Doppelte Stützunterschriften, was jetzt?

Wenn Sie in einem Betrieb mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern arbeiten, dann gilt: Ein Wahlberechtigter kann rechtlich gesehen nur einen Wahlvorschlag mit seiner Unterschrift unterstützen, nicht aber zwei oder gar mehrere Wahlvorschläge. Was passiert aber jetzt, wenn es einige Arbeitnehmer doch tun? Was nun der Wahlvorstand zu tun hat, erklärt euch Dr. Matthias Ferstl, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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