Wählerliste
Hallo zusammen,
wann muss die Wählerliste ergänzt werden, wenn Anhörungen zu Neueinstellungen beim BR (=Wahlvorstand) eingehen? Oder wenn der BR der Einstellung zustimmt? Oder wann der tatsächliche Arbeitsbeginn ist?
Zusätzliche Infos: Das Wahlausschreiben und die Wählerliste sind schon raus. Die Frist für die Wahlvorschläge ist abgelaufen und es sind Vorschläge da. An der BR-Größe und dem Minderheitengeschlecht wird sich nichts ändern.
Danke für eure Hinweise.
Community-Antworten (3)
11.02.2026 um 11:56 Uhr
@breiteskreuz die Wählerliste der "aktiven" Wahlberechtigten wird bis zum Tag der Wahl aktualisiert. Wählen darf wer am Wahltag im Betrieb beschäftigt ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Gruß Galaxy
12.02.2026 um 13:51 Uhr
ersr wenn der MA anfängt zu arbeiten ist er wahlberechtigt! ICh würde auch erst zu dem Tag die Wählerliste ändern!
12.02.2026 um 17:38 Uhr
"Oder wann der tatsächliche Arbeitsbeginn ist?"
This!
"An der BR-Größe und dem Minderheitengeschlecht wird sich nichts ändern."
Und selbst wenn, wäre das völlig egal.
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