Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine blöde Frage. Die Sache ist relativ kompliziert.

Wir haben seit 2004 einen Betriebsrat, der aus Unzufriedenheit von einer Minderheit der Belegschaft (damals 22 Mitarbeiter) gegründet und gewählt wurde (ich glaube es gab nur 5 Stimmen). Fakt ist, dass es zwei Betriebsräte gibt. Damals gab es darum eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der GF, in der die GF unterlegen ist. Gebracht hat der BR nichts, er macht nur Opposition und redet nicht mit der GF. Da sind halt Querköpfe auf beiden Seiten.

Jetzt wird ein neuer Betriebsrat gewählt. Die Situation ist folgende: es gibt seit April 2005 eine neue Firma, die aus vertrieblichen Gründen entstanden ist. Der Gesellschafter ist ein ehemaliger Mitarbeiter unserer Firma, die Angestellten teilweise auch, teilweise gibt es neue Mitarbeiter. Eigentlich ist dieses Unternehmen rechtlich total selbständig (Handelsvetretervertrag), es vertreibt lediglich unsere Produkte und kann auch andere Produkte vertreiben. Jetzt hat der Wahlvorstand beschlossen, diese Mitarbeiter nicht auf die Wählerliste zu setzen. Damit sind es weniger als 21 Mitarbeiter, somit ist nur 1 Betriebsrat zu wählen. Der jetzige Betriebsrat hat Einspruch gegen die Wählerliste erhoben und will die Mitarbeiter des anderen Unternehmens mitwählen lassen. Die wollen aber gar nicht und haben dies zum Ausdruck gebracht. Sie sind auch nicht zur Betriebsversammlung erschienen. Der BR hat schon damit gedroht, die Wahl anzufechten, falls der Wahlvorstand nicht der Erweiterung der Wählerliste zustimmt.

Meine Fragen:
1.) Können nur betroffene Mitarbeiter (also die die nicht auf der Wählerliste stehen) Einspruch einlegen oder jeder?

2.) Es wird angeführt, die Verzahnung wäre zu eng, was m.E. nicht stimmt. Die Firma hat Räumlichkeiten in unserem Haus angemietet, sitzt vollkommen getrennt, nutzt eigenes EDV-Equipment, lediglich die Telefonanlage wird mit uns geteilt. Jetz wurde angeführt, die gemeinsame Nutzung der Küche sei ein Hinweis. Doch dann müsste auch ein weiteres Unternehmen mit Sitz im Haus, das die Entwicklung für uns macht, auch einbezogen werden, oder? Deren Mitarbeiter sitzen zu 90% in der ehemaligen Sovietunion. Dürfen/müssen die auch mitwählen?



Ich danke schon mal für eure Hilfe.