Hallo unser WV hat folgendes Problem

unsere Personalabteilung hat dem WV eine Excel Tabelle mit allen Beschäftigen zur Verfügung gestellt für die Wählerliste. Auf Grund dieser Excel Liste wurde das Wählerverzeichnis (Wählerliste) erstellt und zusammen mit dem Wahlausschreiben am 14.04.2010 ausgehangen.
Nun ist dem WV nach Rückfrage eines MA (wohlgemerkt ein offizieller Einspruch liegt nicht vor) aufgefallen, dass dieser MA nicht auf der von der Personabteilung erstellen Liste war. Einspruchsfrist gegen die Wählerliste läuft heute 17:00 aus.

Frage:
1) Kann/ muss der WV die Wählerliste aktualisieren ?
2) Dadurch erhöht sich die Zahl der wahlberechtigten MA, aber die Anzahl Sitze im BR bleibt gleich, auch das Geschlecht in der Minderheit ist von dieser MA Anzahl Änderung nicht betroffen. Kann/muss das Wahlausschreiben zurückgezogen werden?
3) Muss der WV den betroffenen MA informieren, dass er jetzt auf der Wählerliste steht?

Danke für die Antworten