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Mehrheitswahl und Persönlichkeitswahl - einfach erklärt
Erstmal muss man wissen, dass die Mehrheitswahl und die Persönlichkeitswahl ein und dasselbe Wahlverfahren meinen. Der Gegenbegriff zur Mehrheits- bzw. Persönlichkeitswahl ist vielmehr die Verhältniswahl bzw. Listenwahl. Weitere Unterschiede bekommt ihr von Fachanwalt Dr. Matthias Ferstl in diesem Video erklärt.
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