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Formulare zur Betriebsratswahl

Formular
Geschäftsordnung des Wahlvorstands

040b / normales + vereinfachtes Wahlverfahren / Geschäftsordnung Wahlvorstand


Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 WO erlässt der Wahlvorstand des Betriebs .................................


für die Betriebsratswahl …… folgende


Geschäftsordnung


§ 1 Büro des Wahlvorstands


1.1


Das Büro des Wahlvorstands befindet sich in Raum .......(Gebäude …....).


1.2


Es ist bis zur Beendigung der Wahl an jedem Arbeitstag von ……... bis …….. Uhr


besetzt. Der Wahlvorstand stellt durch Beschluss sicher, dass jeweils mindestens


ein Wahlvorstandsmitglied im Büro anwesend ist.


1.3


Das Büro des Wahlvorstands ist zugleich dessen Betriebsadresse.


Wahlvorschläge, Einsprüche gegen die Wählerliste oder sonstige Erklärungen


gegenüber dem Wahlvorstand sind ausschließlich an diese Adresse zu richten.


1.4


Der Wahlvorstand stellt die Bekanntmachung der genauen Betriebsadresse sowie


seiner Sprechzeiten durch Aushang an den in § 5 festgelegten Stellen sicher.


§ 2 Sitzungen des Wahlvorstands


2.1


Die regelmäßigen Sitzungen des Wahlvorstands finden wöchentlich jeweils ……..


um ………. statt. Davon abweichend findet keine Sitzung statt, falls der Tag der


Sitzung nach dieser Regelung auf einen gesetzlichen Feiertag fällt. In diesem Fall


findet die Sitzung am darauffolgenden Arbeitstag statt.


2.2


Der Wahlvorstandsvorsitzende lädt die Wahlvorstandsmitglieder rechtzeitig unter


Mitteilung der Tagesordnung zu den Sitzungen des Wahlvorstands ein. Die


Einladung zu den Sitzungen des Wahlvorstands erfolgt per E-Mail. Die Einladung


und die Mitteilung der Tagesordnung sollen in der Regel mindestens drei Tage vor


dem Tag der Sitzung erfolgen.


2.3


Die Tagesordnung wird vom Wahlvorstandsvorsitzenden aufgestellt. Der


Wahlvorstandsvorsitzende hat ein Thema auf die Tagesordnung der nächsten


regelmäßigen Sitzung des Wahlvorstands zu setzen, wenn mindestens ….


Mitglieder des Wahlvorstands dies beantragen.


2.4


Kann ein Wahlvorstandsmitglied nicht an einer Sitzung teilnehmen, hat es dies dem


Wahlvorstandsvorsitzenden unverzüglich per E-Mail unter Angabe der Gründe


mitzuteilen.


2.5


Die Wahlvorstandssitzungen werden von dem Wahlvorstandsvorsitzenden


geleitet. Der Wahlvorstandsvorsitzende übt im Sitzungsraum das Hausrecht aus.


Er erteilt den Sitzungsteilnehmen das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen.


Er kann das Wort nach vorheriger Ermahnung wieder entziehen, wenn dafür ein


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sachlicher Grund vorliegt.


2.6


Die Sitzungen des Wahlvorstands sind mit Ausnahme





der Stimmenauszählung,


der Feststellung des Wahlergebnisses sowie


der Öffnung der Freiumschläge und Einlegen der Stimmzettel in die


Wahlurne im Fall der schriftlichen Stimmabgabe


nicht öffentlich. Jedoch kann auch der Wahlvorstand per Beschluss andere


Personen,


z.B.


Auskunftspersonen,


Sachverständige,


Vertreter


von


Gewerkschaften, eine Schreibkraft, zu den Sitzungen hinzuziehen, soweit dies


sachlich erforderlich ist.


2.7


Die Sitzungen des Wahlvorstands finden als Präsenzsitzung statt.


Der Wahlvorstand kann aber abweichend hiervon beschließen, dass die Teilnahme


an einer nicht öffentlichen Sitzung des Wahlvorstands mittels Video- und


Telefonkonferenz erfolgen kann. Dies gilt nicht für Sitzungen, des Wahlvorstands





im Rahmen einer Wahlversammlung nach § 14a Abs. 1 S. 2 BetrVG,


zur Prüfung eingereichter Wahlvorschlagslisten nach § 7 Abs. 2 S. 2 WO


zur Durchführung eines Losverfahrens nach § 10 Abs. 1 WO.


Es muss sichergestellt sein, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis


nehmen können. Eine Aufzeichnung der Sitzung ist unzulässig. Die mittels Videound Telefonkonferenz Teilnehmenden bestätigen ihre Teilnahme gegenüber der


oder dem Vorsitzenden in Textform. Die Bestätigung ist der Niederschrift


beizufügen.


§ 3 Außerordentliche Sitzungen des Wahlvorstands


3.1


Neben


den


regelmäßigen


Wahlvorstandssitzungen


kann


der


Wahlvorstandsvorsitzende jederzeit weitere Wahlvorstandssitzungen einberufen


(außerordentliche


Wahlvorstandssitzungen). Für die außerordentlichen


Wahlvorstandssitzungen gelten die Regelungen des § 2 entsprechend.


3.2


Der Wahlvorstandsvorsitzende hat eine außerordentliche Betriebsratssitzung


einzuberufen, wenn zwei Mitglieder des Wahlvorstands die Einberufung einer


Wahlvorstandssitzung verlangt und ein zum Aufgabenbereich des Wahlvorstands


gehörendes Thema benennt, das auf der Sitzung behandelt werden soll. Die


Einberufung einer außerordentlichen Wahlvorstandssitzung kann in diesem Fall


jedoch unterbleiben, wenn das benannte Thema auch in der nächsten


regelmäßigen Betriebsratssitzung noch rechtzeitig behandelt werden kann. Das zu


behandelnde Thema ist in diesem Fall auf die Tagesordnung der nächsten


regelmäßigen Wahlvorstandssitzung zu setzen.


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§ 4 Beschlussfassung


4.1


Die Beschlüsse des Wahlvorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit seiner


stimmberechtigten Mitglieder gefasst.


4.2


Die Abstimmungen finden grundsätzlich offen durch Handheben statt, wenn das


Gesetz keine geheime Abstimmung verlangt. Der Wahlvorstand kann im Einzelfall


mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder eine geheime


Abstimmung beschließen.


4.3


Während einer Abstimmung darf sich keine Person im Sitzungsraum aufhalten, die


im Zeitpunkt der Abstimmung kein Teilnahmerecht an der Wahlvorstandssitzung


hat.


4.4


Die Wahlvorstandsmitglieder


Stillschweigen zu wahren.


haben


über


das


Abstimmungsverhalten


§ 5 Sitzungsniederschrift, Wahlakte


5.1


Über jede Sitzung des Wahlvorstands ist eine Sitzungsniederschrift anzufertigen.


Die Sitzungsniederschrift gibt unter den einzelnen Tagesordnungspunkten den


Wortlaut der Beschlüsse und das jeweilige Abstimmungsergebnis wieder.


5.2


Der Sitzungsniederschrift wird eine Anwesenheitsliste beigefügt, in die sich jeder


Sitzungsteilnehmer eigenhändig einzutragen hat.


5.3


Die Sitzungsniederschrift wird von dem gewählten Schriftführer verfasst. Ist der


Schriftführer


verhindert,


bestimmt


der


Wahlvorstand


ein


anderes


Wahlvorstandsmitglied, das die Sitzungsniederschrift verfasst.


5.4


Die Sitzungsniederschrift soll unverzüglich nach der Sitzung angefertigt werden.


Sie ist von dem Wahlvorstandsvorsitzenden und einem weiteren


Betriebsratsmitglied zu unterschreiben.


5.5


Die Sitzungsniederschrift wird allen an


Wahlvorstandsmitgliedern in Kopie zugesandt.


5.6


Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift sind unverzüglich schriftlich


geltend zu machen, spätestens bis zur nächsten Sitzung. Rechtzeitig erhobene


Einwendungen werden an die Sitzungsteilnehmer versendet und der


Sitzungsniederschrift als Anhang beigefügt.


5.7


Über jedes Schriftstück des Wahlvorstands ist eine Kopie anzufertigen. Diese soll


den Wahlakten beigeheftet werden. Der/Die Schriftführer/-in ist für die


ordnungsgemäße Führung der Wahlakten verantwortlich. Erklärungen, die dem


Wahlvorstand gegenüber abgegeben wurden (Wahlvorschläge, Einsprüche...),


werden ebenfalls in den Wahlakten verwahrt.


der


Sitzung


teilnehmenden


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5.8


Die Wahlunterlagen sind im Wahlvorstandsbüro unter Verschluss aufzubewahren.


Der Wahlvorstand hat zu gewährleisten, dass nur dessen Mitglieder Zugang zu den


Unterlagen haben.


§ 6 Vertretung des Wahlvorstandsvorsitzenden


6.1


Im Falle der Verhinderung des Wahlvorstandsvorsitzenden werden dessen


Aufgaben durch den Stellvertreter wahrgenommen.


6.2


Ist auch der Stellvertreter verhindert, werden die Aufgaben des


Wahlvorstandsvorsitzenden von dem zweiten Stellvertreter wahrgenommen.


§ 7 Inkrafttreten und Geltungsdauer dieser Geschäftsordnung


7.1


Diese Geschäftsordnung tritt am … in Kraft. Sie gilt bis zum Abschluss der


gegenständlichen Betriebsratswahl und Auflösung des Gremiums.


7.2


Der Wahlvorstand kann diese Geschäftsordnung mit der Mehrheit der Stimmen


seiner Mitglieder ändern oder aufheben.


_______________________


(Betriebsratsvorsitzende/r)


001 - Synopse Deutsch - Englisch zur Wahlordnung des Betriebsverfassungsgesetzs
009a - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe ab 101 wahlberechtigte AN)
009b - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe bis 100 wahlberechtigte AN)
009c - Checkliste für die Durchführung der ersten Wahlversammlung
011a - Anschreiben an den AG zur Erstellung der Wählerliste
011b - Letter to announce the start of the election season
011b - Wahlausschreiben für die BR-Wahl im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren
011c - Hinweise zur Erstellung einer Liste zur Erfassung der Wahlvorschläge
015a - Checkliste zur Vorbereitung der BR-Wahl
015b - Stimmzettel (Persönlichkeitswahl)