Im normalen Wahlverfahren bei der Betriebsratswahl werden die Briefumschläge der Briefwahl unmittelbar nach dem Abschluss der Stimmabgabe geöffnet. Was der Wahlvorstand damit dann genau tun muss, erfahrt ihr in diesem Video mit Dr. Matthias Ferstl, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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