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Checkliste zur Stimmenauszählung (Persönlichkeitswahl)
140g / normales + vereinfachtes Wahlverfahren / Checkliste zur Stimmauszählung (Persönlichkeitswahl)
Checkliste zur Stimmenauszählung und Ermittlung des
Wahlergebnisses bei nur einer Vorschlagsliste
Die Betriebsratswahl ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis
ermitteln.
1. Die Stimmenauszählung ist öffentlich. Stellen Sie sicher, dass jeder Interessierte
an der Stimmenauszählung teilnehmen kann.
2. Sind alle Mitglieder des Wahlvorstands anwesend?
3. Stellen Sie möglichst in die Mitte des Raums einen großen Tisch, an dem die
Auszählung vorgenommen wird.
4. Vergessen Sie nicht, vor der eigentlichen Auszählung die im Rahmen der Briefwahl
eingegangenen Freiumschläge zu öffnen, die darin enthaltenen vorgedruckten
Erklärungen zu prüfen, die Stimmabgabe in der Wählerliste zu vermerken, sodann
die Wahlumschläge zu öffnen und die Stimmzettel in die Wahlurne zu legen.
5. Holen Sie die Wahlurne zum Zähltisch und entnehmen Sie ihr alle Stimmzettel.
6. Zählen Sie die Gesamtzahl der Stimmzettel und vermerken Sie die Anzahl im
Wahlprotokoll.
7. Prüfen Sie die Gültigkeit aller Stimmzettel. In strittigen Fällen muss der
Wahlvorstand durch Beschluss entscheiden, ob er einen Stimmzettel als gültig
akzeptiert. Vermerken Sie jeden Beschluss mit Begründung im Wahlprotokoll.
8. Zählen Sie jetzt die Stimmzettel aus und vermerken Sie die jeweiligen Ergebnisse
im Wahlprotokoll.
9. Nach der Stimmenauszählung müssen Sie noch ermitteln, wer gewählt wurde (ggf.
Sitzverteilung und Berücksichtigung des Geschlechts in der Minderheit). Wie Sie die
Berechnungen durchführen, erklären wir Ihnen nachfolgend.
140g / normales + vereinfachtes Wahlverfahren / Checkliste zur Stimmauszählung (Persönlichkeitswahl)
Stimmenauszählung und Ermittlung des Wahlergebnisses
Berechnung der Sitzverteilung bei nur einer Vorschlagsliste:
Sie benötigen für die Stimmenauszählung folgende Zahlen, die Sie aus dem
Wahlausschreiben übernehmen:
Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder
.............
Geschlecht in der Minderheit (weiblich/männlich)
.............
Anzahl der Sitze für das Geschlecht in der Minderheit
.............
Auszählung:
1. Schritt:
Auszählung der abgegebenen Stimmzettel und Festhalten im
Wahlprotokoll!
2. Schritt:
Feststellung der Gültigkeit der Stimmzettel:
Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn der Wähler mehr Kandidaten als erlaubt
angekreuzt hat und/oder der Wille des Wählers nicht klar hervorgeht.
3. Schritt:
Erfassung der für alle Kandidaten abgegebenen Stimmen und
Ermittlung der Gewählten wie folgt:
Auflistung A: Auflistung in der Reihenfolge der Stimmenanzahl
Platz
Name
Vorname
Geschlecht
Anzahl der
Stimmen
Auflistung B: Kandidaten, die dem Minderheitengeschlecht angehören, in der
Reihenfolge der Stimmenanzahl
Achtung! Nur so viele Kandidaten eintragen, wie das Minderheitengeschlecht Sitze
beanspruchen kann, und diese Kandidaten in Auflistung A streichen.
Platz
Name
Vorname
Geschlecht
Anzahl der
Stimmen
Gibt es für den als letzten zu vergebenden Sitz für das Minderheitengeschlecht zwei oder
mehr Bewerber mit gleicher Stimmenzahl, entscheidet das Los, wer diesen Sitz erhält.
Auflistung C (gewählte Betriebsratsmitglieder): Kandidaten der Auflistung B und
sodann Kandidaten der Auflistung A ohne die gestrichenen Kandidaten jeweils nach der
Reihenfolge der Stimmenanzahl
Platz
Name
Vorname
Geschlecht
Anzahl der
Stimmen
Achtung! Nur so viele eintragen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Gibt es für
den als letzten zu vergebenden Sitz zwei oder mehr Bewerber mit der gleichen
Stimmenzahl, entscheidet das Los, wer diesen Sitz erhält.
140g / normales + vereinfachtes Wahlverfahren / Checkliste zur Stimmauszählung (Persönlichkeitswahl)
Gesetzliche Grundlagen und Beispiele
Verteilung der Sitze bei nur einer Vorschlagsliste:
Zunächst werden die dem Geschlecht in der Minderheit zustehenden Mindestsitze verteilt
(§ 22 Abs. 1 WO). Diese Sitze erhalten die dem Geschlecht in der Minderheit Angehörigen
mit den jeweils höchsten auf sie entfallenen Stimmenergebnissen.
Die Verteilung der weiteren Sitze erfolgt dann unabhängig vom Geschlecht nach der
Reihenfolge der persönlich erreichten Stimmen (§ 22 Abs. 2 WO).
Gibt es für den als letzten zu vergebenden Betriebsratssitz zwei oder mehr Bewerber mit
der gleichen Stimmenzahl, entscheidet das Los, wer diesen Sitz erhält (§ 22 Abs. 3 WO).
Rechenbeispiel:
Betriebliche Situation:
•
•
•
144 Arbeitnehmer, davon 100 Frauen, 44 Männer
Der zu wählende Betriebsrat besteht aus 7 Mitgliedern, vgl. § 9 BetrVG
Das Geschlecht in der Minderheit sind hier die Männer, auf sie entfallen
mindestens zwei Sitze, vgl. § 15 Abs. 2 BetrVG.
Stimmenergebnis:
1) Frau
2) Mann
3) Frau
4) Frau
5) Mann
6) Mann
112
99
96
94
85
81
7) Frau
8) Frau
9) Frau
10) Frau
11) Mann
75
68
60
34
32
Sitzverteilung:
1. Zunächst für das Geschlecht in der Minderheit (Männer) zwei Sitze:
Mann
Mann
(Platz 2)
(Platz 5)
Verteilung der verbleibenden fünf Sitze nach der Reihenfolge der Stimmen, unabhängig
vom Geschlecht und ohne die bereits gesetzten Kandidaten des
Minderheitengeschlechts
Frau
Frau
Frau
Mann
Frau
(Platz 1)
(Platz 3)
(Platz 4)
(Platz 6)
(Platz 7)