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Wählerliste

B
BreitesKreuz
Feb 2026 bearbeitet

Hallo zusammen,

wann muss die Wählerliste ergänzt werden, wenn Anhörungen zu Neueinstellungen beim BR (=Wahlvorstand) eingehen? Oder wenn der BR der Einstellung zustimmt? Oder wann der tatsächliche Arbeitsbeginn ist?

Zusätzliche Infos: Das Wahlausschreiben und die Wählerliste sind schon raus. Die Frist für die Wahlvorschläge ist abgelaufen und es sind Vorschläge da. An der BR-Größe und dem Minderheitengeschlecht wird sich nichts ändern.

Danke für eure Hinweise.

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Community-Antworten (3)

G
Galaxy

11.02.2026 um 11:56 Uhr

@breiteskreuz die Wählerliste der "aktiven" Wahlberechtigten wird bis zum Tag der Wahl aktualisiert. Wählen darf wer am Wahltag im Betrieb beschäftigt ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Gruß Galaxy

D
Damei81

12.02.2026 um 13:51 Uhr

ersr wenn der MA anfängt zu arbeiten ist er wahlberechtigt! ICh würde auch erst zu dem Tag die Wählerliste ändern!

C
celestro

12.02.2026 um 17:38 Uhr

"Oder wann der tatsächliche Arbeitsbeginn ist?"

This!

"An der BR-Größe und dem Minderheitengeschlecht wird sich nichts ändern."

Und selbst wenn, wäre das völlig egal.

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