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Br wahlwerbung im Homeofice

HS
Harald Stubbe
Jan 2024 bearbeitet

Betrieb mit 30 MA wählt erstmals. Nahezu alle im Homeoffice. Manche hunderte km entfernt. Kontakt nur über Firmen e Mail möglich. Versand des Wahlausschreibens ist klar. Viele waren bei der Wahl des Wahlvorstsndes präsent. Frage: Der AG Sitzt im Ausland. Darf Wahlwerbung ohne ihn zu Fragen an Firmen e Mail verschickt werden?

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Community-Antworten (2)

OH
Olav HB

22.01.2024 um 11:15 Uhr

Ich sehe kein rechtliches Hindernis die Beschäftigten an ihre Arbeitsadresse Wahlverwerbung per eMail zu verschicken. Wichtig ist, der Verschickende soll hierzu keine Daten nutzen, die nicht aus öffentliche Quellen verfügbar sind, dass könnte u.U. Datenschutztechnisch problematisch sein.

Wo der Sitz des AGs ist ist unerheblich, sein Betrieb liegt im Rechtsgebiet des BetrVG und somit hat er da keinen Einfluß auf.

Lediglich, aber das ist weit hergeholt, könnte der AG eMails von eine bestimmte Adresse (z.B. Wahlwerbung (at) Gewerkschaft.de) auf seinem Server grundsätzlich als Spam definieren und somit die Zustellung untergraben, das aber kann man leicht aushebeln indem man eine (noch) nicht als Spammer definierte Absender benutzt.

Ich würde es einfach machen, hat der AG ein Problem damit, soll er sich doch melden und dann lässt man das vor dem Arbeitsgericht klären (wobei ich mir da ziemlich sicher bin, dass es keine Einwände gibt).

Viel Erfolg bei der Wahl!

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