Nach der Betriebsratswahl

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Durchführung der Betriebsratswahl in Ihrem Betrieb! Es liegen arbeitsreiche Wochen und Monate hinter Ihnen. Gerade am Anfang stellen sich dabei viele Fragen: Wie läuft die konstituierende Sitzung ab? Wie wird der Betriebsratsvorsitzende gewählt? Und wie wird die Arbeit im Betriebsrat aufgeteilt?

Auch für den Wahlvorstand gibt es nach der Wahl noch ein paar Dinge zu tun, bevor seine Arbeit erledigt ist. Er begleitet das neu gewählte Betriebsratsgremium in die konstituierende Sitzung.

Wurde der bei Wahl des Betriebsrats gegen grundsätzliche Vorschriften verstoßen, kann mit der Anfechtung der BR-Wahl erreicht werden, dass diese von einem Arbeitsgericht für unwirksam erklärt wird. In diesem Fall muss die Wahl erneut durchgeführt werden.

Steht das neue BR-Gremium fest und wurde der Betriebsratsvorsitzende gewählt, kann eine Arbeitsteilung innerhalb des Betriebsrats kann sinnvoll sein. Die Aufgaben des Betriebsrats sind vielfältig und verlangen oft Expertenwissen. Daher bietet es sich an, neben dem Wirtschaftsausschuss weitere Ausschüsse zu bilden, die sich bestimmten Spezialthemen widmen.

Welche Ausschüsse hier in Frage kommen und was Sie darüber hinaus nach der BR-Wahl wissen sollten, haben wir in dieser Rubrik für Sie zusammengefasst.

Unsere Empfehlungen in dieser Rubrik:

  • Was sie bei der Wahl das Betriebsratsvorsitzenden beachten müssen, erfahren Sie unter dem Punkt Konstituierende Sitzung des Betriebsrats.
  • Nach der Wahl muss der Betriebsrat schnell die Geschäfte aufnehmen. Um Ihre Aufgaben rechtssicher zu erledigen, sollten Sie unbedingt Ihr Recht auf Fortbildung nutzen.