Wahlausschreiben - Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
BAG 7 ABR 10/20 vom 28. Apr. 2021
Ist in dem Wahlausschreiben für eine Betriebsratswahl keine Uhrzeit angegeben, bis zu der am letzten Tag der zweiwöchigen Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen der Zugang von Vorschlagslisten beim Wahlvorstand bewirkt werden kann, dürfen die wahlberechtigten Arbeitnehmer davon ausgehen, dass der Wahlvorstand Vorkehrungen dafür trifft, bis 24:00 Uhr von eingereichten Vorschlagslisten Kenntnis nehmen zu können. Ein vor 24:00 Uhr in den Briefkasten des Wahlvorstands eingelegter Wahlvorschlag ist dann noch rechtzeitig eingereicht.
Rechtsweg - Arbeitnehmereigenschaft einer Telefonsexdienstleisterin - Eingliederung - Fremdbestimmung
ArbG 13 Ca 7318/19 vom 25. Aug. 2020
Die für ein Arbeitsverhältnis typische persönliche Abhängigkeit einer als Freiberuflerin geführten Telefonsexdienstleisterin kann sich aus ihrer Eingliederung in eine fremde betriebliche Arbeitsstruktur ergeben. Das ist dann der Fall, wenn sie durch eine einseitige Steuerung und Kontrolle der Betriebsabläufe in einer Weise ihrer Selbstständigkeit beraubt wird, die über die mögliche Einflussnahme bei einem freien Dienstvertrags hinausgeht.
Betriebsratswahl - Wahlvorstand - erfolglose Wahlversammlung - Bestellung durch Arbeitsgericht
LAG 3 TaBV 23/19 vom 22. Jan. 2020
Beschließen die Teilnehmenden einer ordnungsgemäß einberufenen Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes mehrheitlich eine Vertagung dieser Versammlung, mit der Folge, dass kein erster Wahlgang zustande kommt, kann ohne Durchführung einer weiteren Wahlversammlung die gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands nach § 17 Abs. 4 BetrVG betrieben werden.
Leitender Angestellter - Personalverantwortung - unternehmerisch bedeutsame Personengruppe - Wahlanfechtung
ArbG 3 BV 3 a/18 vom 27. Juni 2018
Das ArbG Neumünster hat entschieden, dass ein Filialleiter im Bereich der Systemgastronomie in den Betriebsrat gewählt werden kann und nicht etwa zwingend ein leitender Angestellter ist.
Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands im Hauptsacheverfahren; Funktionsunfähiger Wahlvorstand
LAG Köln 3 TaBVGa 3/13 vom 29. Mai 2013
Die Beteiligten streiten im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über die personelle Ergänzung eines Wahlvorstands zur Betriebsratswahl im Betrieb der Beteiligten.
Unwirksamkeit einer Wahl des Wahlvorstands
LAG Nürnberg 5 TaBVGa 2/13 vom 17. Mai 2013
1. Eine Erhöhung der in § 17 II 1 BetrVG vorgesehenen Zahl von drei Wahlvorstandsmitgliedern setzt im Falle des § 16 I 2 BetrVG einen Beschluss des Betriebsrats und im Falle des § 17 II 1 2. HS BetrVG eine Abstimmung im Rahmen einer Betriebsversammlung voraus. 2. Sind mehr Kandidaten für die Wahl des Wahlvorstands vorgeschlagen, als der Wahlvorstand Mitglieder hat, muss zwingend eine Abstimmung darüber erfolgen, wer dem Wahlvorstand angehören soll. Erfolgt eine solche Abstimmung nicht, ist der Wahlvorstand nicht wirksam bestellt worden.
Anfechtung einer Betriebsratswahl – Prüfung der Vorschlagsliste – Streichung eines unzulässigen Kennworts
BAG 7 ABR 40/11 vom 15. Mai 2013
1. Ein gewerkschaftlicher Wahlvorschlag zur Betriebsratswahl liegt nur vor, wenn er nach § 14 Abs. 5 BetrVG von zwei Gewerkschaftsbeauftragten unterzeichnet ist. Nur dann darf die Bezeichnung der Gewerkschaft auch als Kennwort verwendet werden. 2. Der Wahlvorstand hat bei einem Wahlvorschlag, der zu Unrecht eine Gewerkschaftsbezeichnung als Kennwort trägt, das Kennwort zu streichen und ihn stattdessen mit Namen und Vornamen der beiden Erstbenannten auf der Liste zu bezeichnen. 3. Es ist nicht Aufgabe des Wahlvorstands zu prüfen, ob Wähler bei der Sammlung von Stützunterschriften beim Wahlvorschlag getäuscht wurden.
Besonderer Kündigungsschutz eines Wahlvorstandsaspiranten
LAG Hamm 13 Sa 6/13 vom 15. März 2013
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 03.09.2012 – 3 Ca 319/12 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Revision wird zugelassen.
Betriebsratswahl - Minderheitengeschlecht - kein Ausschluss Überrepräsentanz - Wahlanfechtung
BAG 7 ABR 67/11 vom 13. März 2013
Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. Juni 2011 - 4 TaBV 86/10 - aufgehoben. Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 15. Oktober 2010 - 3 BV 37/10 - wird zurückgewiesen.
Betriebsratswahl - unwirksamer Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG – Wahlanfechtung
BAG 7 ABR 70/11 vom 13. März 2013
Die mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG eröffnete Möglichkeit, durch Tarifvertrag vom Gesetz abweichende Arbeitnehmervertretungsstrukturen zu bestimmen, setzt einen Zusammenhang zwischen vornehmlich organisatorischen oder kooperativen Rahmenbedingungen auf Arbeitgeberseite und der wirksamen sowie zweckmäßigen Interessenvertretung der Arbeitnehmer voraus. Fehlt es hieran, ist der Tarifvertrag unwirksam.
Gewerkschaftliches Zutrittsrecht bei Vorbereitung einer Betriebsratswahl
ArbG Aachen 9 BVGa 11/12 vom 8. Nov. 2012
1. Dem Vertretensein einer Gewerkschaft im Betrieb i. S. des gewerkschaftlichen Zutrittsrechts zum Betrieb nach §§ 2, 17 BetrVG zur Vorbereitung einer Betriebsratswahl steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber nach Bekanntwerden der Betriebsratswahlinitiative sämtlichen namentlich benannten Gewerkschaftsmitgliedern außerordentlich kündigt, jedenfalls insofern noch Kündigungsschutzverfahren über die Rechtswirksamkeit der Kündigungen anhängig sind. 2. Der Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung zur Sicherung des gewerkschaftlichen Zutrittsrechts zum Betrieb zur Vorbereitung einer Betriebsratswahl ist dann regelmäßig gegeben, wenn der Arbeitgeber der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft den Zutritt generell verwehrt, wohingegen der Verfügungsgrund regelmäßig abzulehnen ist, wenn der Arbeitgeber lediglich einem einzelnen Gewerkschaftsbeauftragten aus in dessen Personen begründeten Umständen ein Hausverbot erteilt.
Gestellte Arbeitnehmer - Wählbarkeit zum Betriebsrat
BAG 7 ABR 34/11 vom 15. Aug. 2012
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die in Betrieben privatrechtlich organisierter Unternehmen tätig sind, sind dort bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen zum Betriebsrat wählbar.
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Zeitpunkt der Prüfpflicht - Auswirkung eines Verstoßes auf Wahlergebnis
BAG 7 ABR 21/11 vom 18. Juli 2012
Die Beteiligten zu 1. bis 3. sind Arbeitnehmer der zu 5. beteiligten Arbeitgeberin und fechten im vorliegenden Verfahren die am 22. April 2010 durchgeführte Wahl des zu 4. beteiligten Betriebsrats an. Zur Durchführung dieser Wahl bestellte der Betriebsrat in seiner vorherigen Zusammensetzung die Arbeitnehmer R, Kr und Wi in den Wahlvorstand.
Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber
BAG 2 AZR 299/11 vom 19. Apr. 2012
Die Parteien streiten im Zusammenhang mit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung über das Bestehen von Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber.
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Aufführen der Kandidaten auf dem Stimmzettel als Voraussetzung für die Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl
LAG Köln 5 TaBV 29/11 vom 5. März 2012
1. Nach § 11 Abs. 2 WO sind die Vorschlagslisten (nur) unter Angabe der beiden an erster Stelle benannten Bewerberinnen oder Bewerber aufzuführen. 2. § 11 Abs. 2 WO ist eine wesentliche und zwingende Wahlvorschrift. 3. Eine Betriebsratswahl ist anfechtbar, wenn auf dem Stimmzettel alle Kandidaten aufgeführt werden.
Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zur Durchführung einer Informationsveranstaltung in betriebsratslosen Betrieben zum Zwecke der Bestellung eines Wahlvorstands
BAG 7 ABR 28/10 vom 16. Nov. 2011
Der Gesamtbetriebsrat ist nicht berechtigt, in betriebsratslosen Betrieben zum Zwecke der Bestellung eines Wahlvorstands für die Durchführung einer Betriebsratswahl Informationsveranstaltungen durchzuführen, die den Charakter von Belegschaftsversammlungen haben.
Abbruch einer Betriebsratswahl - Fehler bei der Bestellung des Wahlvorstandes
BAG 7 ABR 61/10 vom 27. Juli 2011
1. Auf Antrag des Arbeitgebers ist eine Betriebsratswahl abzubrechen, wenn sie voraussichtlich nichtig ist. Die bloße Anfechtbarkeit genügt nicht. 2. Einem nicht existenten Wahlvorstand kann untersagt werden, weiter tätig zu werden. Die nur fehlerhafte Bestellung reicht nicht aus.
Leiharbeitnehmer zählen zur Arbeitnehmerzahl
LAG Hamm 10 TaBV 1/11 vom 15. Juli 2011
Längerfristig beschäftigte Leiharbeitnehmer sind – auch trotz des Wegfalls der 24-monatigen Begrenzung – bei der Bemessung der Größe eines im Entleiherbetrieb zu wählenden Betriebsrats nicht zu berücksichtigen.
Betriebsratswahl – Wahlanfechtung – Wahlzeit
LAG Schleswig-Holstein 2 TaBV 41/10 vom 21. Juni 2011
Angabe der Wahlzeit stellt eine wesentliche Vorschrift für die Betriebsratswahl dar. Wird diese Wahlzeit nicht eingehalten, wird die Durchführung der Betriebsratswahl unzulässig beeinträchtigt und führt zur Anfechtbarkeit der Wahl.
Versiegelungspflicht der Wahlurne bei Wahlende und Transport zum Wahllokal
ArbG Herford 2 BV 12/10 vom 23. März 2011
Keine Versiegelungspflicht der Wahlurne bei Wahlende und anschließendem Transport zum letzten Wahllokal, wenn die Wahlauszählung ca. 30 Minuten nach Wahlende erfolgt und die Wahlurne bis dahin unter ständiger Aufsicht zumindest von 2 Wahlvorstandsmitgliedern ist.
Unwirksamkeit einer Wahlvorschlagsliste wegen Verwechslungsgefahr
LAG Hamm 13 TaBV 98/10 vom 18. März 2011
Wird eine Wahlvorschlagsliste mit einem irreführenden Kennwort trotz Beanstandung durch den Wahlvorstand nicht korrigiert, ist sie ungültig.
Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers
LAG Hamm 13 Sa 1566/10 vom 25. Feb. 2011
Ein Wahlbewerber besitzt besonderen Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3 Satz 1 KSchG in jedem Fall dann, wenn ein gültiger Wahlvorschlag beim Wahlvorstand eingereicht wurde. Es kommt nicht darauf an, ob zu diesem Zeitpunkt die Betriebsratswahl durch Erlass des Wahlausschreibens bereits eingeleitet worden war.
Ordentliche Kündigung eines Wahlbewerbers ist unwirksam
ArbG Herford 2 Ca 268/10 vom 21. Juli 2010
Der Beginn des Status als Wahlbewerber i.S.v. § 15 Abs. 3 KschG zur Betriebsratswahl kann zwischen der Wahlvorstandsbestellung und dem Erlass des Wahlausschreibens liegen.
Keine Beendigung des Restmandats
BAG 7 AZR 728/08 vom 5. Mai 2010
Vergütungsansprüche für Betriebsratstätigkeit im restmandatierten Betriebsrat - Beendigung der Mitgliedschaft im restmandatierten Betriebsrat
Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Eilantrag auf Zulassung einer Wahlvorschlagsliste nebst Hilfsantrag auf Abbruch der Betriebsratswahl
LAG Hamm 10 Ta 384/06 vom 12. Juli 2006
Die Wertfestsetzung für ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren, in dem im Wege der einstweiligen Verfügung in erster Linie die Zulassung einer Wahlvorschlagsliste für eine Betriebsratswahl und hilfsweise der Abbruch der Betriebsratswahl begehrt wird, kann der Festsetzungspraxis in Wahlanfechtungsverfahren nach § 19 BetrVG folgen.
Unzulässiger Eilantrag zur Berichtigung oder Aussetzung einer Betriebsratswahl
LAG Baden-Württemberg 13 TaBV 4/06 vom 6. März 2006
Grundsätzlich kann Gegenstand einer einstweiligen Verfügung auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nur ein Anspruch sein, der durch Zwangsvollstreckung im Wege der Vollziehung nach §§ 928, 936 ZPO durchgesetzt werden kann.
Verfassungswidrige Geschlechterquote für Zusammensetzung des Betriebsrats - Richtervorlage, Verfassungswidrigkeit, Wahlgleichheit, Betriebsratswahlen, Frauenquote, Minderheitsgeschlecht
LAG Köln 2 TaBV 1/03 vom 13. Okt. 2003
§ 15 Abs. 2 BetrVG verletzt die Wahlgleichheit, insbesondere die Chancengleichheit des Zugangs zu den Betriebsratsämtern, ohne dass hierfür eine sachlich erforderliche Ausnahme vorliegt. Weder aus dem Zweck der Wahl, noch aus der besonderen Organisationsstruktur des Gremiums Betriebsrat oder aus der Natur des Regelungsbereichs folgt, dass eine Bevorzugung des jeweils im Betrieb in der Minderheit befindlichen Geschlechts gerechtfertigt ist.
Anfechtung einer Betriebsratswahl; Voraussetzungen einer rechtswirksamen Betriebsratswahl; Bestimmung der Fristen zwischen Wahlausschreibung und Wahl; Folgen der Verletzung der Mindestfristen
LAG Düsseldorf 3 TaBV 40/02 vom 3. Dez. 2002
Die Beteiligten zu 1. bis 3. sind Arbeitnehmer der Beteiligten zu 5., einem Lebensmittel-Filial-Unternehmen mit ca. 60 Filialen und ca. 550 Beschäftigten. Der Beteiligte zu 4. (Antragsgegner) ist der aus der Betriebsratswahl vom 15.03.2002 hervorgegangene 11-köpfige Betriebsrat, dessen Wahl die Beteiligten zu 1. bis 3. anfechten.
Zusammensetzung des Betriebsrats nach Geschlechtern
LAG Rheinland-Pfalz 10 TaBV 743/02 vom 13. Nov. 2002
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Wahlanfechtungsverfahrens über die personelle Zusammensetzung des Betriebsrats.
Betriebsverfassungsrecht; Betriebliche Übung - Geltung einer Betriebsvereinbarung in einem Betriebsteil
BAG 1 ABR 26/01 vom 19. Feb. 2002
Ein Betriebsteil i.S.d. § 4 Satz 1 BetrVG a.F. muss ein bestimmtes Maß an organisatorischer Selbständigkeit gegenüber dem Hauptbetrieb aufweisen. Maßgebend dafür ist das Bestehen einer Leitung, die überhaupt Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt. Diese Weisungsrechte müssen sich nicht auf alle mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten erstrecken.
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
BAG 2 ABR 1/00 vom 8. Juni 2000
Die vom Arbeitgeber gemäß § 2 BeschSchG zu treffenden vorbeugenden Schutzmaßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz berechtigen ihn nicht, der sexuellen Belästigung beschuldigte Arbeitnehmer zu entlassen, wenn ihnen eine entsprechende Tat nicht nachgewiesen werden kann. Auch § 4 BeschSchG gewährt insoweit kein Kündigungsrecht.
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Beschwerdefrist - Postlaufzeiten; Betriebsrat: Anspruch auf Einsichtnahme in Bruttolohn- und Gehaltslisten der Belegschaft - erfolgreich angefochtene Betriebsratswahl
LAG Baden-Württemberg 21 TaBV 3/99 vom 28. Okt. 1999
Einem Beteiligten eines Beschlussverfahrens ist wegen Versäumung der Beschwerdefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sein Prozessbevollmächtigter die Sendung mit der Beschwerdeschrift am zweiten Werktag vor Fristablauf zur Post gegeben hat. Er ist nicht verpflichtet, den Eingang der Beschwerdeschrift beim Landesarbeitsgericht zu überwachen.
Einstweilige Verfügung gegen Betriebsratswahl
LAG Hamm 3 TaBV 137/94 vom 9. Sep. 1994
Nur in besonderen Ausnahmefällen kann durch einstweilige Verfügung auch ein vorzeitiger Abbruch der Betriebsratswahl vorgesehen werden, dann nämlich, wenn der festgestellte Rechtsmangel nicht korrigierbar und die Weiterführung der Wahl mit Sicherheit eine erfolgreiche Anfechtung oder Nichtigkeit der Betriebsratswahl zur Folge hätte.