Gründung BR - nach welchen Kriterien wird ein leitender Angestellter definiert?
Die AN einer Firma möchten einen BR gründen, was von der GF ungern akzeptiert wird. Die Firma selbst hat gesamt genug MA (über 30).
Die Frage: nach welchen Kriterien wird ein leitender Angestellter definiert?
In dem Fall: Werkstattmeister (mit Meisterabschluss), möchte sich zur Wahl stellen
Aufgabenbereich: Werkstattleiter, die Werkstatt stellt orthopädische Sachen her, etwa 3 Mitarbeiter in dieser Werkstatt. Der Werkstattmeister hat außer den organisatorischen Aufgaben in dieser Werkstatt keine personelle Kompetenzen (mit Einstellung, Entlassung, Lohnfragen etc hat er nichts zu tun).
Die Frage stellt sich, kann er von der GF als leitender Angestellter definiert und somit seine Kandidatur verhindert werden?
Vielen Dank.
Community-Antworten (4)
15.01.2008 um 19:05 Uhr
Das kann die GF "definieren" so lange sie will. Diese Frage beantwortet mit Relevanz für die BR-Wahl dann zunächst mal ausschließlich der Wahlvorstand. Nur dieser stellt die Wählerliste auf, und danach gilt dann ausschließlich § 8 BetrVG.
M.E. ist dieser Werkstattmeister keinesfalls ein "Leitender"
Ich wünsche euch viel Erfolg bei der BR-Gründung.
15.01.2008 um 19:06 Uhr
@homilus Wer leitender Angestellter ist, definiert der WV - nicht die GF. Diese kann im Zweifel ein Gericht bemühen. Aber einen Werkstattleiter sehe ich auch nicht als leitenden Angestellten an...
15.01.2008 um 20:17 Uhr
@@homilus
Begriff des Leitenden Angestellten Definition! gucks du hier...
http://www.betriebsrat.com/03_informationen/einmaleins/tipp4.htm
Viel Erfolg!
15.01.2008 um 22:17 Uhr
Vielen Dank für die schnellen Antworten, habe es so weitergegeben. Hoffen wir, dass die Gründung eines BR dort überhaupt stattfindet.
Homilus
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