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Checkliste zur Stimmenauszählung (Listenwahl)

140f / normales Wahlverfahren / Checkliste zur Stimmenauszählung (Listenwahl)


Checkliste zur Stimmenauszählung und Ermittlung des


Wahlergebnisses


Die Betriebsratswahl ist beendet. Sie müssen jetzt unverzüglich das Wahlergebnis


ermitteln.


1. Die Stimmenauszählung ist öffentlich. Stellen Sie sicher, dass jeder Interessierte


an der Stimmenauszählung teilnehmen kann.


2. Sind alle Mitglieder des Wahlvorstands anwesend?


3. Stellen Sie möglichst in die Mitte des Raumes einen großen Tisch, an dem die


Auszählung vorgenommen wird.


4. Vergessen Sie nicht, vor der eigentlichen Auszählung die im Rahmen der Briefwahl


eingegangenen Freiumschläge zu öffnen, die darin enthaltenen vorgedruckten


Erklärungen zu prüfen, die Stimmabgabe in der Wählerliste zu vermerken, sodann


die Wahlumschläge zu öffnen und die Stimmzettel in die Wahlurne zu legen.


5. Holen Sie die Wahlurne zum Zähltisch und entnehmen Sie alle Stimmzettel.


6. Zählen Sie die Gesamtzahl der Stimmzettel und vermerken Sie die Anzahl im


Wahlprotokoll.


7. Prüfen Sie die Gültigkeit aller Stimmzettel. In strittigen Fällen muss der


Wahlvorstand durch Beschluss entscheiden, ob er einen Stimmzettel als gültig


akzeptiert. Vermerken Sie jeden Beschluss mit Begründung im Wahlprotokoll.


8. Zählen Sie jetzt die Stimmzettel aus und vermerken Sie die jeweiligen Ergebnisse


im Wahlprotokoll.


9. Nach der Stimmenauszählung müssen Sie noch ermitteln, wer gewählt wurde (ggf.


Sitzverteilung und Berücksichtigung des Geschlechts in der Minderheit). Das kann


sehr schwierig sein. Wie Sie die Berechnungen durchführen, erklären wir Ihnen


nachfolgend.


140f / normales Wahlverfahren / Checkliste zur Stimmenauszählung (Listenwahl)


Gesetzliche Grundlagen und Beispiele


Verteilung der Sitze bei Listenwahl:


Wurden mehrere Vorschlagslisten zur Betriebsratswahl eingereicht, richtet sich die Zahl


der Sitze, die eine Liste errungen hat, nach dem Verhältnis der auf sie entfallenen


Stimmen. Die Verteilung ist nach dem Verhältniswahlprinzip vorzunehmen.


Dies geschieht dadurch, dass die auf die einzelnen Listen entfallenen Stimmen nach dem


d'Hondt‘schen Höchstzahlensystem durch 1, 2, 3 usw. so lange dividiert werden, bis die


erforderliche Anzahl der Sitze aus den Höchstzahlen der Zahlenskala berechnet werden


kann (vgl. § 15 Abs.1, 2 WO).


Dabei muss das Geschlecht in der Minderheit gesondert berücksichtigt werden (§ 15 Abs.


2 BetrVG).


Rechenbeispiel:


Betriebliche Situation:





144 Arbeitnehmer, davon 100 Frauen, 44 Männer


Der zu wählende Betriebsrat besteht aus 7 Mitgliedern, vgl. § 9 BetrVG


Das Geschlecht in der Minderheit sind hier die Männer, auf sie entfallen


mindestens zwei Sitze, vgl. § 15 Abs. 2 BetrVG.


Stimmenergebnis:


Liste 1: 80 Stimmen


Liste 2: 50 Stimmen


Sitzverteilung auf die Listen:


Liste 1


80 : 1 =


80 : 2 =


80 : 3 =


80 : 4 =


80 : 5 =


80 : 6 =


80 : 7 =


80*


40*


26,66*


20*


16*


13,33*


11,26*


Sitz Nr. 1


Sitz Nr. 3


Sitz Nr. 4


Sitz Nr. 6


Liste 2


50 : 1 =


50 : 2 =


50 : 3 =


50 : 4 =


50 : 5 =


50 : 6 =


50 : 7 =


50*


25*


16,66*


12,5*


10*


8,33*


7,14*


Sitz Nr. 2


Sitz Nr. 5


Sitz Nr. 7


Die fett gekennzeichneten Höchstzahlen (7 Betriebsratssitze = 7 Höchstzahlen)


kommen zum Zuge, d.h., es erhalten von den zu vergebenden Betriebsratssitzen:


Liste 1: 4 Sitze


Liste 2: 3 Sitze


140f / normales Wahlverfahren / Checkliste zur Stimmenauszählung (Listenwahl)


Berücksichtigung des Geschlechts in der Minderheit:


Wenn sich unter den ermittelten Bewerbern genügend (in unserem Beispiel mindestens


zwei) Kandidaten des Geschlechts in der Minderheit befinden, ist die Sitzverteilung damit


beendet.


Vorläufiges Ergebnis:


Liste 1: 4 Sitze; die Kandidaten auf den Plätzen 1-4 sind in den Betriebsrat gewählt


Liste 2: 3 Sitze; die Kandidaten auf den Plätzen 1-3 sind in den Betriebsrat gewählt


Hinreichende Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts:


Befinden sich unter den festgestellten gewählten Betriebsratsmitgliedern nicht genügend


Personen des Geschlechts in der Minderheit (z.B. nur ein Mann) gilt nach § 15 Abs. 5 Nr.


1 WO Folgendes:


An die Stelle der auf der Vorschlagsliste mit der niedrigsten Höchstzahl (in unserem


Beispiel Liste 1 Höchstzahl 20) benannten Bewerbers, der nicht dem Geschlecht in der


Minderheit angehört, tritt der in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge nach ihr


benannte, nicht berücksichtigte Bewerber des Geschlechts in der Minderheit. In unserem


Beispiel tritt also an die Stelle der eigentlich auf Platz 4 der Liste 1 gewählten Bewerberin


aus derselben Liste 1 ein Mann, der hinter der Bewerberin auf der Liste steht (also


Listenplatz 5 oder größer).


Enthält die maßgebliche Vorschlagsliste nachfolgend keinen Bewerber des Geschlechts


in der Minderheit mehr, gilt nach § 15 Abs. 5 Nr. 2 WO Folgendes:


Der mit dem Bewerber des Geschlechts in der Minderheit zu besetzende Sitz geht auf die


Vorschlagsliste mit der folgenden, noch nicht berücksichtigten Höchstzahl (in unserem


Beispiel Liste 2 mit der Höchstzahl 12,5) und mit Bewerbern des Geschlechts in der


Minderheit über. Wenn also in unserem Beispiel auf der Liste 2 irgendwo ab Listenplatz


4 ein männlicher Kandidat steht, erhält er den Betriebsratssitz.


Dieses “Spiel” wird so lange fortgesetzt, bis der Mindestzahl an Sitzen für das Geschlecht


in der Minderheit erreicht ist, vgl. § 15 Abs. 5 Nr. 3 WO. Gibt es nicht genügend


Kandidaten des Geschlechts in der Minderheit, fällt der Sitz dem Geschlecht in der


Mehrheit zu, vgl. § 15 Abs. 5 Nr. 5 WO.


001 - Synopse Deutsch - Englisch zur Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzs
009a - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe ab 101 wahlberechtigte AN)
009b - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe bis 100 wahlberechtigte AN)
009c - Checkliste für die Durchführung der ersten Wahlversammlung
011a - Anschreiben an den AG zur Erstellung der Wählerliste
011b - Letter to announce the start of the election season
011b - Wahlausschreiben für die BR-Wahl im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren
011c - Hinweise zur Erstellung einer Liste zur Erfassung der Wahlvorschläge
015a - Checkliste zur Vorbereitung der BR-Wahl
015b - Stimmzettel (Persönlichkeitswahl)