Hallo,
in unserer Firma wurde ein Betriebsrat zum 01.10.21 gegründet. Vor der Gründung wurde ein Organigramm veröffentlicht, welches aber erst nach der Gründung des BR gültig ist, also zum 01.11. ebenfalls bekommen Mitarbeiter vor der Gründung 15.09.21 die Mitteilung, dass sie in eine andere Abteilung versetzt werden aber auch mit Wirkung zum 01.11.21, somit ist die Umsetzung der Maßnahmen ebenfalls zu einem Zeitpunkt wo es einen BR im Unternehmen gibt.

Meine Frage:
Muss nun der neu gegründeten BR zustimmen bzw kann er Einspruch dagegen einlegen, da die Umsetzung der Mitarbeiter und die Gültigkeit des Organigramms zu einem Zeitpunkt eintritt, in dem es einen Betriebsrat gibt.

Vielen Dank