Moin zusammen,

folgender Fall:
für die anstehende BR-Wahl wurde dem Wahlausschuss von der GL eine Wählerliste zur Verfügung gestellt. Auf dieser Liste befanden sich 2 Mitarbeiter, die nach Meinung des WA ihren Aufgaben und der Stellung im Betrieb (Ebene, Gehaltseinstufung Befugnisse etc.) lt. §5 Abs.3 als "leitende Angestellte" zu sehen sind. diese Mitarbeiter wurden aus der Liste gestrichen und die Wählerliste so ausgehängt.

Die Einspruchsfrist ist mittlerweile abgelaufen, heute wird nun jedoch von den beiden MA bemängelt (und von der Personalleitung bestätigt) das sie keine leitenden Angestellten und somit Wahlberechtigt sind.

Wie ist hier vorzugehen?
1. ist der Einspruch überhaupt so gerechtfertigt (er erfolgte per Mail und wie gesagt nach Ablauf der Frist) und die Entscheidung des WA einfach so umzustossen?
2. da die Frsit bereits abgelaufen ist: wenn diese MA denn Wahlberechtigt sind, was passiert mit der Wählerliste bzw. der Wahl - kann die Wählerliste einfach so nachträglich geändert werden? muss die Wahl abgebrochen und neu begonnen werden?

Danke und Gruß
Holly