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Checkliste zur Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Checkliste: Wahlberechtigung (§ 7 BetrVG) und Wählbarkeit (§ 8 BetrVG)


Wahlberechtigung gemäß § 7 BetrVG:


Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines


anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb


eingesetzt werden.


Wahlberechtigt sind:


 Arbeitnehmer, unabhängig ob in Voll- oder Teilzeit tätig


 Befristet beschäftigte Arbeitnehmer, unabhängig von Art und Dauer der


Befristung


 Arbeitnehmer und Auszubildende, die älter als 16 Jahre sind


 Geringfügig Beschäftigte/Minijobber


 Arbeitnehmer in Mutterschutz


 Arbeitnehmer in Elternzeit


 Arbeitnehmer in Altersteilzeit (aktive Phase)


 Leiharbeitnehmer, geplanter Einsatz im Betrieb länger als drei Monate


 Langzeiterkrankte Arbeitnehmer


 Kurzfristig erkrankte Arbeitnehmer


 AT-Angestellte


 Trainee (Stammbetrieb)


 Praktikanten


 Werkstudenten


 Aushilfskräfte


 Arbeitnehmer im Außendienst


 Arbeitnehmer, die für Ihren Betrieb vorübergehend im Ausland tätig sind


Nicht wahlberechtigt sind:


 Leiharbeitnehmer, deren Einsatz kürzer als drei Monate geplant ist


 Werkarbeitnehmer


 Arbeitnehmer in Altersteilzeit in der passiven Phase


 Arbeitnehmer und Auszubildende, die jünger als 16 Jahre sind


 FSJler (Freiwilliges soziales Jahr)


 Schülerpraktikanten


 Ein-Euro-Jobber


 Freie Mitarbeiter


 Geschäftsführer


 Leitende Angestellte i. S. d. § 5 BetrVG


 Selbstständige


 Vorstandsmitglieder


2. Wählbarkeit gemäß § 8 BetrVG:


(1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sechs Monate dem Betrieb angehören


oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige


Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb


desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge


strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.


(2) Besteht der Betrieb weniger als sechs Monate, so sind abweichend von der Vorschrift in Absatz 1 über die sechsmonatige


Betriebszugehörigkeit diejenigen Arbeitnehmer wählbar, die bei der Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind


und die übrigen Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen.


Wählbar sind:


 Arbeitnehmer, unabhängig ob in Voll- oder Teilzeit tätig


 Befristet beschäftigte Arbeitnehmer, unabhängig von Art und Dauer der


Befristung


 Arbeitnehmer und Auszubildende, die älter als 18 Jahre sind


 Geringfügig Beschäftigte/Minijobber


 Arbeitnehmer in Mutterschutz


 Arbeitnehmer in Elternzeit


 Arbeitnehmer in Altersteilzeit (aktive Phase)


 Langzeiterkrankte Arbeitnehmer


 Kurzfristig erkrankte Arbeitnehmer


 AT-Angestellte


 Trainee (Stammbetrieb)


 Arbeitnehmer im Außendienst


Nicht wählbar sind:


 Werkarbeitnehmer


 Arbeitnehmer in Altersteilzeit (passive Phase)


 Arbeitnehmer und Auszubildende, die jünger als 18 Jahre sind


 Freie Mitarbeiter


 Geschäftsführer


 Leitende Angestellte i. S. d. § 5 BetrVG


 Leiharbeitnehmer


 FSJler (Freiwilliges soziales Jahr)


 Ein-Euro-Jobber


 Selbstständige


 Vorstandsmitglieder


Hinweis: Die Checkliste beansprucht keine Vollständigkeit. Sie dient lediglich als


Orientierungshilfe der wahlberechtigten sowie nicht wahlberechtigten Beschäftigten.


009a - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe ab 101 wahlberechtigte AN)
009b - Einladung zur Betriebsversammlung (Betriebe bis 100 wahlberechtigte AN)
009c - Checkliste für die Durchführung der ersten Wahlversammlung
011a - Anschreiben an den AG zur Erstellung der Wählerliste
011b - Letter to announce the start of the election season
011b - Wahlausschreiben für die BR-Wahl im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren
011c - Hinweise zur Erstellung einer Liste zur Erfassung der Wahlvorschläge
015a - Checkliste zur Vorbereitung der BR-Wahl
015b - Stimmzettel (Persönlichkeitswahl)
015c - Wahlniederschrift (Persönlichkeitswahl)