Erstellt am 29.05.2006 um 06:32 Uhr von Mona-Lisa
guten Morgen JOBU,
eher nicht!
Können eure "sogenannten" Marktleiter Personal einstellen und kündigen? Dafür wird es wohl einen Personalchef geben.
Im § 5 BetrVG z.B. Fitting, wird der Begriff "Leitender Angestellter" sehr genau beschrieben.
Gruss Mona-Lisa
Erstellt am 29.05.2006 um 07:15 Uhr von Fayence
JOBU,
ergänzend findest Du in diesem Link eine Übersicht "Abgrenzung Ltd. Ang. / AN".
http://www.lexisnexis.de/downloads/brwcl008.rtf
Erstellt am 29.05.2006 um 08:43 Uhr von p.g.
Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
- zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
- Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
- Regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidung im wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflußt; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere auf Grund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.
Vgl. § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz.
Hab ich aus dem Internet kopiert.