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Nach der Betriebsratswahl

Vernichtung der verspätet eingegangenen Briefwahlumschläge

1 Minuten Lesezeit

Bei der Betriebsratswahl dürfen verspätet eingegangene Briefwahlumschläge nicht geöffnet werden!

Wie Sie mit diesen Briefwahlumschlägen verfahren müssen, lesen Sie hier!

Dokument mit Aufschrift ‚Top Secret‘ in einem Aktenvernichter – Symbol für die Vernichtung verspäteter Briefwahlumschläge bei der Betriebsratswahl.

Verspätet eingegangene Briefwahlumschläge dürfen nicht geöffnet werden! Sie werden mit einem Eingangsstempel versehen und aufbewahrt. Nach der Wahl übergibt der Wahlvorstand diese Briefwahlumschläge an den Betriebsrat.

Auch der Betriebsrat darf diese Briefwahlumschläge nicht öffnen. Sofern die Wahl nicht angefochten wird, sind die Umschläge spätestens einen Monat nach der Wahl zu vernichten.

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