Vor der Betriebsratswahl

Falls es in Ihrer Firma noch keinen Betriebsrat gibt, sollten Sie bereits im Vorfeld einiges klären. Setzen Sie sich zu allererst mit Kollegen zusammen und beraten Sie, ob die Gründung eines Betriebsrats für Ihre Firma sinnvoll ist.

Sie stellen sich sicherlich die Frage, was ein Betriebsrat für die Belegschaft bewirken kann oder ob Ihr Unternehmen überhaupt groß genug für die Gründung eines Betriebsrats ist. Vielleicht denken Sie auch über einen Kandidatur nach?

Auf diese und viele weitere Fragen geben wir Ihnen auf diesen Seiten Antworten und erste Tipps für die Gründung eines Betriebsrats.

Aber so viel sei schon mal gesagt: Ein Betriebsrat kann die Situation der Beschäftigten eines Betriebs deutlich verbessern. Die Mitbestimmung von Betriebsräten reicht von der Gestaltung der Arbeitsplätze und -zeiten, bis zur Einstellung und Versetzung.

Deshalb ist es heute wichtiger denn je, dass motivierte Mitarbeiter kandidieren, um im Betrieb etwas zu bewegen.

Was in tausenden von Betrieben bereits selbstverständlich ist, sollte auch in Ihrer Firma möglich sein.

Zu guter Letzt: Keine Angst! Wenn Sie einen Wahlvorstand bilden und die Betriebsratswahlen einleiten, haben alle Beteiligten einen sehr guten Kündigungsschutz. Sie können aus diesem Grund nicht entlassen werden.

Unsere Empfehlungen in dieser Rubrik:

  • Welche Arbeitnehmer als Betriebsrat kandidieren können und wer bei der BR-Wahl stimmberechtigt ist, erfahren sie unter dem Punkt Wahlberechtigung.
  • Bei der Festlegung des Wahlverfahrens ist die Größte Ihres Betriebs entscheidend. Sie sollten sich deshalb frühzeitig informieren, welches Verfahren für Ihren Betrieb geeigent ist.