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Formulare zur Betriebsratswahl

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Checkliste zur Stimmenauszählung (Persönlichkeitswahl)

140g / normales + vereinfachtes Wahlverfahren / Checkliste zur Stimmauszählung (Persönlichkeitswahl)


Checkliste zur Stimmenauszählung und Ermittlung des


Wahlergebnisses bei nur einer Vorschlagsliste


Die Betriebsratswahl ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis


ermitteln.


1. Die Stimmenauszählung ist öffentlich. Stellen Sie sicher, dass jeder Interessierte


an der Stimmenauszählung teilnehmen kann.


2. Sind alle Mitglieder des Wahlvorstands anwesend?


3. Stellen Sie möglichst in die Mitte des Raums einen großen Tisch, an dem die


Auszählung vorgenommen wird.


4. Vergessen Sie nicht, vor der eigentlichen Auszählung die im Rahmen der Briefwahl


eingegangenen Freiumschläge zu öffnen, die darin enthaltenen vorgedruckten


Erklärungen zu prüfen, die Stimmabgabe in der Wählerliste zu vermerken, sodann


die Wahlumschläge zu öffnen und die Stimmzettel in die Wahlurne zu legen.


5. Holen Sie die Wahlurne zum Zähltisch und entnehmen Sie ihr alle Stimmzettel.


6. Zählen Sie die Gesamtzahl der Stimmzettel und vermerken Sie die Anzahl im


Wahlprotokoll.


7. Prüfen Sie die Gültigkeit aller Stimmzettel. In strittigen Fällen muss der


Wahlvorstand durch Beschluss entscheiden, ob er einen Stimmzettel als gültig


akzeptiert. Vermerken Sie jeden Beschluss mit Begründung im Wahlprotokoll.


8. Zählen Sie jetzt die Stimmzettel aus und vermerken Sie die jeweiligen Ergebnisse


im Wahlprotokoll.


9. Nach der Stimmenauszählung müssen Sie noch ermitteln, wer gewählt wurde (ggf.


Sitzverteilung und Berücksichtigung des Geschlechts in der Minderheit). Wie Sie die


Berechnungen durchführen, erklären wir Ihnen nachfolgend.


140g / normales + vereinfachtes Wahlverfahren / Checkliste zur Stimmauszählung (Persönlichkeitswahl)


Stimmenauszählung und Ermittlung des Wahlergebnisses


Berechnung der Sitzverteilung bei nur einer Vorschlagsliste:


Sie benötigen für die Stimmenauszählung folgende Zahlen, die Sie aus dem


Wahlausschreiben übernehmen:


Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder


.............


Geschlecht in der Minderheit (weiblich/männlich)


.............


Anzahl der Sitze für das Geschlecht in der Minderheit


.............


Auszählung:


1. Schritt:


Auszählung der abgegebenen Stimmzettel und Festhalten im


Wahlprotokoll!


2. Schritt:


Feststellung der Gültigkeit der Stimmzettel:


Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn der Wähler mehr Kandidaten als erlaubt


angekreuzt hat und/oder der Wille des Wählers nicht klar hervorgeht.


3. Schritt:


Erfassung der für alle Kandidaten abgegebenen Stimmen und


Ermittlung der Gewählten wie folgt:


Auflistung A: Auflistung in der Reihenfolge der Stimmenanzahl


Platz


Name


Vorname


Geschlecht


Anzahl der


Stimmen


Auflistung B: Kandidaten, die dem Minderheitengeschlecht angehören, in der


Reihenfolge der Stimmenanzahl


Achtung! Nur so viele Kandidaten eintragen, wie das Minderheitengeschlecht Sitze


beanspruchen kann, und diese Kandidaten in Auflistung A streichen.


Platz


Name


Vorname


Geschlecht


Anzahl der


Stimmen


Gibt es für den als letzten zu vergebenden Sitz für das Minderheitengeschlecht zwei oder


mehr Bewerber mit gleicher Stimmenzahl, entscheidet das Los, wer diesen Sitz erhält.


Auflistung C (gewählte Betriebsratsmitglieder): Kandidaten der Auflistung B und


sodann Kandidaten der Auflistung A ohne die gestrichenen Kandidaten jeweils nach der


Reihenfolge der Stimmenanzahl


Platz


Name


Vorname


Geschlecht


Anzahl der


Stimmen


Achtung! Nur so viele eintragen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Gibt es für


den als letzten zu vergebenden Sitz zwei oder mehr Bewerber mit der gleichen


Stimmenzahl, entscheidet das Los, wer diesen Sitz erhält.


140g / normales + vereinfachtes Wahlverfahren / Checkliste zur Stimmauszählung (Persönlichkeitswahl)


Gesetzliche Grundlagen und Beispiele


Verteilung der Sitze bei nur einer Vorschlagsliste:


Zunächst werden die dem Geschlecht in der Minderheit zustehenden Mindestsitze verteilt


(§ 22 Abs. 1 WO). Diese Sitze erhalten die dem Geschlecht in der Minderheit Angehörigen


mit den jeweils höchsten auf sie entfallenen Stimmenergebnissen.


Die Verteilung der weiteren Sitze erfolgt dann unabhängig vom Geschlecht nach der


Reihenfolge der persönlich erreichten Stimmen (§ 22 Abs. 2 WO).


Gibt es für den als letzten zu vergebenden Betriebsratssitz zwei oder mehr Bewerber mit


der gleichen Stimmenzahl, entscheidet das Los, wer diesen Sitz erhält (§ 22 Abs. 3 WO).


Rechenbeispiel:


Betriebliche Situation:





144 Arbeitnehmer, davon 100 Frauen, 44 Männer


Der zu wählende Betriebsrat besteht aus 7 Mitgliedern, vgl. § 9 BetrVG


Das Geschlecht in der Minderheit sind hier die Männer, auf sie entfallen


mindestens zwei Sitze, vgl. § 15 Abs. 2 BetrVG.


Stimmenergebnis:


1) Frau


2) Mann


3) Frau


4) Frau


5) Mann


6) Mann


112


99


96


94


85


81


7) Frau


8) Frau


9) Frau


10) Frau


11) Mann


75


68


60


34


32


Sitzverteilung:


1. Zunächst für das Geschlecht in der Minderheit (Männer) zwei Sitze:


Mann


Mann


(Platz 2)


(Platz 5)


Verteilung der verbleibenden fünf Sitze nach der Reihenfolge der Stimmen, unabhängig


vom Geschlecht und ohne die bereits gesetzten Kandidaten des


Minderheitengeschlechts


Frau


Frau


Frau


Mann


Frau


(Platz 1)


(Platz 3)


(Platz 4)


(Platz 6)


(Platz 7)


001 - Synopse Deutsch - Englisch zur Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzs
009a - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe ab 101 wahlberechtigte AN)
009b - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe bis 100 wahlberechtigte AN)
009c - Checkliste für die Durchführung der ersten Wahlversammlung
011a - Anschreiben an den AG zur Erstellung der Wählerliste
011b - Letter to announce the start of the election season
011b - Wahlausschreiben für die BR-Wahl im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren
011c - Hinweise zur Erstellung einer Liste zur Erfassung der Wahlvorschläge
015a - Checkliste zur Vorbereitung der BR-Wahl
015b - Stimmzettel (Persönlichkeitswahl)