Betriebsratswahl 2026: Wahlkalender und Fristen für Wahlvorstände einfach erklärt
Stehen Sie kurz vor der Betriebsratswahl? Dann ist es entscheidend, die richtigen Termine und Fristen im Blick zu behalten. Der Digitale Wahlhelfer hilft Ihnen dabei, alle Schritte rechtzeitig zu planen – vom Wahlausschreiben bis zur Ergebnisbekanntgabe. Mit unserer kostenlosen Wahlscheibe können Sie die Fristen ganz einfach berechnen und behalten jederzeit den Überblick.
Warum Termine und Fristen so wichtig sind
Bei einer Betriebsratswahl gibt es viele gesetzliche Fristen. Wenn nur eine einzige Frist versäumt wird, kann die ganze Wahl angefochten oder sogar für unwirksam erklärt werden.
Als Wahlvorstand tragen Sie die Verantwortung, alle Schritte pünktlich umzusetzen. Ein klarer Zeitplan ist daher unverzichtbar.
Hilfe zu allen wichtigen Terminen und Fristen finden Sie in unserer Software, dem Digitalen Wahlhelfer mit elektronischem Wahlkalender. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine Wahlscheibe kostenfrei in papierform an.
Wann findet eine Betriebsratswahl statt?
- Die regulären Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt.
- Der Wahlzeitraum ist gesetzlich festgelegt: zwischen dem 1. März und dem 31. Mai eines Jahres.
- Außerhalb dieses Zeitraums sind Neuwahlen möglich, z. B. wenn ein Betriebsrat zurücktritt oder noch nie gewählt wurde.
- Die Amtszeit von außerordentlich gewählten Betriebsräten wird so angepasst, dass wieder der reguläre Turnus eingehalten wird.
Tipps für Sie als Wahlvorstand
- Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung.
- Nutzen Sie die Wahlscheibe als feste Erinnerungsstütze.
- Ergänzen Sie den Wahlkalender durch einen individuellen Zeitplan für Ihren Betrieb.
- Kontrollieren Sie regelmäßig, ob alle Schritte erledigt sind.
- Informieren Sie alle Beteiligten rechtzeitig über wichtige Termine.
Ablaufplan zur Betriebsratswahl (normales Wahlverfahren)
| Ereignis / Aufgabe | Gesetzliche Mindestfrist | Empfohlener Zeitpunkt / Hinweis |
| Feststellen des Endes der Amtszeit, Planung der Neuwahl, Analyse der Ausgangslage | – | Etwa 9 Monate vor der Wahl |
| Bestellung des Wahlvorstands durch den alten Betriebsrat | Spätestens 10 Wochen vor Ablauf der Amtszeit | Frühzeitig, um Schulungen und Vorbereitung zu ermöglichen |
| Erste Sitzung des Wahlvorstands, Wahl des Protokollführers, Beschluss über Schulungsteilnahme | Unverzüglich nach Bestellung | Teilnahme an Schulung so bald wie möglich |
| Klärung organisatorischer Fragen, Festlegung von Aushangorten, Geschäftsordnung | Direkt nach der Schulung | Schafft klare Abläufe im Wahlvorstand |
| Aufstellen der Wählerliste, Festlegung der Sitze, Mindestsitze für Minderheitsgeschlecht | Bis zum Erlass des Wahlausschreibens | Grundlage für das Wahlausschreiben |
| Erlass und Aushang des Wahlausschreibens | Spätestens 6 Wochen vor dem ersten Wahltag | Ideal: 7 Wochen vorher |
| Einsprüche gegen Wählerliste | Bis 2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens | Fristen unbedingt beachten |
| Einreichen von Vorschlagslisten | Bis 2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens | Möglichst frühzeitig einreichen |
| Prüfung der Vorschlagslisten, Behebung heilbarer Mängel | Innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Aufforderung | Fehler können sonst zur Ungültigkeit führen |
| Bekanntmachung der gültigen Vorschlagslisten | Spätestens 1 Woche vor Beginn der Stimmabgabe | Nach Ablauf aller Fristen |
| Erstellung der Stimmzettel, Briefwahlunterlagen, Wahlurnen etc. | – | So früh wie möglich |
| Versand der Briefwahlunterlagen | Unverzüglich nach Bekanntmachung der Vorschläge | Auf Antrag oder von Amts wegen |
| Korrektur der Wählerliste | Bis zum Abschluss der Stimmabgabe | Änderungen fortlaufend einarbeiten |
| Tag der Wahl, Stimmabgabe | Spätestens 1 Woche vor Ablauf der Amtszeit des alten Betriebsrats | Öffentliche Stimmauszählung anschließend |
| Öffnung der Briefwahlumschläge, Stimmauszählung | Zu Beginn der öffentlichen Sitzung | Direkt nach Wahlende |
| Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten | Unverzüglich nach Stimmauszählung | Wahlniederschrift anfertigen |
| Möglichkeit zur Ablehnung der Wahl | Binnen 3 Arbeitstagen nach Benachrichtigung | |
| Konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats | Innerhalb 1 Woche nach Wahltag | Wahl des Vorsitzenden |
| Letzter Tag für Wahlanfechtung | 2 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses | Danach gilt die Wahl als rechtskräftig |
| Vernichtung verspätet eingegangener Briefwahlstimmen | 1 Monat nach Bekanntgabe (wenn keine Anfechtung) | |
| Aufbewahrung der Wahlakte | Bis zum Ende der Amtszeit des neuen Betriebsrats | Pflicht des Betriebsrats |
Ihre Wahlscheibe: Fristen einfach berechnen
Damit Sie den Überblick behalten, stellen wir Ihnen kostenfrei eine Wahlscheibe zur Verfügung. Mit diesem Hilfsmittel können Sie alle Fristen zur Wahl einfach und zuverlässig berechnen.
So gehen Sie vor:
- Sie tragen den Wahltag ein.
- Die Scheibe zeigt Ihnen automatisch, welche Termine und Fristen sich daraus ergeben – etwa für den Aushang des Wahlausschreibens oder den Eingang von Wahlvorschlägen.
- Sie haben damit jederzeit eine visuelle und sichere Orientierung.
Die Wahlscheibe eignet sich perfekt als Planungsinstrument für Sie und Ihr gesamtes Gremium.