Außendienstmitarbeiter sind genauso Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes wie alle anderen Arbeitnehmer auch.
Wann gehört aber ein Außendienstmitarbeiter jetzt zu Ihrem Betrieb, in dem Sie als Wahlvorstand die Betriebsratswahl durchzuführen haben? Dr. Matthias Ferstl erklärt euch, zu welchem Betrieb sie zugeordnet werden.
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