Zustimmung nach BR Gründung
Hallo, in unserer Firma wurde ein Betriebsrat zum 01.10.21 gegründet. Vor der Gründung wurde ein Organigramm veröffentlicht, welches aber erst nach der Gründung des BR gültig ist, also zum 01.11. ebenfalls bekommen Mitarbeiter vor der Gründung 15.09.21 die Mitteilung, dass sie in eine andere Abteilung versetzt werden aber auch mit Wirkung zum 01.11.21, somit ist die Umsetzung der Maßnahmen ebenfalls zu einem Zeitpunkt wo es einen BR im Unternehmen gibt.
Meine Frage: Muss nun der neu gegründeten BR zustimmen bzw kann er Einspruch dagegen einlegen, da die Umsetzung der Mitarbeiter und die Gültigkeit des Organigramms zu einem Zeitpunkt eintritt, in dem es einen Betriebsrat gibt.
Vielen Dank
Community-Antworten (2)
15.11.2021 um 16:56 Uhr
Fitting RN 15 zu § 99 BetrVG Voraussetzung für die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte aus §§ 99 ff. ist die Wahl eines BR. Folglich ist der ArbGeb. in seinen personellen Entscheidungen frei, wenn in einem Betrieb ein BR zwar gebildet werden könnte, dieser aber tatsächlich nicht besteht (LAG Düsseldorf 2.1.1968 – 8 Sa 350/67, BB 1968, 628). Ein erstmals gewählter BR kann erst nach Konstituierung beteiligt werden, da er vorher handlungsunfähig ist (DKKW/Bachner Rn. 11; HWGNRH/Huke Rn. 10; Richardi BetrVG/Thüsing Rn. 21; BAG 23.8.1984 – 6 AZR 520/82, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 36 mAnm Richardi). Eine vorher durchgeführte Personalmaßnahme bedarf nicht der (nachträglichen) Genehmigung dieses BR (GK-BetrVG/Raab Rn. 13; MHdB ArbR/Lunk § 340 Rn. 4).
Wen der AG also die Versetzung vor der konstituierenden Sitzung dem MA mitgeteilt hat, braucht er den BR nicht mehr anzuhören. Auch wenn die tatsächliche Versetzung erst nach der Konstituierung stattfindet. Er hat sein Direktionsrecht VORHER wahrgenommen.
25.11.2021 um 09:53 Uhr
Ich würde unter umständen einmal prüfen lassen inwieweit das Auswirkungen auf die Arbeit des BR hat. Hinsichtlich einer beabsichtigen Behinderung der BR Wahl oder der zukünftigen BR Arbeit. wäre eine solche Absicht dahinter nachweisbar weis ich nicht ob man da nicht was machen kann.
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