Wahlausschreiben nachträglich korrigieren - Ist das erlaubt?

Das Wahlausschreiben ist bildlich gesprochen: der große Wurf. Ist aber ein großer Wurf noch ein großer Wurf, wenn man nachträglich etwas ändert? W.A.F.-Referent und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Matthias Ferstl klärt euch auf.

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