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Formulare zur Betriebsratswahl

Formular
Wahlniederschrift (Listenwahl)

140E / NORMALES WAHLVERFAHREN / WAHLNIEDERSCHRIFT (LISTENWAHL)


Wahlvorstand


Ort, Datum (Tag der Auszählung)


Niederschrift über die Wahl des Betriebsrats am ……………………


1.


Die Betriebsratswahl im Betrieb ………. hat am ………. in der Zeit von ………. bis


………. Uhr stattgefunden.


2.


Es waren ….... Betriebsratsmitglieder zu wählen. Dem Geschlecht in der


Minderheit (Männer/Frauen; Unzutreffendes streichen) standen aufgrund von § 15


Abs. 2 BetrVG mindestens ........... Sitze im Betriebsrat zu (siehe dazu


Wahlausschreiben).


3.


Zur Wahl standen ....... (Anzahl eingeben) gültige Vorschlagslisten, für die ....


(Anzahl eingeben) gültige Stimmen abgegeben wurden. Die Wahl erfolgte


nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.


Von den gültigen Stimmen entfielen


auf Liste 1 (Kennwort)


auf Liste 2 (Kennwort)


auf Liste 3 (Kennwort)



...... Stimmen


...... Stimmen


...... Stimmen


Ungültig waren ............ Stimmen.


4.


Die ...... Betriebsratssitze verteilen sich gem. § 15 Abs. 1 WO nach dem


Höchstzahlensystem (d’Hondt) wie folgt:


Liste 1


Stimmenanzahl


Name


Sitz


Liste 2


Stimmenanzahl


Name


Sitz


Liste 3


Stimmenanzahl


Name


:1=


:1=


:1=


:2=


:2=


:2=


:3=


:3=


:3=


:4=


:4=


:4=


:5=


:5=


:5=


Sitz


Demnach erhielten


Liste 1 ...... Sitze


Liste 2 ...... Sitze


Liste 3 ...... Sitze



5.


Wenn die Minderheitenquote gemäß § 15 Abs. 2 BetrVG durch das festgestellte


Wahlergebnis erfüllt ist:


Auf das im Betrieb in der Minderheit befindliche Geschlecht der Frauen (alternativ:


Männer) entfallen somit insgesamt ………. Sitze im Betriebsrat. Damit ist dieses


Geschlecht mit mindestens ………. Personen nach § 15 Abs. 2 BetrVG


ausreichend vertreten.


Alternativ, wenn die Minderheitenquote gemäß § 15 Abs. 2 BetrVG durch das


festgestellte Wahlergebnis nicht erfüllt ist:


Auf das im Betrieb in der Minderheit befindliche Geschlecht der Frauen (alternativ:


Männer) sind nur insgesamt ………. Sitze im Betriebsrat entfallen. Das in der


Minderheit befindliche Geschlecht ist damit nach § 15 Abs. 2 BetrVG nicht


ausreichend vertreten, da hierfür ………. Sitze notwendig gewesen wären.


Unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 15 Abs. 5 WO hat der Wahlvorstand


deshalb festgestellt, dass aus der Liste ………. (Listenkennwort) statt der


Bewerberin (alternativ: des Bewerbers) ………. (Vorname, Familienname) die/der


dem Minderheitengeschlecht angehörige ………. (Vorname, Familienname) in den


Betriebsrat gewählt ist.


6.


Soweit keine/r der Gewählten die Wahl innerhalb der Ablehnungsfrist von drei


Arbeitstagen ablehnt, setzt sich der Betriebsrat wie folgt zusammen (sog.


vorläufiges Wahlergebnis):


Nr. Name


Vorname


Beschäftigungsart


Geschlecht


Liste


1


2


3


4


7.


Ersatzmitglieder für die gewählten Mitglieder sind die auf den einzelnen


Vorschlagslisten jeweils nächsten Bewerberinnen und Bewerber. Bei der


Zuziehung von Ersatzmitgliedern muss sichergestellt werden, dass das in der


Minderheit befindliche Geschlecht nach den Grundsätzen des § 15 Abs. 2 BetrVG


vertreten ist.


8


Besondere Ereignisse oder Zwischenfälle während der Betriebsratswahl: …………


Ort, Datum


Der Wahlvorstand


…………………………………….


Unterschrift Wahlvorstandsvorsitzende/-r


…………………………………….


Unterschrift Wahlvorstandsmitglied


…………………………………….


Unterschrift Wahlvorstandsmitglied


140E / NORMALES WAHLVERFAHREN / WAHLNIEDERSCHRIFT (LISTENWAHL)


Merkblatt zur Wahlniederschrift über die Betriebsratswahl (Listenwahl):


Sollten Sie Probleme mit der Ermittlung des Wahlergebnisses haben, empfehlen


wir Ihnen, den Button „Stimmenauszählung“ in unserer Software „Wahlhelfer“ zu


benutzen. ACHTUNG! Dafür benötigen Sie ggf. im Wahllokal einen PC.


Selbstverständlich können Sie das Wahlergebnis auf folgender Basis auch von Hand


ausrechnen:


Betriebsverfassungsgesetz:


§ 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechtern


(1) Der Betriebsrat soll sich möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen


Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb


tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen.


(2) Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens


entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein,


wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht.


Wahlordnung:


§ 15 Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten


(1) Die Betriebsratssitze werden auf die Vorschlagslisten verteilt. Dazu werden die den


einzelnen Vorschlagslisten zugefallenen Stimmenzahlen in einer Reihe


nebeneinandergestellt und sämtlich durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt. Die ermittelten


Teilzahlen sind nacheinander reihenweise unter den Zahlen der ersten Reihe


aufzuführen, bis höhere Teilzahlen für die Zuweisung der zu verteilenden Sitze nicht


mehr in Betracht kommen.


(2) Unter den so gefundenen Teilzahlen werden so viele Höchstzahlen ausgesondert


und der Größe nach geordnet, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Jede


Vorschlagsliste erhält so viele Mitgliedersitze zugeteilt, wie Höchstzahlen auf sie


entfallen. Entfällt die niedrigste in Betracht kommende Höchstzahl auf mehrere


Vorschlagslisten zugleich, so entscheidet das Los darüber, welcher Vorschlagsliste


dieser Sitz zufällt.


(3) Wenn eine Vorschlagsliste weniger Bewerberinnen oder Bewerber enthält, als


Höchstzahlen auf sie entfallen, so gehen die überschüssigen Mitgliedersitze auf die


folgenden Höchstzahlen der anderen Vorschlagslisten über.


(4) Die Reihenfolge der Bewerberinnen oder Bewerber innerhalb der einzelnen


Vorschlagslisten bestimmt sich nach der Reihenfolge ihrer Benennung.


140E / NORMALES WAHLVERFAHREN / WAHLNIEDERSCHRIFT (LISTENWAHL)


(5) Befindet sich unter den auf die Vorschlagslisten entfallenden Höchstzahlen nicht


die erforderliche Mindestzahl von Angehörigen des Geschlechts in der Minderheit


nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes, so gilt Folgendes:


1. An die Stelle der auf der Vorschlagsliste mit der niedrigsten Höchstzahl


benannten Person, die nicht dem Geschlecht in der Minderheit angehört, tritt


die in derselben Vorschlagsliste in der Reihenfolge nach ihr benannte, nicht


berücksichtigte Person des Geschlechts in der Minderheit.


2. Enthält diese Vorschlagsliste keine Person des Geschlechts in der Minderheit,


so geht dieser Sitz auf die Vorschlagsliste mit der folgenden, noch nicht


berücksichtigten Höchstzahl und mit Angehörigen des Geschlechts in der


Minderheit über. Entfällt die folgende Höchstzahl auf mehrere Vorschlagslisten


zugleich, so entscheidet das Los darüber, welcher Vorschlagsliste dieser Sitz


zufällt.


3. Das Verfahren nach den Nummern 1 und 2 ist so lange fortzusetzen, bis der


Mindestanteil der Sitze des Geschlechts in der Minderheit nach § 15 Abs. 2


des Gesetzes erreicht ist.


4. Bei der Verteilung der Sitze des Geschlechts in der Minderheit sind auf den


einzelnen Vorschlagslisten nur die Angehörigen dieses Geschlechts in der


Reihenfolge ihrer Benennung zu berücksichtigen.


5. Verfügt keine andere Vorschlagsliste über Angehörige des Geschlechts in der


Minderheit, verbleibt der Sitz bei der Vorschlagsliste, die zuletzt ihren Sitz


zugunsten des Geschlechts in der Minderheit nach Nummer 1 hätte abgeben


müssen.


001 - Synopse Deutsch - Englisch zur Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzs
009a - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe ab 101 wahlberechtigte AN)
009b - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe bis 100 wahlberechtigte AN)
009c - Checkliste für die Durchführung der ersten Wahlversammlung
011a - Anschreiben an den AG zur Erstellung der Wählerliste
011b - Letter to announce the start of the election season
011b - Wahlausschreiben für die BR-Wahl im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren
011c - Hinweise zur Erstellung einer Liste zur Erfassung der Wahlvorschläge
015a - Checkliste zur Vorbereitung der BR-Wahl
015b - Stimmzettel (Persönlichkeitswahl)