum


Art der


Beschäftigung


im Betrieb


Schriftliche Zustimmung


Geschlecht der Bewerber zur


Aufnahme in die Liste


215b / vereinfachtes einstufiges + zweistufiges Wahlverfahren / Vorschlagsliste


Einreicher:


Seite … von …


Unterschriften der Unterstützer/-innen des Wahlvorschlags


Lfd. Nr.


1.


2.


3.


4.


5.


6.


7.


8.


9.


10.


11.


12.


13.


14.


15.


Familienname


Vorname


(bitte in


(bitte in


Druckbuchstaben)


Druckbuchstaben)


Abteilung


Unterschrift


001 - Synopse Deutsch - Englisch zur Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzs
009a - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe ab 101 wahlberechtigte AN)
009b - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe bis 100 wahlberechtigte AN)
009c - Checkliste für die Durchführung der ersten Wahlversammlung
011a - Anschreiben an den AG zur Erstellung der Wählerliste
011b - Letter to announce the start of the election season
011b - Wahlausschreiben für die BR-Wahl im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren
011c - Hinweise zur Erstellung einer Liste zur Erfassung der Wahlvorschläge
015a - Checkliste zur Vorbereitung der BR-Wahl
015b - Stimmzettel (Persönlichkeitswahl)